Geschrieben von LoveMum am 31.10.2008, 7:58 Uhr |
YES!
AG Hannover, Urteil vom 28.06.2007, Az:528 C 3281/07
Die Beseitigung einer Störung in der Heiztherme der Mietwohnung ist keine Kleinreparatur, deren Kosten aufgrund einer Kleinreparaturkostenklausel vom Mieter zu tragen wären.
So, genau DAS werde ich der Verwaltung schriftlich mitteilen wenn die mir blöd kommen. Zuerst rufe ich aber an :-)
LG Heike
Warum ist Gott durchsichtig?
Ups...
Wie war es das erste mal für Euch, ....
Mein Sohn hat mir die Nase gebrochen.....
Was gebt Ihr euren Kindern mit, wenn es zum Partner geht?
@Wartender Mond
Neues Wohngeldgesetz und ALG II, hat schon jemand Infos???
Traurig
Sagt mal....wann konnten Euere Laufen??