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Geschrieben von Petra28 am 20.11.2012, 9:39 Uhr

Kontoeröffnung für Kinder - was muss beachtet werden?

Der Vater meiner Kinder möchte Kinderkontos bzw. Depots einrichten und er braucht dafür natürlich meine Unterschrift. Bevor ich unterschreibe - was muss ich beachten? (Ich möchte später ebenfalls für die Kinder Konten einrichten bzw. für jeden ein Wertpapierdepot.)

 
11 Antworten:

Re: Kontoeröffnung für Kinder - was muss beachtet werden?

Antwort von shinead am 20.11.2012, 9:59 Uhr

Den Freibetrag solltest Du überprüfen.
Wieviel wird tatsächlich für das evtl. vorhandene Sparbuch benötigt, wieviel wird für die Anlage des Vaters bei der Bank benötigt.
Entsprechende Summen dann in die Formulare eintragen.

Ansonsten musst Du nichts beachten. Beim Minderjährigenkonto können nur die sorgeberechtigten gemeinsam Abbuchungen veranlassen. Käufe hingegen können von beiden Elternteilen einzeln in Auftrag gegeben werden.
Ihr solltet klären, wer die Unterlagen und Depotauszüge zugesendet bekommt. (Wahrscheinlich der KV als Einzahler.)
Grundsätzlich brauchen die Kinder dann nicht zwingend noch ein weiteres Depot oder ein weiteres Konto. Auch Du kannst auf das Depot und das Konto, dass nun eröffnet wird Einzahlungen vornehmen.
Ihr müsstet dann nur klären, dass ihr euch gegenseitig die Unterlagen in Kopie (oder Scan per E-Mail) zur Verfügung stellt, damit die Käufe auch auf dem Depot nachvollzogen werden können.

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Re: Kontoeröffnung für Kinder - was muss beachtet werden?

Antwort von Petra28 am 20.11.2012, 10:46 Uhr

- Können wir den Freibetrag nicht einfach halbieren?
- Verfügungsberechtigung: besser gemeinsam oder jeder allein ankreuzen?

Und doch, ich möchte schon noch ein getrenntes Konto und ein von mir verwaltetes Depot für die Kinder. Auf das Konto soll später das von mir gezahlte Taschengeld einlaufen, auf das Depot möchte ich bisschen was anlegen und zwar in meinem "Stil".

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Re: Kontoeröffnung für Kinder - was muss beachtet werden?

Antwort von shinead am 20.11.2012, 11:09 Uhr

Immer gemeinsame Verfügungsberechtigung (Ausnahme: Käufe). Sonst könnte einer ja das gesamte Geld "abräumen", dass mit Überweisung auf die Depots den Kindern gehört.

Klar kann man den Freibetrag halbieren. Ich kalkuliere da eher danach, was ich wo brauche.

Auf dem jetzt eröffneten Depot kannst du ja auch Fonds einlegen, die für dich die optimalen sind.

Ihr müsst dann aber darauf achten, dass die Depots mit dem 18. Geburtstag wahrscheinlich kostenpflichtig werden. Spätestens dann ist es schon sinnvoll, alles auf ein Depot zu legen.
Dabei wäre dann zu beachten, dass die Verwahrung von "fremden" Fonds im Depot meist nur zu ganzen Stücken möglich ist. Eigene Fonds hingegen können auch in Bruchtelen (meist mit 3 Nachkommastellen) hinterlegt werden.
Der Nachkauf der "fremden" Fonds ist entsprechend schwieriger, weil man nicht einfach für 50 Euro Bruchteile vom Anteil kaufen kann, sondern für z.B. 357 Euro einen ganzen Anteil kaufen muss.

Hach... da kommt die Deka-Zeit bei mir durch... *schwelg*

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Wenn Du für die Kinder was anlegst:

Antwort von shinead am 20.11.2012, 11:12 Uhr

Lass Dich nicht vom Bankberater zu einem Fonds überreden.
Bankberater haben einen Monatsplan, der entscheidet, was verkauft werden muss. Es hat meist wenig mit individueller Beratung, als mit Verkaufen zu tun.

Also: Fondsinformationen schon vorher im Internet herunter laden und lesen. Ja, das ist hart, gehört aber dazu! Testberichte wälzen und schon fest entschlossen zum Beratungsgespräch gehen!

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Re: Kontoeröffnung für Kinder - was muss beachtet werden?

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.11.2012, 11:15 Uhr

Die Frage, ob allein oder gemeinsam hängt von den Umständen ab.

Wir haben eine getrennte Verfügung vereinbart.
Vorteil: Ich kann im Notfall auch alleine zugreifen, was wichtig sein könnte, da der KV ja im Ausland wohnt.
Nachteil: Auch er könnte schlimmstenfalls die Konten leerräumen.

Meine Überlegung war, dass er ja keinen Zugriff auf die Unterlagen hat und die Kinder auch schon recht gross sind, also beide einen Überblick über ihre Finanzen haben. Wenn er hier wäre würde ich ihm zutrauen, dass er sich an den Konten bedient - nicht aus Bosheit, sondern aus grenzenloser Naivität in Gelddingen. Doch da er nicht hier ist, halte ich das Risiko für überschaubar. Da war mir wichtiger, dass kein Papierkrieg ausbricht, wenn ich mal zugreifen muss. Es hat schon über ein Jahr gedauert, bis er endlich alle Formulare für die Kontoeröffnung unterschrieben hatte.

Ausserdem geht es nur um die Taschengeldkonten und die Sparbücher für Geldgeschenke. Das ist zwar auch Geld, aber keine vierstelligen Beträge. Für grössere Beträge haben meine Eltern für jedes Kind schon bei der Geburt einen Sparplan gemacht - auf den habe auch ich keinen Zugriff, da kümmern sich meine Eltern drum. Da das weitaus meiste Geld darauf von meinen Eltern kommt, sollen sie auch die Freude haben, das den Kindern bei Volljährigkeit zu überreichen. Bei der Trennung stellte sich als angenehmer Nebeneffekt dieser Regelung heraus, dass dieses Geld jeglichem Zugriff meines Ex entzogen ist.

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Re: Wenn Du für die Kinder was anlegst:

Antwort von Petra28 am 20.11.2012, 11:23 Uhr

Ich kaufe grundsätzlich keine Fonds, sondern nur Aktien. Ich wälze auch keine Testberichte, sondern lese Geschäftsberichte. Und selbstverständlich frage ich keinen Bankberater, ich frage ja auch nicht meinen Friseur, ob ich einen neuen Haarschnitt benötige.

(Wusstest Du übrigens, dass gerade die Fonds, die Testsieger geworden sind, in der Regel die kommenden Verlierer sind?)

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Re: Wenn Du für die Kinder was anlegst:

Antwort von Petra28 am 20.11.2012, 11:31 Uhr

Kurz: Aktien "kann" ich. Was ich nicht kann, sind rechtlicher, verwaltungstechnischer, steuerbezogener Kram...

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Re: Kontoeröffnung für Kinder - was muss beachtet werden?

Antwort von Petra28 am 20.11.2012, 11:35 Uhr

Mir wäre getrennt auch lieber, am liebsten ganz getrennt: Er kümmert sich um die Verwaltung der Gelder, die die Kinder von seiner Seite bekommen (also von ihm und seiner Verwandtschaft), ich kümmere mich um die Gelder von meiner Seite. Jeder nach bestem Wissen und Gewissen. Ist vermutlich nicht möglich, oder?

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Re: Wenn Du für die Kinder was anlegst:

Antwort von shinead am 20.11.2012, 13:06 Uhr

OK, dann ist auch die Zusammenlegung von Depots (wenn Dein Ex es bezüglich der Aktien genauso sieht) später unproblematisch, bzw. nicht notwendig, wenn einer auf das eine, der andere auf ein anderes Pferd setzt.

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Re: Wenn Du für die Kinder was anlegst:

Antwort von Petra28 am 20.11.2012, 13:20 Uhr

Ja, tut er. Wobei ich glaube, dass ich die gescheitere Auswahl treffe. (Btw. da fällt mir ein: er hat einen eigenen Fonds...lach)

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Re: Kontoeröffnung für Kinder - was muss beachtet werden?

Antwort von Wind_el am 20.11.2012, 14:05 Uhr

Bei uns ist es so, dass immer beide Eltern beim Juniordepot bevollmächtigt und zugriffsberechtigt sind - jeder allein.

Es sei denn du hast das alleinige Sorgerecht und kannst dies nachweisen. Dann bekommt das Depot nur einen Bevollmächtigten.

Wenn du also nicht möchtest, dass dein Ex bei deiner Strategie mitmischt, muss du das Konto auf deinen Namen eröffnen (läuft dann allerdings über deinen Freistellungsauftrag).

Beachten solltest du bei deinen Überlegungen eventuell auch die Erbfolge. Kein schönes Thema - aber gehört dazu. Euer Kind ist euer Erbe aber auch ihr seid die Erben eures Kindes (unabhängig von Vollmachten).

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