Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von LoveMum am 31.10.2008, 7:58 Uhr

YES!

AG Hannover, Urteil vom 28.06.2007, Az:528 C 3281/07


Die Beseitigung einer Störung in der Heiztherme der Mietwohnung ist keine Kleinreparatur, deren Kosten aufgrund einer Kleinreparaturkostenklausel vom Mieter zu tragen wären.


So, genau DAS werde ich der Verwaltung schriftlich mitteilen wenn die mir blöd kommen. Zuerst rufe ich aber an :-)

LG Heike

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.