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Geschrieben von yvonne29 am 30.03.2011, 23:20 Uhr

wohngeldempfänger wo bekomme ich den antrag Bildungspaket

ich bin wohngeldempfänger wo bekomme ich den antrag Bildungspaket???

war schon bei der Arge aber die sind für mich nicht zuständig

weiss einer Rat

besten dank

yvonne

 
10 Antworten:

Re: wohngeldempfänger wo bekomme ich den antrag Bildungspaket

Antwort von Susi0103 am 31.03.2011, 0:27 Uhr

machs formlos.
zweizeiler sollte reichen.

wenns nicht genug ist für die bürokraten, werden sie dir den entsprechende wisch dann zusenden.

lg

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Re: wohngeldempfänger wo bekomme ich den antrag Bildungspaket

Antwort von carmelot am 31.03.2011, 7:13 Uhr

Vielleicht die Stadt/Landkreis, die Kommune?

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Hab diesen genutzt........

Antwort von Aprilscherz2000 am 31.03.2011, 9:05 Uhr

nicht treffendes kannst Du ja einfach entfernen.

gruss Chrissie

[Absender
Vorname, Name
Straße
PLZ, Ort]

An
[Behörde (bei Hartz IV: Jobcenter, bei Wohngeld- und Kinderzuschlag: Familienkasse der Arbeitsagentur, Sozialhilfe: Sozialamt)
Straße
PLZ, Ort]
.............................[Ort], den ...........................[Datum]

Antrag auf Nachzahlung und Bewilligung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Nachzahlung von Kosten für Warmwasser [gilt nur für Hartz-IV-Bezieher]

Hiermit beantragen wir ___________________ und ___________________ [Einfügen: Namen der volljährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft] – auch für unsere Kinder ___________________ und ___________________ [Einfügen: Namen der minderjährigen Kinder] – uns folgende Leistungen zu bewilligen bzw. nachzuzahlen:

Wir beantragen die Übernahme der Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung seit dem 1.1.2011 in Form einer Geldleistung bis zur Einführung von Gutscheinen und die Weiterbewilligung für 2011.
Es sind pro Monat und Kind 26 Euro zu bewilligen.

Wir beantragen die Kostenübernahme der Schülermonatskarten für unsere Kinder in Höhe von _________ und ________Euro [Einfügen: Kosten der Fahrkarten] sowie die Erstattung der seit Jahresbeginn bereits angefallenen Kosten in Höhe von ______________ Euro.

Wir beantragen die Übernahme der Kosten für Vereinsmitgliedschaften und Ähnlichem seit dem 1.1.2011 in Form einer Geldleistung bis zur Einführung von Gutscheinen und die Weiterbewilligung für 2011.
Es sind pro Monat und Kind 10 Euro zu bewilligen.

Wir beantragen vorab die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und Schul- bzw. Kita-Ausflüge für das Jahr 2011.

Für schon stattgefundene Schul- bzw. Kita-Ausflüge sind uns seit dem 1.1.2011 Kosten entstanden in Höhe von ____________ Euro. Wir beantragen die Erstattung dieser Kosten.

Wir beantragen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die Nachzahlung der Kosten der Warmwasseraufbereitung seit dem 1.1.2011 nach § 77 Abs. 6 SGB II NEU. Des weiteren Beantragen wir, diese Kosten im Anschluss im Rahmen der Kosten der Unterkunft bzw. als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II NEU zu gewähren. [Dieser Absatz gilt nur für Hartz-IV-Bezieher]

Mit freundlichen Grüßen
____________________ ___________________
[Unterschriften aller volljährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft]

Nichtzutreffendes bitte streichen. Lernförderung (Nachhilfe) muss extra beantragt werden – mit einer Empfehlung der Schule.
Dieser Mustertext wurde von Martin Bongards, Projekt „Vernetzung der Sozialberatung“ (ver.di Hessen) entwickelt.

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Re: Hab diesen genutzt........

Antwort von Keks10 am 31.03.2011, 9:22 Uhr

muß man das extra beantragen....?

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Keks

Antwort von Fru am 31.03.2011, 10:25 Uhr

hast Du schon mal Geld ohne Antrag bekommen???? *wunder*

Ich hab gerade mit unserer Arge hier telefoniert, die sagten mir, das ich das formlos beantragen kann und einfach nur ne Mitgliedsbescheinigung beilegen soll.

LG

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Antrag

Antwort von mf4 am 31.03.2011, 10:38 Uhr

Ich habe auch versucht bei der Arge anzurufen... hohes Aufkommen, können ihren Anruf nicht entgegennehmen.
Toll... ich versuchs jetzt auch mal formlos.
Ich hoffe fürs Essengeld reichen die Kopien der Auszüge, wie viel ich bezahlt habe.

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Re: Antrag

Antwort von salsa am 31.03.2011, 10:53 Uhr

habe auch diesen vordruck genommen. hier muss man es bei der kindergeldkasse (die im gleichen haus wie das arbeitsamt sitzen) einreichen.
viel erfolg
salsa

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na toll überall ist es anders

Antwort von mf4 am 31.03.2011, 11:04 Uhr

Beim Jobcenter erreiche ich immernoch keinen.
Ich habe eben Nachweise vom Essenlieferanten beantragt und werde es auch mal mit dem Vordruck versuchen.
Bei uns im Jobcenter steht man für jede kleine Frage x Stunden in der langen Reihe, Kind ist auch krank, müßte ich also mitnehmen.
Na toll.

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mf4

Antwort von kikipt am 31.03.2011, 11:19 Uhr

hast ud keinen behindertenausweis?
kommst du da nicht vorher dran?
ich weiss doofe frage weiss ja nicht wie es bei euch ist. aber in oesterreich und hier in portugal haben behinderte vorrang

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der ist noch in Arbeit

Antwort von mf4 am 31.03.2011, 12:24 Uhr

Nein, Feststellung über Behinderungsgrad ist noch in Arbeit. Ich denke ich würde einfach fragen, ob ich vor kann.

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