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von stromi1986  am 15.12.2012, 17:12 Uhr

erstes kind kommt anfang april

hallo
ich bin neu hier und habe mal ein paar fragen vllt kann mir jemand helfen....
ich bin derzeit ende 6ten monat /anfang 7 ten monat in 2 tagen
der erzeuger unseres kindes machte sich aus dem staub als er erfuhr das ich schwanger bin (wird sein 4tes leibliches kind + 2 adoptierte)
ich weiss nicht wo bzw wann ich anfangen muss wegen jugendamt, vaterschaftsanerkennung usw....als er erfuhr das ich schwanger bin versuchte er übers telefon mich 2 tage dazu zu bringen das kiind weg machen zu lassen,schliesslich wechselte ich meine nummer , weil ich es nicht einsah wieso das kind leiden solle bzw nicht das recht haben solle zu leben..schliesslich haben wir es beide gezeugt
er schrieb mir online über communities das ich es abtreiben solle, er das mistbalk nie wollte und die rotzgöre keinen cent von ihm sehen würde....von meiner schwangerschaft habe ich an einem 13 erfahren, wie er auch, darauf hin kündigte er sofort zum 15 seine arbeitsstelle, seitdem ist er arbeitslos (alg 2 empfänger)
1.wann müsste ich jetzt zum jugendamt wegen unterhalts vorschuss um den antrag zu stellen, noch in der Ss oder erst wenn das kind da ist....
2.reicht das jugendamt eine vaterschaftsklage ein wenn er sie nicht an erkennt oder muss ich dies tun, wegen dem unterhalt....
3.wenn alles geregelt ist wegen vaterschaftsfeststellung usw, ab wann muss ich ihn mein kind mit geben (ab welchem alter) gleich nach dem der prozess beendet ist und ein urteil fest steht..oder erst ab einem bestimmten lebensjahr....denn ich möchte wenn es geht mein kind das erste jahr stillen und das kann er ja als mann schlecht !!!
4. muss er sich an bestimmte kosten (krippe, kiga, einschullung, Klassenfahrten) finanziell beteiliegen oder nicht da er harz 4 bezieht
5. kann ich ihm den umgang verbieten mit dem kind, da er ja jetzt schon schrieb ..er wolle von dem "mistbalk/rotzgöre" nichts wissen und nichts zu tun haben..oder muss ich ihm das kind überlassen wenn er doch nach der geburt der meinung ist er will es sehen oder haben entsprechend dem urteil
6. muss ich ihm bescheid sagen (per mail/brief /bilder ) das das kind geboren ist oder brauche ich dies nicht.....wenn doch wie lange habe ich zeit ihm bescheid zu sagen

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen, da es mein erstes kind wird und ich um jeden rat dankbar bin, damit ich nichts falsch machen kann und er mir vllt so einen strick draus drehen könnte

lg stromi + babyboy inside 24 ssw

 
12 Antworten:

Re: erstes kind kommt anfang april

Antwort von Sternenschnuppe am 15.12.2012, 17:40 Uhr

Hallo

Ich geh mal Deine Punkte durch

1. Nach der Geburt, Geburtsurkunde abgeben, Beistandschaft einrichten, Namen nennen und Kontaktdaten die Du von ihm hast. Den Rest machen die.
Du beantragst UHV:

2. machen die, wenn du die Beistandschaft machts,

3. Nunja, er muss sich ja erst einma kümmern wollen, dann ist es angebracht dass man beim Jugendamt eine Umgangsvereinbarung macht.
Bei so Zwergen 2-3x die Wohe dann bei Dir. Dann kann er beginnen mal mit dem Kinderwagen eine Runde zu drehen bis zur nächsten Mahlzeit. Ab Breialter dann auch länger. Aber das ist ja nun wie er tickt absolutes Wunschdenken.
Kümmert er sich denn um seine 5 anderen Kinder ? Dann kannst ja schon ableiten wie es sein wird.

4. Ähm, der Mann bekommt H4 und hat dann 6 Kinder ! , der wird nicht einmal im Leben alle Unterhaltsansprüche bedienen können, vergiss diese Frage nach Klassenfahrten etc. also lieber bis er im Lotto gewonnen hat.

5.Nein kannst Du nicht, das Kind hat ein Recht auf seinen Vater und der Vater das Recht sich zu ändern.

6. Nö, hat mein Ex auch erst durch die Beistandschaft erfahren. Wer nix vom Balg wissen will, der braucht auch keine zeitige Nachricht, Wozu ?

Schöne Restschwangerschaft,

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Re: erstes kind kommt anfang april

Antwort von HellsinkiLove am 15.12.2012, 17:56 Uhr

du MUST ihm das kind garnicht mitgeben.
wenn du das alleinige sorgerecht hast und ihr nicht verheiratet ward must du garnichts.

allerdings solltest du im sinne des kindes den kontakt herstellen....falls er das überhaupt will.
ich denke nämlich nicht nach den sprüchen das da überhaupt interesse besteht.

selbiges hat meiner auch abgezogen und hat sie noch nie gesehen..nächste jahr wir meine volljährig

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Umgangsrecht hat nix mit Sorgerecht zu tun !

Antwort von Sternenschnuppe am 15.12.2012, 17:58 Uhr

Natürlich hat er auch ohne Sorgerecht ein Umgangsrecht, beziehungsweise vor allem das Kind.

Interessant wäre zu wissen wie er mit seinen anderen 5 Kindern den Umgang pflegt, daraus lässt sich ja sicherlich schon viel ableiten

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Re:nachtrag

Antwort von HellsinkiLove am 15.12.2012, 17:59 Uhr

mache beim jugendamt eine beistandschaft...die kümmern sich um alle belange die das kind gegenüber dem vater hat.
auch was die feststellung der vaterschaft anbetrifft,eventuelle gerichtsverfahren und dann auch die höhe des unterhalts und ggf das einklagen.

ich hab nur positive erfahrungen mit dem jugendamt.

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Re: Umgangsrecht hat nix mit Sorgerecht zu tun !

Antwort von HellsinkiLove am 15.12.2012, 18:00 Uhr

ich bezweifel stark das er daran überhaupt interesse hat

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Re: erstes kind kommt anfang april

Antwort von mf4 am 16.12.2012, 11:33 Uhr

Der Typ kündigt sofort seinen Job um ja keinen Cent zahlen zu müssen.
Er wird ziemlich sicher kein Interesse haben am "Balg" und wenn so etwas kommen sollte muss kein gestilltes Baby übers Wochenende zu ihm. Wenn überhaupt würde es nach und nach eine Zusammenführung geben.
Unterhaltspflichtig wird er bleiben und egal ob Jugendamt oder Jobcenter... wer auch immer für dich und/oder das Baby Geld zahlt, welches von ihm kommen müsste... die werden ihm schon auf die Füße treten, ihn überprüfen, ihn auffordern zu zahlen, ggf. verklagen.
Ihm mitteilen, wann das Baby da ist würde ich unbedingt. Wenn er nicht reagiert kann er wenigstens nicht kommen, dass er nichts von dem Baby wusste.

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Re: erstes kind kommt anfang april

Antwort von stromi1986 am 16.12.2012, 16:19 Uhr

danke für eure zahlreichen antworten..ja wie es bei den anderen aus sieht
um seine erste tochter kümmert er sich gar nicht noch nie getan, die beiden jungs (adoptierten) teilweise..also wenn sie kommen was wollen macht er ansonsten nicht..und um seine beiden letzten töchter 14 und 5 kümmert er sich , holt sie auch alle 14 tage übers we usw, bezahlt dort sehr viel macht und tut...

ja deswegen weiss ich eben nicht wie ich es einschätzen kann oder soll....

ich habe nur etwas angst, wenn er sich doch "kümmern" will das er mit dem kind mal versucht abzuhauen, den es wird sein erster leiblicher sohn und den hat er sich schon immer gewünscht ,und so wie ich ihn einschätz würde er es fertig bringen mit ihm ab zuhauen und im aller schlimmsten fall (da will ich gar net drüber nach denken) sich und dem kleinen was an zu tun , damit sie immer zusammen wären, da sein restliches leben mehr als schief läuft derzeit..daher meine frage ob ich ihm den umgang verbieten könnte, habe mit seiner ex gesprochen , sie schätz ihn auch so ein, das er das zu stande bringen könnte...sie würde nie die hand für ihn ins feuer lege das er es nicht macht (die beiden waren 15 jahre zusammen) sie kennt ihn also.
ich weiss auch nicht wenn ich dies beim jugendamt sagen würde ob es etwas bringen würde..bzw ob sie etwas tun würden, da ja bisher wo der kleine im bauch war nie etwas passiert ist...

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Re: erstes kind kommt anfang april

Antwort von stromi1986 am 16.12.2012, 16:22 Uhr

achso nein wir waren nur zusammen, also weder verheiratet oder verlobt
und somit habe ich ja das alleiniege sorgerecht, glaube ich ....

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Re: erstes kind kommt anfang april

Antwort von Sternenschnuppe am 16.12.2012, 17:31 Uhr

Nö,die würden nichts machen und er hat nach wie vor ein Umgangsrecht bis er sich was gravierendes zu Schulden kommen lassen würde.

Aber vorerst wird das Kind gestillt und mehr als eine Runde um den Block und bei Dir besuchen wird nicht drin sein.

Im Endeffekt musst Du es auf Dich zukommen lassen, denn Vermutungen und Ängste sind keine Gründe um den Umgang auszusetzen.

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Re: erstes kind kommt anfang april

Antwort von stromi1986 am 16.12.2012, 18:56 Uhr

ja ich weiss das es nur vermutungen sind, bzw iwie mir meine innere stimme sagt das da in der hinsicht was kommen wird oder würde...muss es wirklich im schlimmsten fall erst zu spät sein?

also muss ich erst nach der schwangerschaft zum jugendamt mit allen papieren wenn ich es richtig verstanden habe....

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Re: erstes kind kommt anfang april

Antwort von Sternenschnuppe am 16.12.2012, 20:41 Uhr

Keiner handelt sofern es nur Vermutungen sind. Oder hast Du schriftlich per Mail oder SMS dass er sich und das Kind umbringen will ?

Er sagt doch selbst er will mit dem Kind nichts zu tun haben schreibst Du.
Passt nicht zusammen wenn es sein heißgeliebter Sohn ist den er immer wollte.

Ja, nach der Geburt zum Jugendamt, die kümmern sich um den Rest.

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Re: erstes kind kommt anfang april

Antwort von stromi1986 am 17.12.2012, 14:49 Uhr

ja bei freunden und mir gegenüber meinte er er will nichts von wissen, aber wenn er mal wieder gut drauf ist, dann ist es wieder ands rum..wie gesagt hatte ja schon geschrieben das ich nicht weiss wie ich ihn hundert pro einschätzen soll

habe es nur schriftlich das er mit dem wie er schrieb "mistbalk" nicht zu tun haben will er keinen cent von ihm sieht und ich das dem kind später auch aus richten könne von ihm

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