Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 03.06.2008, 11:28 Uhr

@claudi700 - das seh ich auch so

Also, wenn mein Sohn bei seinem Vater leben würde und dieser mit dem Kind nicht mehr zurechtkommt, so daß BEIDE (Elternteil und Kind)eine Auszeit voneinander brauchen und der Vater meinen Sohn dann ohne mich VORHER darüber zu informieren, mein Kind für MEHRERE WOCHEN in einer PSYCHIATRIE unterbringen läßt, DANN würde ich AUF DER STELLE DAS ALLEINIGE SORGERECHT für mein Kind beantragen.
An deiner Stelle, Tanja, würde ich das VORHER mit meiner Anwältin besprechen. Eine "Noteinweisung" in dem Sinne ist es ja nicht, da MEHRERE Tage im Voraus geplant. Da wirst du einem Familienrichter kaum plausibel erklären können, daß du 36 Stunden VOR der Einweisung keine Möglichkeit hattest Tom zu informieren.
Mein Rat, besprich dich heute noch mit deiner Anwältin.

 
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