Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von chartinael am 29.10.2012, 15:51 Uhr

Sorgerechtsstreit - Beschwerde nicht gewonnen. Frage.

So, mein Sorgerechtsstreit ist durch. Was würde ich beim nächsten Mal anders machen? Ich weiß es nicht. Mich nervt, daß jeder behaupten kann, was er will und keiner das nachprüfen wird, obwohl mein Ex keine der Anschuldigungen belegen kann. Das nervt echt und daraus folgt natürlich auch, daß u.a. das Gerechtigkeitsempfinden einen großen Dämpfer bekommen hat. Der Ex meint, es sei doch egal, was der Anwalt schriebe - ich finde das nicht und nehme dem KV den Prozeß sehr übel. Unsere gemeinsame Tochter war auch äußerst mies drauf und hat nur geweint. Jetzt hat sie alle Hoffnung aufgegeben, je einbenannt zu werden und haßt ihren Vater dafür.

Die Dokumente bewahre ich allesamt auf - falls das Kind sie sich später mal anschauen mag.

Ich habe bei Frau Bader nachgefragt, was es nun bedeutet, daß ich alleiniges ABR und alleiniges Erziehungsrecht zugesprochen bekommen hab bei ansonsten geteiltem Sorgerecht. Weiß jemand, was genau das für Konsequenzen in der Praxis hat?

 
10 Antworten:

Du musst dich in allen anderen Dingen von Belang mit dem Vater einigen.

Antwort von Petra28 am 29.10.2012, 16:36 Uhr

Also weitere Ausbildung (Schulwahl), Gesundheit (z.B. Impfen), Religionszugehörigkeit, Vermögensangelegenheiten...

Ich muss mir auch seit kurzem das Sorgerecht teilen. Dennoch bin ich meinem Ex dankbar, dass er prozessiert hat - den nun ist er bei allen offiziellen Stellen (Gericht, Jugendamt, Familienberatungsstelle) "bekannt" und ich sehe möglichen weiteren Prozessen sehr gelassen entgegen.

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Aber nicht bezüglich Belangen des ABR und Erziehungsrechtes?

Antwort von chartinael am 29.10.2012, 22:02 Uhr

... oder wie oder was? Bezüglich Gesundheitsfürsorge werde ich eh nichts absprechen. Das bleibt so wie es ist. Religion steht auch nicht zur Debatte. Unter welchen Aspekt des Sorgerechts fällt denn die Schulwahl und die Religion?

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Re: Aber nicht bezüglich Belangen des ABR und Erziehungsrechtes?

Antwort von Petra28 am 30.10.2012, 7:58 Uhr

Hier ist es ganz gut beschrieben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht

Schulwahl und Religion sind Dinge von erheblicher Bedeutung, die müssen gemeinsam entschieden werden.

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Schulwahl ist eh gegessen und bei Religion wird nichts diskutiert.

Antwort von chartinael am 30.10.2012, 8:40 Uhr

... und Religion da gibt es keine Diskussion. Es wird ja auch nicht darüber diskutiert, ob der Klapperstorch die Kinder bringt oder Heinzelmännchen beim Haushalt helfen.

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Re: Schulwahl ist eh gegessen und bei Religion wird nichts diskutiert.

Antwort von Pamo am 30.10.2012, 9:36 Uhr

Dann sehe ich keine Probleme voraus. Ist doch alles prima, oder?

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Denk schon

Antwort von chartinael am 30.10.2012, 9:42 Uhr

... ich weiß halt nicht, was ich davon zu halten hab, daß mir das alleinige ABR und Erziehungsrecht zugesprochen wurde. Gesundheitsfürsorge wird weiterhin so gehandhabt wie die letzten Jahre und da würd ich mir auch nciht reinreden lassen, selbst wenn der KV jetzt mit Homöopathie oder solchen Scherzen anfangen würde (tut er nicht) Auch Tattoos oder Piercings gäbe es nicht, selbst wenn der KV das gestattete. Ich wüßte halt gerne, was genau das ABR und ER ausfüllt, also so rein in der Praxis.

Fällt denn Schulwahl und Religion unter das ER? Wäre es damit sowieso an mir allein zu entscheiden ... Ich finde dazu irgendwie so gar nichts. Was genau heißt denn, wenn man da alleinige ABR hat? Muß denn der KV trotzdem einem Umzug zustimmen oder nicht?

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Re: Denk schon

Antwort von Pamo am 30.10.2012, 9:51 Uhr

Ich verstehe das so, dass er einem Umzug nicht zustimmen muss! Du musst allerdings den Umgang ermöglichen.

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Re: Denk schon

Antwort von chartinael am 30.10.2012, 10:04 Uhr

Na, der KV lebt eh in Amsterdam ... da kann der Umgang von so ziemlich jeder Ecke mit Flughafen ermöglicht werden :)

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Re: Denk schon

Antwort von Pamo am 30.10.2012, 10:08 Uhr

Lass doch einfach mal weiterlaufen. Wenn dann mal Forderungen stellen sollte, kannst du diese konkret hinsichtlich deines SR und ABR prüfen.

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Ja, ...

Antwort von chartinael am 30.10.2012, 10:14 Uhr

... werd ich ... hatte jetzt eh erstmal damit zu tun, das Kind wieder aufzurichten. Grade in der Pubertät hat das erst einmal zu einer Krise geführt. Ich glaube nicht, daß er mit irgendwelchen Forderungen kommt. Hat er in den vergangen 12 Jahren ja auch nicht.

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