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von annemie68  am 27.08.2013, 21:26 Uhr

Wieviel Auskunft geben?

Hallo,

ich frage hier für eine gute Freundin und denke vielleicht könnt ihr uns einen Rat geben.
Folgendes Problem:
Meine Freundin arbeitet als Tagesmutter, dort gibt es ein Kind, bei dem die Eltern getrennt sind.
Nun ist es so, dass die Mutter (aus verschiedensten Gründen) nicht mit dem Vater des Kindes reden oder Kontakt möchte, sondern meine Freundin gern als Übergabe für die Kontakte und ähnliches benutzt.
Meiner Freundin wird das langsam zuviel, zumal sie auch nicht wirklich gefragt wurde, ob sie das machen würde.
Nun möchte der Vater des Kindes vieles Wissen, was er eigentlich von der Mutter erfahren könnte, aber immer meine Freundin fragt. Die ist sich nun ünerhaupt nicht sicher, welche Infos sie weitergeben muss und welche nicht.
Der Vater wird auch schnell ausfallend und droht auch mal Gewalt an. Also alles nicht so einfach.
Beim Jugendamt hat sie nachgefragt, di esagen sie muss Auskunft über alles geben, die zuständige Sachbearbeiterin, die die Plätze in unseren Ort vergibt, sagt keine Auskunft, außer Dinge über den Tag bei der Tagesmutter.

Hat jemand von Euch Erfahrung, welche Fragen sie beantworten muss und wo sie sich verweigern kann?
Danke und lg

 
14 Antworten:

Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von bobfahrer am 27.08.2013, 21:35 Uhr

Soll sie ihm doch sagen was er wissen will, warum will sie ihn so behandeln als gehe ihn das ganze nichts an? Er ist der Vater, hat SR wie ich das sehe - also muss sie ihm Auskunft geben, das hat mit möchten oder dürfen doch nichts zu tun.

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Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von crazysunshine am 27.08.2013, 21:39 Uhr

Auskunft geben würde ich an ihrer stelle auch,
allerdings geht es nicht das er ihr mit gewalt droht..
villt sollte sie einmal mit der mutter und Dem Vater des kindes sprechen das sie unter den umständen nicht als "postbote" genutzt werden will, sie möchte das wenn auf einer vernünftigen ebene..
ansonsten könnte doch die KM auch alles wichtige was weitergegeben werden muss, aufschreiben und deine freundin reicht dann den Zettel an den KV weiter...
Liebe grüße

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Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von annemie68 am 27.08.2013, 21:52 Uhr

Die Mutter will aber nicht, dass sie ihm Auskunft über bestimmte Dinge gibt, wobei er SR hat und ein Recht denke ich, seine Fragen beantwortet zu bekommen.
Es ist wirklich schwierig, da meine Freundin auch das Gefühl hat, von der Muuter gegen den Vater ausgespielt zu werden.

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Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von annemie68 am 27.08.2013, 21:54 Uhr

Das mit dem Gespräch anbieten hat sie schon oft getan, wird leider von der Mutter konsquent abgelehnt.

Aber das mit den Notizen machen und sie gibt es weiter werde ich meiner Freundin mal vorschlagen.

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Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von crazysunshine am 27.08.2013, 22:04 Uhr

ja also ich würde es so versuchen.. also die mutter schreibt n zettel da steht dann alles drauf. wenn der vater fragen hat soll er halt auch n zettel schreiben..

dann muss sie sich halt nicht mehr damit rumschlagen außer zettel weiter geben..

einfach testen ;)

Lieben gruß

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Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von desireekk am 27.08.2013, 22:46 Uhr

Nun, sofern beide Eltern die personensorge f+r das Kind haben, muss die tagesmutter auch beiden Elternteilen Auskunft geben.
Ja, zur Not eben alles 2x erzählen.

Das würde für mich als TaMu aber da enden, wo auch mein unmittelbarer Umgang mit dem Kind endet.
Ob also die Mutter das Kind alleine oder mit dem neuen Freund abholt, oder immer die Oma kommt, oder Ähnliches würde ich den Vater freundlich bitten, direkt mit der Mutter abzusprechen.

Selbstverständlich erzähle ich beiden Enltern welche Fortschritte ich beobachten konnte, welche Speisen bevorzugt werden, welche Lieblingsmeldie o. ä.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von Sunny76 am 27.08.2013, 23:03 Uhr

Ich würde den Betreuungsvertrag kündigen. Das geht ja garnicht, dass sie da den Vermittler zwischen den streitenden Eltern geben soll und dass der Vater mit Gewalt droht.

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Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von annemie68 am 27.08.2013, 23:33 Uhr

Das hat Sie zwischenzeitlich schon überlegt, macht es aber dem Kind zuliebe nicht. Dieses fühlt sich sauwohl bei ihr und würde mit Sicherheit sehr unter einer Trennung leiden.

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Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von annemie68 am 27.08.2013, 23:36 Uhr

Das ist dad Problem, der Vater will auch privates von der Mutter wissen.
Aber auch umgekehrt wird Sie oft von der Mutter ausgefragt, wen oder was der Vater dabei hatte etc.
Und da weiß Sie nicht, Wieviel Sie sagen soll bzw. darf.

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Auskunft ja, Nachrichtenvermittlung nein

Antwort von Keksraupe am 28.08.2013, 7:08 Uhr

da muss sie einfach ganz klare Grenzen ziehen

Sie ist NICHT verpflichtet Nachrichten von der KM an den KV zu übermitteln. Ebensowenig vom KV an die KM.

Sie muss natürlich Auskunft darüber geben was mit dem Kind den Tag über war (ob es dem Kind schlecht ging oder sonstiges) aber sie ist doch keine Poststelle und muss ales weiterleiten was wer zu ihr sagt.

Wenn die KM dann will dass der KV etwas erfährt, soll sie es ihm aufschreiben und dem Kind in die Tasche stecken.

Wie albern da so ein fass wegen aufzumachen, kann ich grad nicht nachvollziehen wieso man da 1000 Gründe sucht warum sie was wie wo sagen muss oder nicht...

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Re: Auskunft ja, Nachrichtenvermittlung nein

Antwort von annemie68 am 28.08.2013, 7:56 Uhr

Wenn es nach meiner Freundin geht, würde es auch nur so laufen.
Aber beide Elternteile nutzen sie als "Seelenmülleimer" und das ungefragt. Und dann will jeder von ihr wissen was der andere so sagt, bzw. wie z.B. die Mutter die Unterbringung des Kindes während ihres Lehrgangs geregelt hat.

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Re: Wieviel Auskunft geben?

Antwort von AbgelHaine am 28.08.2013, 8:08 Uhr

evtl. ein gesprächstermin vereinbaren, wo auch jemand vom JA mitsitzen wuerde ( da es ja anscheind ein grosser kindergarten zwichen den beiden ist) und das mit gewalt geht gar nicht, wenn er weder vor der mutter noch vor der tagesmutter den nötigen respekt hat, wäre es doch besser jemanden vom JA dabei zuhaben. und in dem gespräch sollten klare grenzen gezogen werden und evtl. das die beiden elternteile, da anscheind viel klärungsbedarf besteht sich beim JA nochmal fuer sich einen 2 termin dannach holen. und ansonnsten so schwer es ihr fällt, den vertrag mit den eltern kuendigen. ist zwar schade fuers kind, aber es gibt dinge wo man klare grenzen ziehen muss, sie kann es ja jederzeit zum JA weitertragen, sodass sich das JA einschaltet.

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natürlich soll sie dinge, die das kind betreffen, die bei IHR passiert sind

Antwort von Leewja am 28.08.2013, 9:45 Uhr

aber den teufel sollte sie dinge aus dem jeweiligen privatumfeld des anderen elternteils ausplaudern (wobei sie sie auch gar nicht wissen sollte)...

sowas wie "ihre ex hatte ein date" oder "ihr ex ist stinksauer, weil er sie mit einem mann gesehen hat" oder "ihre ex ist ja imme rnoch so tieftraurig über die trennung"...sowas geht gar nicht...und entsprechende fragen würde ich mir an iherer stelle einfach verbitten...

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Danke....

Antwort von annemie68 am 28.08.2013, 13:09 Uhr

....für Eure Meinungen und Tips.

Habe heute nochmal mit meiner Freundin gesprochen und Sie wird versuchen sich mehr abzugrenzen. Sollte es nicht funktionieren, muss Sie den Vertrag wohl doch kündigen.

LG

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