Baby und Job

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Geschrieben von Felica am 10.03.2018, 21:15 Uhr

Achtung, Fehlerteufel!

Du hast 3 Jahre EZ, Mutterschutz ist drin in begriffen. Dein Mann hat seinen eigenen 3 Jahre EZ Anspruch. das dein Mann also 2 Jahre genommen hat, ist für deine EZ ohne belang. Nur für das EG war das nicht egal.

Du kannst auch ohne Zustimmung des AG die 2 Monate dranhängen da du länger wie 2 Jahre EZ hast. Wäre es weniger, könnte er ablehnen. Da das dranhängen wie ein Zeitabschnitt gilt, könntest du die restliche EZ dir schriftlich auf bis zum achten Lebensjahr absichern. Dein Mann kann das mit bis zu 24 Monaten machen, 2 Monate hat er ja genommen, 10 verfallen weil nicht mehr wie 24 Monate übertragen werden können. Sofern er diese nicht noch bis zum dritten Geburtstag in Anspruch nimmt.

 
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