Geschrieben von Strudelteigteilchen am 16.12.2012, 13:13 Uhr |
Zweitwohnsitz der Kinder - hat das Auswirkungen?
Durch diverse Zufälle habe ich erfahren, dass nicht nur mein Ex noch einen Wohnsitz hier in D hat (das habe ich sowieso vermutet), sondern dass auch die Kinder dort noch mit Zweitwohnsitz gemeldet sind.
Tatsache ist, dass mein Ex dort seit mindestens 4 Jahren nicht mehr wohnt. Er hat die Wohnung untervermietet. Die Kinder waren insgesamt vielleicht fünf mal in der Wohnung. Das ist also alles ein Witz - allerdings ein Witz, der mich nichts angeht, das muss er mit sich, seinem Gewissen und den deutschen Behörden ausmachen.
Nur die Sache mit dem Zweitwohnsitz der Kinder, die geht mich was an. Daher die Frage: Hat das Folgen, besteht also Handlungsbedarf? Oder kann ich auch das getrost ignorieren?
Re: Zweitwohnsitz der Kinder - hat das Auswirkungen?
Antwort von Sternenschnuppe am 16.12.2012, 13:24 Uhr
Keine Ahnung, aber Du kannst doch einfach da mal anrufen im Einwohnermeldeamt und denen als Erziehungsberechtigte sagen, dass die Kinder da nicht wohnen, weder 1. noch 2. Wohnsitz haben und dass es Dir eben erst zu Ohren gekommen ist.
Sie möchten Dir bitte schriftlich mitteilen was das bedeutet und ob das was bedeutet.
Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Bei 2. Wohnsitz muss man meine ich auch Steuern zahlen. Minderjährig sicherlich nicht, aber wenn sie dann volljährig sind ....
Re: Zweitwohnsitz der Kinder - hat das Auswirkungen?
Antwort von Pamo am 16.12.2012, 14:27 Uhr
Vielleicht braucht er den Wohnsitz, um seinen Anteil am Kindergeld zu erhalten?
Mir fallen keine Konsequenzen eines kindlichen Zweitwohnsitzes für dich ein.
Re: Zweitwohnsitz der Kinder - hat das Auswirkungen?
Antwort von Strudelteigteilchen am 16.12.2012, 14:41 Uhr
Seinen Anteil am Kindergeld? Soll ich lachen? Ich prozessiere gerade wegen dem Unterhalt, den er noch nie gezahlt hat. Er zahlt pro Monat etwa 20 Euro UHV zurück, der arme Mann, mehr ist ihm nicht zuzumuten, sonst kann er nicht sparen, um sich nächstes Jahr ein Haus zu kaufen, und das wäre ja unsäglich bedauerlich.
Er wohnt im europäischen Ausland. Meine Chance ist, dass er hier noch gemeldet ist und wegen der Miete ein Konto unterhält. Deswegen will ich eigentlich nicht ohne Not bei der Meldestelle anrufen und schlafende Hunde wecken.
Hmm, ich werde am Montag mal meinen Anwalt befragen. Der muss dann im Zweifel abwägen, ob die potentiellen Probleme wegen dem Zweitwohnsitz der Kinder die Vorteile des KV-Wohnsitzes hier rechtfertigen oder nicht.
Re: Zweitwohnsitz der Kinder - hat das Auswirkungen?
Antwort von kevome* am 16.12.2012, 14:47 Uhr
Das hat auch bei Dir steuerliche Auswirkungen. Wenn die Kinder nur bei Dir gemeldet sind, kann Du Dir bei der Steuererklärung den Betreuungsfreibetrag komplett übertragen lassen. Im Unterschied zur Übertragung des Kinderfreibetrags wird hier bei der Günstigerprüfung nur das halbe Kindergeld gegengerechnet. Daher gibt dies meist eine höhere Erstattung und die kann je nach Einkommen durchaus 4-stellig sein.
Re: Zweitwohnsitz der Kinder - hat das Auswirkungen?
Antwort von Pamo am 16.12.2012, 14:54 Uhr
Aaaah, *händereib*
Viel Erfolg.
Re: Zweitwohnsitz der Kinder - hat das Auswirkungen?
Antwort von Nurit am 16.12.2012, 17:43 Uhr
Ich weiß auch nur von der steuerlichen Relevanz; aber hättest Du da nicht zustimmen müssen? Mein Ex wollte das damals auch und ich hätte das unterschreiben müssen und habe diese Unterschrift verweigert.
LG,
Nurit
Re: Zweitwohnsitz der Kinder - hat das Auswirkungen?
Antwort von shinead am 16.12.2012, 19:54 Uhr
Ich würde bei der Stadt, in dem der Ex die Kinder mit Zweitwohnsitz angemeldet hat gehörig auf den Putz hauen und nachfragen, wie - wo und vor allem wann Du denn diesem Zweitwohnsitz der Kinder zugestimmt hast.
Rein rechtlich ist ein solcher Wohnsitz nur mit den Unterschriften aller Erziehungsberechtigten (analog einer Ummeldung) möglich.
Dann - rückwirkend ändern lassen.
Soll sich der Ex mit den eventuellen Konsequenzen für ihn (Rückzahlung Wohngeld oder was auch immer - ohne persönlichen Profit hat er es wahrscheinlich nicht gemacht) leben. Du bist aber sauber raus!
Re:
Antwort von shortie am 17.12.2012, 11:05 Uhr
Inzwischen hast du es bestimmt schon rausbekommen.
Wenn er hier noch ein Konto hat, macht er es sicher dicht, sobald er von den UH-Forderungen erfährt. Damit nichts mehr zu holen ist. Dann lässt er alles sicher über noch mehr Strohmänner laufen.
Ist es so, wie ich vermute:
Er hat angeblich Wohnsitz und bezieht die Miete vom Amt. Und vermietet die ja nun tatsächlich leerstehende Wohnung weiter und kassiert dafür nochmal Miete? Die Kindermeldungen wird er brauchen als Rechtfertigung für die Größe seiner sicher-nicht-Einzimmerwohnung.
Dass das so möglich war, wundert mich.
Ich meine zu erinnern, wann immer ich familienbetreffende Ummeldungen hatte, mussten alle Beteiligten bzw. die rechtlichen Stellvertreter (Eltern) unterschreiben. Nur einmal, als es um "unbekannt verzogen" ging, reichte eine Art "eidesstattliche" Versicherung von mir aus, um die Unterschrift des Ex "zu ersetzen".
Berichte doch bitte, wie es ausgegangen ist.
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