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Geschrieben von wesch am 14.03.2012, 9:14 Uhr

BV

Morgen bekomme ich ein BV aufgrund psych.Belastungen u Mobbing,Bedingungen...

meine Frage: muss mein AG das annehmen?Er wird ja schlecht zugeben dass das so ist-lässt das bestimmt nicht auf sich sitzen-will ja nicht so dastehen...

mmhhh?

Kann das v Gericht gehen?

 
8 Antworten:

Re: BV

Antwort von PumpkinPatch am 14.03.2012, 10:11 Uhr

Also ich hatte auch ein BV in der letzten Schwangerschaft und mein AG hat das so hingenommen! Ich glaube nicht, dass die vors Gericht gehen können! In meinem BV stand auch kein Grund, warum ich es bekommen habe, sondern nur, dass die bisher durchgeführte Arbeit aus ärztlicher Sicht nicht mehr ausgeübt werden kann und ein totales Beschäftigungsverbot gemäß §... Abs.... auszusprechen ist! Also ganz neutral und mein AG wusste halt nicht warum!

Wenn Du so doll Probleme hast mit Mobbing usw. (hab Deine Geschichte jetzt nicht verfolgt) dann sei froh, was besseres kann Dir in der Situation nicht passieren! Ich hatte das auch und mein Arzt meinte, dass es auch für das Baby viel besser ist, wenn ich dann Ruhe hab!

Mach Dir keine Sorgen, das wird schon alles gut gehen!

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Re: BV

Antwort von wesch am 14.03.2012, 10:22 Uhr

Ich krieg ja dann ein individuelles BV,da muss ja was drinstehen

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Re: BV

Antwort von Fru am 14.03.2012, 11:05 Uhr

Du bekommst das BV, ob nun ein Grund drinsteht oder nicht (wobei ich mir das nicht vorstellen kann, ich glaube da an die ärztliche Schweigepflicht) dagegen kann Dein AG nichts machen udn dann bist Du eh weg...

Dann brauchst Du Dir keine Gedanken mehr machen!

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Re: BV

Antwort von wesch am 14.03.2012, 11:17 Uhr

ja was zählt denn zur Schweigepflicht?

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Re: BV

Antwort von wesch am 14.03.2012, 11:17 Uhr

im internet steht,arzt kann nach gründen fragen,aber man muss die schw.berücksichtigen

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Re: BV

Antwort von Fru am 14.03.2012, 11:29 Uhr

Zur Schweigepflicht gehört ALLES!!! was Du mit dem Arzt besprichst alle Diagnosen, ach alles einfach....ich glaube nicht, das im BV irgendwas drinstehen wird...

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Re: BV

Antwort von Tinai am 14.03.2012, 11:30 Uhr

hallo,

das BV bekommt er ohne Begründung - meines Wissens. Klar kann er es anzweifeln, Erfolg wirrd er damit nicht haben.

Und wenn er die Umlage bezahlt, dann hat erzumindest keine finanziellen Nachteile damit (und vermutlich zahlt er die Umlage). Dann ist es besser als eine Krankschreibung auch für den AG.

Grüße Tina

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Re: BV

Antwort von dee1972 am 14.03.2012, 23:02 Uhr

Ich hatte in den letzten Wochen auch ein individuelles BV bekommen. Und es stand definitiv kein Grund drin. Mein AG war letztendlich sogar froh darüber, denn so konnte er meine Mutterschaftsvertretung sofort einstellen, bei einer langfristigen Krankschreibung hätten nur meine Kolleginnen drunter leiden müssen.

LG D.

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