Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 06.01.2010, 16:26 Uhr

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die zahlen stehgewn auf deiner gehaltsabrechnung bzw auf seiner (wer wieviel verdient) und ausrechnen kann dir das ein familienanwalt oder das Jugendamt. Die ziehen erstmal den Selbsterhalt ab, den jeder zur Verfügung hat, nachdem er auch Unterhalt für das Kind geleistet hat (wenn er also z.B. 1500 verdient, werden erstmal die 200 unterhalt abgezogen und dann sein selbstbehalt, bei dir genauso)

wie hoch der genau ist, weiß ich nicht, und es gibt immer einzelfälle...

deshalb: Beistandschaft beim JA holen und von dort klären lassen (dann ist es auch direkt rechtskräftig)

 
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