Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von carisma21 am 14.01.2013, 22:07 Uhr

@ alle

Also: Nein, das ist KEIN Betrug! Vaterschaftsanerkenungen sind ausdrücklich so in Ordnung, das ist vom Gericht bestätigt! Vater Staat möchte, dass jemand die (auch finanzielle) Verantwortung für das Kind übernimmt und ob das der Erzeuger ist oder nicht, spielt hierbei KEINE Rolle!
Das Kind weiß Bescheid und kann Dir mit seinen fast 8 Jahren ganz genau erklären, wie das mit den Vätern bei ihm ist. Wenn er möchte, kann er seinen leiblichen Vater sehen aber er wehrt sich so massiv dagegen, dass ein Gutachten jetzt erst einmal eine "Umgangspause" nahelegt.
Und den Unterhalt habe ich meinem Ex zurück gezahlt, weil wir jahrelang gerichtlich gestritten haben über alles. Umgang, Unterhalt etc. Die rechtliche Vaterschaft hat er wohl letztendlich nicht eingeklagt (er hätte ja gar keinen Unterhalt zahlen müssen), weil er Angst hatte, dass Unterhaltszahlungen für ihn zu "teuer" werden, denn er sprengt die Düsseldorfer Tabelle was sein Einkommen angeht total und es wäre hier wohl eine Einzelfallentscheidung geworden mit in etwa 1000 Euro monatlich für einen 5-Jährigen... Da ich mir nicht nachsagen lassen will, ich habe ihn 5 Jahre als "Zahlvater" genutzt, fanden wir es damals nur konsequent, ihm den Unterhalt zurück zu zahlen! Ob wir dazu juristisch verpflichtet gewesen wären? Vermutlich nicht aber diese Frage haben wir auch gar nicht gestellt. Mein Mann ist für ihn der "soziale" Vater seit er 1 Jahr alt ist... Und der Umgang war der Horror. Der Kleine hat 4 Jahre Therapie hinter sich, weil alles so schief gelaufen ist...

Gruß
C.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.