Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ole020304 am 03.10.2010, 20:34 Uhr

wie soll ich damit umgehen??Was tun???

Hallo, habe hier schon länge rnicht mehr geschrieben, bin auch nicht mehr alleinerziehend, aber denke ihr habt hier die meiste Erfahrung wenn es um den Umgang zwischen Kind und dem Vater ( EX) geht!!

Also wir sind seit 2,5Jahren getrennt, seit 2Jahren geschieden!! Unterhalt zahlt er, Umgang ist geregelt,jedes 2 We ist Ole (6Jahre) beim Vater.

Ole hängt sehr an seinem Vater, möchte auch am liebsten viiiel öfter da sein, weil dort ist ja alles viiiiiel schöner, bei Papa darf er stundenlang TV gucken, PC spielen, lange Wach bleiben und soweiter...
Jedenfalls hatte ich auch damals in der Beziehung immer das Problem, das wir unterschiedlicher Meinung waren, wenn es um die Erziehung geht, der Vater meint mit Schlägen/ Hauen, auch mal an den Ohren ziehen usw. kommt man bei einem Kind weiter!!! Ich war und bin immer dagegen!!!

Heute brachte der Vater Ole nach Hause Ole stieg aus dem Auto und meinte sofort Mama ich will rein..Okay kein Problem, er ist rein ich noch gequatscht mit Ihm. Da meinte er ich solle das Kind mal Erziehen, Ole vergißt manchmal auf die Toilette zu gehn und es landet auch mal das "große" in der Hose, aber wirklich nur wenig...Weil er es dann auch merkt...Jedenfalls sollte ich ihm mal den Hintern versollen damit er es lernt...
Dachte ich höre nicht richtig, haben uns sofort gestritten und weg war er...
Naja ich Ole gefragt was los gewesen ist usw. Jaa da erzählt er mir unter Tränen das Papa ihn gehauen hat weil was in der Hose gelandet ist, und beim anderen Mal hätte er ihm die Ohren lang gezogen!!!
Der Kleine war wirklich ganz anders wie sonst heute, beim ins Bett gehn sagte er mir wieder unter Tränen das er Sauer auf seinen Vater ist und er die nächsten 2 Wochen nicht dahin möchte!!!!
Ich dadraufhin den Vater angerufen, der Stritt alles ab, naja mit den am Ohren ziehen hat er zugegeben!!!
Hm was mache ich nun??? Bin echt mega Sauer auf ihn...

Habt ihr einen Ratschlag für mich???

LG,Andrea

 
18 Antworten:

Re: wie soll ich damit umgehen??Was tun???

Antwort von mf4 am 03.10.2010, 20:39 Uhr

Ich bin als Kind geschlagen worden und niemand aber auch überhaupt niemand darf meinen Kindern weh tun. Wenn der KV das tun würde (was allerdings nicht in Frage kommt) dann würde ich ihm das Kind nicht mehr mitgeben.
Wegen etwas in der Hose... unfassbar.

Tut mir echtleid für den Kleenen

lG mf4

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Re: wie soll ich damit umgehen??Was tun???

Antwort von Pelle am 03.10.2010, 20:50 Uhr

Haut uns auch jemand,wenn wir nicht perfekt sind? Wohl kaum..und es hat auch niemand das Recht,die Kinder zu schlagen

Ich würd ihn nicht hingeben.

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Re: wie soll ich damit umgehen??Was tun???

Antwort von angry.me am 03.10.2010, 20:53 Uhr

ich würd ihn auch nicht hingeben und erstmal Grundlagen mit dem Ex (notfalls über das JA) klären

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Re: wie soll ich damit umgehen??Was tun???

Antwort von bobfahrer am 03.10.2010, 21:00 Uhr

Ich würde ihn vom JA laden lassen und mit der / dem SB das klären. Einfach nicht mitgeben würd ich nicht - nur mit Einverständnis des JA, (nichts ohne die machen). Wegen an den Ohren ziehen wird da gar nichts passieren, deswegen erstmal das JA ins Boot holen. Er wird sich einen Rüffel abholen und es in Zukunft seinlassen. Problem gelöst.

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Re: wie soll ich damit umgehen??Was tun???

Antwort von Patti1977 am 03.10.2010, 21:00 Uhr

Lass es zwischen dir und dem KV erstmal 2-3 Tage ruhen und sprich ihn dann nochmal drauf an und auch, dass der Kleine nicht mehr hin will und Angst hat. Wie er sich das nun denkt, da du dein Kind mit der Angst und Drohungen nicht hingeben wirst. Er soll seinem Sohn erklären, dass die Reaktion falsch war. Tut er es nicht, wird der Umgang erstmal gesperrt und ein Klärungsgespräch beim JA anberaumt. Allein das Wort JA hat bei meinem Ex Wunder bewirkt.

Schon ärmlich, wenn Leute an ihre Grenzen bei der Erziehung stoßen und dann so reagieren.

lg

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Problem gelöst?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 03.10.2010, 21:07 Uhr

Schön, wäre es.

Glaubst du, dass jemand, der Ohrfeigen als probates und notwendiges Erziehungsmittel ansieht seine Meinung durch ein Gespräch mit einem Jugendamtsmitarbeiter ändert?

KANN sicherlich helfen, aber an das Wundermittel Jugendamt glaube ich aus langjähriger beruflicher und persönlicher Erfahrung nicht mehr.

Welche Handhabe hat das Jugendamt denn?
Mit Sicherheit werden die nicht sagen, dass sie das Kind nicht zum Vater geben soll.
Es wird ein Gespräch mit dem Vater geben, mehr nicht.
Ändert er sich nicht, sind denen auch die Hände gebunden....

Ich würde auch zum Jugendamt gehen, zudem würde ich sämtliche solche Ereignisse dokumentieren und ihm schriftlich schicken, dass er dies zu unterlassen hat.

Eine Patentlösung habe ich leider auch nicht.

LG
S

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Re: wie soll ich damit umgehen??Was tun???

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 03.10.2010, 21:09 Uhr

Nicht hingeben wirkt sich sicherlich unter Umständen nicht gerade günstig für die Mutter aus. Auch in dieser Situation.

So schlimm das ist.

LG
S

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Re: Problem gelöst?

Antwort von Ole020304 am 03.10.2010, 21:11 Uhr

Menno dabei lief es die letzte Jahre ganz gut, mit Höhen und tiefen natürlich...
Steh auch irgendwie neben mir, seit dem ich das weiß....Ich meine ich traue es ihm zu, hat er in der Beziehung damals ja auch getan:-( Oh man ich muß jetzt erst mal 2/3 Tage ins Land vergehen lassen und mir Gedanken dazu machen... Ich glaube nämlich wirklich, dass da was dran ist so wie er heute reagiert hat...

LG,Andrea

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Re: Problem gelöst?

Antwort von bobfahrer am 03.10.2010, 21:12 Uhr

Also ich hab jetzt nicht rausgelesen das er ein Prügler ist der dem Jungen jedesmal brutal den Arsch versohlt. Ich hab gelesen das der Junge...

...gerne hingeht - am liebsten öfter und sehr am Vater hängt....

Dieses WE ist da was schiefgelaufen, ich denke der Typ weiß auch das er überreagiert hat - deswegen würde ich das auf dem kurzen Dienstweg klären damit die beiden in zwei Wochen wieder als Team auftreten können.
Und ich glaueb an das JA, kann bisher nichts schlechtes sagen - im Gegenteil.

Also redet miteinander, wirklich am Besten im Beisein des JA - und die Sache ist vom Tisch!

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Re: Problem gelöst?

Antwort von bobfahrer am 03.10.2010, 21:13 Uhr

Also ich hab jetzt nicht rausgelesen das er ein Prügler ist der dem Jungen jedesmal brutal den Arsch versohlt. Ich hab gelesen das der Junge...

...gerne hingeht - am liebsten öfter und sehr am Vater hängt....

Dieses WE ist da was schiefgelaufen, ich denke der Typ weiß auch das er überreagiert hat - deswegen würde ich das auf dem kurzen Dienstweg klären damit die beiden in zwei Wochen wieder als Team auftreten können.
Und ich glaueb an das JA, kann bisher nichts schlechtes sagen - im Gegenteil.

Also redet miteinander, wirklich am Besten im Beisein des JA - und die Sache ist vom Tisch!

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Re: Problem gelöst?

Antwort von +emfut+ am 03.10.2010, 21:39 Uhr

Dem Jugendamt sind keineswegs die Hände gebunden. Körperliche Züchtigung ist in Deutschland verboten und strafbar. Wegen einer Ohrfeige wird das JA sicher keinem das Kind wegnehmen - sonst wären die Kinderheime überfüllt. Aber ich habe persönlich erlebt, daß einer Mutter das SR entzogen wurde, weil sie ihr Kind regelmäßig schlug - und das war sogar noch BEVOR körperliche Züchtigung von Kindern explizit verboten wurde.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Problem gelöst?

Antwort von bobfahrer am 03.10.2010, 21:41 Uhr

Eben, deswegen würd ich das JA mit ins Boot nehmen und nicht auf eigene Rechnung handeln. Der Schuss kann nach hinten losgehen.

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Re: Problem gelöst?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 03.10.2010, 21:49 Uhr

Das Jugendamt enzieht niemandem das Sorgerecht, das ist Angelegenheit der Familiengerichte.

Bleibt also, vor Gericht zu ziehen. In Zeiten, in denen sogar schwerst mißhandelte Kinder zurück in die mißhandelnde Ursprungsfamilie müssen, sind die Erfolgschancen bei einer Ohrfeige und einem Klaps auf den Po praktisch leider nicht vorhanden.

Selbstverständlich ist körperliche Gewalt eine Katastophe und nicht zu tolerieren. Nur fehlt leider die Handhabe, besonders bei "weicheren" Formen körperlicher Gewalt wie Ohrfeigen oder "Klapsen".
Und DAS ist die eigentliche Katastrophe.

LG
S

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Re: Problem gelöst?

Antwort von +emfut+ am 03.10.2010, 21:49 Uhr

Ja, würde ich eben auch.

Wenn der Vater sonst zum JA geht und sich über die Umgangsvereitelung beschwert, dann ist man plötzlich selber der Buh-Mann - woher soll das JA denn wissen, warum man das tut und daß man evtl. (!!!!!) sogar berechtigte Gründe dafür hat?

Sollte ich mir Sorgen darüber machen, daß ich heute ständig mit Dir übereinstimme? Ich geh mich mal eben auf Krawall bürsten....

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Re: Problem gelöst?

Antwort von +emfut+ am 03.10.2010, 21:53 Uhr

Das JA kann notfallmäßig das Kind aus der Familie nehmen und jedes "normale" Gericht wird dem JA nachträglich Recht geben und das SR entziehen.

Aber gerade Klapse und Ohrfeigen sind in den allerwenigsten Fällen Ausdruck unbändiger Gewalt - meistens zeigt sich da grundsätzliche Hilflosigkeit. Daß das JA da eher helfend angreift und nicht gleich das Strafgesetzbuch und/oder die Keule des SR-Entzuges zückt, halte ich für angemessen.

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Re: Problem gelöst!!!

Antwort von bobfahrer am 03.10.2010, 21:56 Uhr

Also ich muß ja zugeben das ich, wenn ich deinen Nick da lese ich (selbstverständlich erst in letzter Zeit ) feststelle , das von einigen anderen abgesehen - ich schon fast sicher bin das wenn ich dein posting anklicke ich was vernünftiges zu lesen bekomme. Für Krawall bin ich zu müde heute, das Zimmerle von H hat mir zu schaffen gemacht, danach hat er beim Duschen das Bad unter Wasser gesetzt, konnte aber nichts dafür - und rasieren mußte ich mich auch noch. Nee, Krawall fällt aus wegen is nicht!


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Re: Problem gelöst!!!

Antwort von +emfut+ am 03.10.2010, 22:01 Uhr

Danke für das Kompliment

Dann lasse ich die Bürste halt im Schrank......

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Re: Problem gelöst?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 03.10.2010, 22:21 Uhr

Keiner sprach hier von Sorgerechtsentzug nach Klapsen oder Ohrfeigen.

Um helfend anzugreifen muss sich der Hilfebrauchende aber auch helfen lassen (wollen). Darin besteht ja eines der Hauptprobleme in diesen Angelegenheiten. Diese Hilfe muss der Betreffende dann auch umsetzen können (und wollen).

Was meinst du, wie oft das in der Praxis umgesetzt wird?

Ich arbeite täglich mit dem Jugendamt zusammen, im Vergleich zu diesen Fällen sind Ohrfeigen und Klapse Bagatellen, und dennoch ist die Erfolgsquote entsetzlich gering.

Eine Inobhutnahme braucht triftige Gründe.
Widerspricht der Personensorgeberechtigte (= Eltern mit Sorgerecht) der Inobhutnahme, muss das Jugendamt bei Gefährdung des Kindeswohls eine Entscheidung des Familiengerichts schnellstmöglich herbeiführen.

Die Gerichte treffen eine eigene Entscheidung, die nicht zwingend bedeutet, dem Jugendamt "nachträglich Recht zu geben".

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