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Geschrieben von Annabelle91 am 23.05.2017, 17:03 Uhr

Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Hallo ihr Lieben,
Mir geht es um das so genannte Arbeitsverbot. Hat es jemand erteilt bekommen und wie sind die Voraussetzungen?
Ich arbeite zwar "nur" im Büro, habe jedoch sehr viel Stress. Sitze genau zwischen Chef und dessen Tochter, in der Finanzbuchhaltung mit dauerhaft geöffneter Tür . Werde dauerhaft kontrolliert, die Zeit wird gestoppt etc.
Nun habe ich meine Schwangerschaft beim Chef angegeben, mit der Bitte um Stillschweigen. Hat er natürlich in der ganzen Firma verkündet.
Ich habe um etwas Rücksichtnahme gebeten, da es mir z.Z. absolut nicht gut geht, zu niedriger Blutdruck, Konzentrationsschwierigkeiten, Übelkeit, Erbrechen. Die nächsten Tage änderte sich natürlich absolut nichts.
Wenn ich nur 2 Minuten etwas trinke und kurz verschnaufe werde ich gefragt ob ich nichts zu tun hätte. Selbstverständlich soll ich weiterhin meine unbezahlten Überstunden leisten und in meiner Position könne ich mir Unkonzentation nicht leisten - so der Chef.
Meine Arbeit ist von mir allein nicht zu schaffen unf somit ist der Chef der Meinung ich solle schneller Arbeiten und solange arbeiten bis die Arbeit erledigt sei.
Arbeiten muss ich selbst bei 30c mit langer dicker Bluse (Kundenkontakt habe ich nicht) und Rock (Chef gehört zu christlicher Vereinigung). Beides passt mir schon jetzt nicht mehr so recht
Bin nun erstmal krank geschrieben worden vom Arzt. Gibt es eine Möglichkeit dies bis zum Ende der SS in Form eines Arbeitsverbotes aufrecht zu erhalten?
Ich kann mit dem dauerhaften Druck und den Gesprächen über meine schlechten Leistungen jedoch morgen momentan einfach nicht mehr umgehen.

 
19 Antworten:

Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von Danyshope am 23.05.2017, 18:03 Uhr

Weshalb, weil du deinen Chef nicht magst? Er Dich scheinbar (jetzt) auch nicht mehr?

Du kannst dich halt gerne krank schreiben lassen - gibt dann eben nach 6 Wochen Krankengeld. Und wenn Du der Meinung bist der AG hält das Mutterschutzgesetz nicht ein kannst Du dich an das Gewerbeamt wenden. Die werden das ganze dann prüfen und entsprechend bei Bedarf auch tätig werden.

Alles andere hört sich nach übliche Schwangerschaftsbeschwerden an. Und ein BV wegen der Arbeit greift eh nicht, welche für dein Kind gefährliche Tätigkeit solltest Du im Büro sitzend machen? Stress haben (fast) alle Schwangeren, dann müssten jede ein BV bekommen. was glaubst du wie es Müttern geht die neben der Arbeit noch 1-2 Kind oder auch mehr bereits haben. Die lachen über deinen "Stress". Auch die müssen das schaffen, und oft noch Haushalt, kochen usw.

Evtl könnte man noch mit Mobbing argumentieren - aber da muss ich sagen, die Karte wird zu oft gezogen und ich hoffe sehr das den Ärzten irgendwann mal untersagt wird deshalb ein BV auszusprechen. Wenn nichts mehr funzt, dann behauptet die "leidende" schwangere halt ich werde gemobbt. Schon erstaunlich wie viele Schwangere von heute auf morgen gemobbt werde.

Alternativ kannst Du natürlich auch kündigen, dann wärst Du den Chef los. Elterngeld wird dann aber auch entsprechend weniger. Und Sperre beim Arbeitsamt gibt es auch.

Und ja, ich bin absolut Pro Beschäftigungsverbot - für Frauen denen es zusteht. Da sehe ich dich aber nach den Schilderungen absolut gar nicht. Dafür kann ich aber nur voll dafür einstehen das in Zukunft weder AG noch "normale" Ärzte ein BV aussprechen sollten dürfen. Einfach wegen dem häufigen Mißbrauch. das sollte eher ein entsprechender Arzt/Amt der zB dem Gewerbeamt untersteht. Dan kann für JEDE Schwangere individuell geschaut werden.

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von kravallie am 23.05.2017, 21:53 Uhr

das einzige wogegen du vorgehen kannst ist, dass dein chef deine schwangerschaft ausgeplaudert hat.
der rest sind persönliche animositäten und die sind entweder schon länger da, dann musst du kündigen und/oder jetzt ein willkommener anlass um den job schlechtzureden.
funktioniert nur nicht.

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von dee1972 am 23.05.2017, 22:25 Uhr

Hier bei Dany unterschreibe ich zu 100%.

Und ja, auch ich bin fürs IBV, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Nämlich bei "Gefahr fürs Leben der Mutter oder des Babys".

Ich hatte eines im letzten Schwangerschaftsdrittel. Aber nicht wegen meiner sitzenden Tätigkeit oder bad vibrations im Büro sondern wegen vorzeitiger Wehen.

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von Philomena0303 am 23.05.2017, 23:19 Uhr

Und warum sind vorzeitige Wehen ein Grund für ein BV aber z.B. Hyperemesis nicht? Sind doch beides pathologische Verläufe, oder?

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von dee1972 am 23.05.2017, 23:41 Uhr

Du erwartest jetzt nicht ernsthaft eine Rechtfertigung für mein IBV?

Ich habe noch nie gehört, dass Erbrechen lebensgefährlich werden kann.

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von Annabelle91 am 24.05.2017, 8:15 Uhr

Habe gestern mal beim Arbeitsschutz angerufen. Die werden dem Chef mal einen Besuch abstatten.
Die Überstunden sind nicht zulässig, was du sicher auch weißt.
Und du würdest dich jeden Morgen eine Stunde zusammenfalten lassen? Den Chef alle paar Minuten hinter dir stehen haben wollen der dich fragt obs nicht schneller geht?
Für mich fällt das sehr wohl unter Mobbing und dafür gibt's auch einen ganz einfachen Grund - Chef und 80% der Firma gehören zu einer christlichen Vereinigung. Sprich dort wird man verheiratet, dann dürfen die Frauen nicht mehr Arbeiten gehen und bekommen Kinder. Ich als unverheiratete Schwangere bin da nicht gern gesehen.

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von kravallie am 24.05.2017, 9:23 Uhr

nein, ich würde mich nicht jeden morgen zusammenfalten lassen wollen, aber ein beschäftigungsverbot aufgrund deiner Schwangerschaft erreichen zu wollen ist m.e. der falsche Ansatz.
wenn das alles so stimmt, dann verstößt dein Boss gegen das gleichstellungsgesetz und diskrimiert dich. du solltest dir auch überlegen, ob du jemals dort weiterarbeiten willst.
wenn nicht, dann musst du klagen. solltest du einen Anwalt finden, der das macht, gib mir bitte seine Adresse.

welchen Arbeitsschutz hast du angerufen?

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von Annabelle91 am 24.05.2017, 10:09 Uhr

Gewerbeamt? Das Amt für Arbeitsschutz ist zuständig.
Mütter mit 1-2 Kindern gehen in der SS über 10 Stunden täglich arbeiten? Durchaus traurig das man sich das gefallen lässt.
Ich werde mir das jedenfalls nicht gefallen lassen.
Mein Chef hält sich nicht an die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes. Das hat nichts damit zu tun Wer hier wen nicht leiden kann. Sondern hat in diesem Fall eher religiöse Gründe. S.u.

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gewerbeamt=gewerbeaufsichtsamt

Antwort von kravallie am 24.05.2017, 11:18 Uhr

das ist das gleiche. zumindest dort wo ich lebe. ich habe nämlich 16 jahre im Gebäude gegenüber gearbeitet und nachbarschaftliche kontakte gepflegt.

rest auch s.u.

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.05.2017, 11:45 Uhr

Keiner sagt, daß Du Dir das gefallen lassen sollst. Aber ein Beschäftigungsverbot ist nicht die richtige Maßnahme. Es gibt Gesetze, an die der Chef sich zu halten hat. Mitarbeiter-Zusammenfalten und unbezahlte Überstunden sind schwanger wie unschwanger nicht erlaubt. Die unschwangere Mitarbeiterin kann sich ja auch kein Beschäftigungsverbot holen und damit dem Konflikt auf Kosten der Krankenkasse aus dem Wege gehen - warum sollte die schwangere Mitarbeiterin das dann tun dürfen?

Das Ganze hat halt ein G'schmäckle, weil der Arbeitsplatz - mit all den (religiösen) Schikanen - für Dich so lange in Ordnung war, wie Du nicht schwanger warst. Jetzt ist das plötzlich ein Problem, dabei hat sich nicht wirklich was geändert.

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von mellomania am 24.05.2017, 21:41 Uhr

sorry aber warum arbeitest du da? du suchst einen grund für ein bv. auf kosten anderer. warum wehrst du dich nicht schon vorher, unschwanger? dann kündige! es liegt in deiner hand. mannomann

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von Tini_79 am 25.05.2017, 8:50 Uhr

WENN das alles so stimmt, wie du es hier schreibst, dann hast du einen richtig besch.... Job, völlig unabhängig von einer Schwangerschaft! Kannst du dir nichts anderes suchen?


Ein bisschen Übertreibung deinerseits ist sicher dabei, aber so eine Firma hätte längst verlassen.

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von Danyshope am 25.05.2017, 12:45 Uhr

Das hätte wohl jeder. Aber eben anständig, sprich sich was neues suchen dann kündigen. Oder eben kündigen und die Sperre beim Arbeitsamt in Kauf nehmen.

Sich schwängern zu lassen und dann nach BV zu schreien weil - oh Überraschung - eine ledige Schwangere in dieser Firma nicht so gern gesehen wird - ist einfach nur naiv und dumm. Dafür dann andere zahlen lassen ist dann dreist. Und wie gesagt, man kann sich immer noch krank schreiben lassen, gibt dann eben weniger Geld - eben wie im Fall der Fälle bei Arbeitslosigkeit auch - aber das reicht ja der TE nicht aus.

Ich würde wie gesagt Mobbing als Begründung für ein BV komplett streichen. Kein Arzt sollte das mehr als Grund angeben dürfen. Eben genau wegen Frauen wie die TE. Ich zahle gerne mit für eine Schwangere die wegen Blutungen, Immunstatus oder sonstwas nicht arbeiten kann, für Faulheit und irgendwelche vorgeschobene Gründe ist mir mein Geld aber zu schade. Und fakt ist eben auch, das die wenigsten Frauen welche in einer Schwangerschaft laut Mobbing schreien wirklich gemobbt werden. Die welche wirklich gemobbt werden, die werden in der Regel wegen ganz anderen Dingen ins BV geschickt oder bekommen eine AU.

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Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von DanniL am 25.05.2017, 18:52 Uhr

Was ich jetzt davon halte,ob du ein Beschäftigungsverbot aufgrund deiner Sachlage bekommst sei mal dahingestellt.
Aber ich bin mir zu 95 % sicher, dass du eines bekommen wirst, wenn du dies deinem Frauenarzt erzählst.

Seitdem die Betriebe die Umlage zahlen und somit das gezahlte Entgelt von der zuständigen Krankenkasse wiederbekommen ist meine Erfahrung, dass die Frauenärzte es sehr schnell ausstellen. Also nicht mehr so wie früher, wenn es wirklich eine Gefahr für Mutter oder Kind gab.

Und im Endeffekt werden dann die irgendwann die Beiträge der KK erhöht und wir zahlen das alles.

Wie gesagt, ich hin die Letzte, die was gegen ein Beschäftigungsverbot hat, wenn es erforderlich ist!!!!

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Danyshope

Antwort von Sternspinne am 26.05.2017, 8:08 Uhr

"Sich schwängern zu lassen und dann nach BV zu schreien weil - oh Überraschung - eine ledige Schwangere in dieser Firma nicht so gern gesehen wird - ist einfach nur naiv und dumm. "

Sag mal geht´s noch?
Unglaublich die Bösartigkeit von deinem Post.

"Sich schwängern zu lassen" ist so ziemlich der dämlichste Ausdruck, den du hättest finden können und hier absolut deplaziert.

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Re: Danyshope

Antwort von Kasi2006 am 29.05.2017, 16:28 Uhr

Ich finde es ganz unmöglich, wie hier mit einer schwangeren Hilfesuchenden umgegeangen wird.

Jede Schwangerschaft verläuft anders. Es gibt Stress, der auch eine Schwangerschaft gefährden kann.

Ich wünsche keinem, wirklich keinem in so eine Lage zu kommen und dann auf solche Kommentare zu hören.

Ich wünsche der AP alles Gute für die weitere Schwangerschaft und danach findet sich ein Weg zurück ins Arbeitsleben.

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Re: Danyshope

Antwort von Danyshope am 29.05.2017, 17:36 Uhr

Lesen soll helfen. Die fragende will ein BV weil sie mit Job und AG unzufrieden ist. Nicht weil die Schwangerschaft ein Problem
ist. Dann könnte man sich zudem auch krankschreibung lassen. Ein BV dient den Schutz von Mutter und Kind, nicht weil man warum auch immer nicht mehr arbeiten will.

Aber schicken wir doch der Gerechtigkeit Willen in Zukunft jede Frau ins BV. Mal schauen wer dann noch Frauen einstellt. Ich bin aber eher dafür das es in Zukunft noch genauer geprüfte wird wer ein BV bekommt. Das dürfte dann die streu vom Weizen trennen. Wie es ja jetzt auch immer mehr gemacht wird.

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Re: Danyshope

Antwort von Sternspinne am 29.05.2017, 22:55 Uhr

Lesen soll helfen.

Du unterstellst ihr mit deiner asozialen Formulierung, dass sie sich womöglich "hat schwängern lassen", weil sie mit dem AG unzufrieden ist.

Ansonsten verwendet man doch eher, dass sie ein Kind bekommt, ein Baby erwartet oder einfach schwanger ist.

Um das BV geht es mir gar nicht.

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Re: Danyshope

Antwort von Danyshope am 29.05.2017, 23:10 Uhr

Ich unterstelle gar nichts. Du list das so für dich. Da kann ich aber nichts für.

Wenn ich was "unterstelle", dann das eine solche Reaktion vom AG wohl vorhersehbar war wenn der doch so schwierig ist. Und man sich dann eben auch überlegt im Vorfeld sich erst einen neuen Job zu suchen bevor man schwanger wird. Sich sicherlich aber nicht wundert und meint jetzt durch ein BV dem wohl eher jegliche Grundlage fehlt sich eine Leistung zu erschwindeln welche einem eben nicht zusteht. DAS !!! empfinde ich nämlich als asozial.

Wie gesagt, sie hat den Weg der Krankschreibung oder sie kündigt und sucht sich was neues. WELCHE Lösungen hast Du aufgezeigt außer mich zu beschimpfen?

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