Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von chartinael am 30.10.2012, 13:51 Uhr

Wie schon angemerkt ...

... geht nicht ohne Zustimmung, es sei denn Du beantragst und bekommst zur Scheidung das ASR. Dann kannste tun und machen was Du willst. Ansonsten, wenn's dem Vater wurscht ist und er zustimmt, kannste auch und dann ja nochmal wegen der Behördensachen nachfragen. Bis dahin ist es müßig darüber nachzudenken. Laß Dich erstmal ordentlich scheiden.

 
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