Geschrieben von chartinael am 29.10.2012, 15:51 Uhr |
Sorgerechtsstreit - Beschwerde nicht gewonnen. Frage.
So, mein Sorgerechtsstreit ist durch. Was würde ich beim nächsten Mal anders machen? Ich weiß es nicht. Mich nervt, daß jeder behaupten kann, was er will und keiner das nachprüfen wird, obwohl mein Ex keine der Anschuldigungen belegen kann. Das nervt echt und daraus folgt natürlich auch, daß u.a. das Gerechtigkeitsempfinden einen großen Dämpfer bekommen hat. Der Ex meint, es sei doch egal, was der Anwalt schriebe - ich finde das nicht und nehme dem KV den Prozeß sehr übel. Unsere gemeinsame Tochter war auch äußerst mies drauf und hat nur geweint. Jetzt hat sie alle Hoffnung aufgegeben, je einbenannt zu werden und haßt ihren Vater dafür.
Die Dokumente bewahre ich allesamt auf - falls das Kind sie sich später mal anschauen mag.
Ich habe bei Frau Bader nachgefragt, was es nun bedeutet, daß ich alleiniges ABR und alleiniges Erziehungsrecht zugesprochen bekommen hab bei ansonsten geteiltem Sorgerecht. Weiß jemand, was genau das für Konsequenzen in der Praxis hat?
- Sorgerechtsstreit - Beschwerde nicht gewonnen. Frage. - chartinael 29.10.12, 15:51
- Du musst dich in allen anderen Dingen von Belang mit dem Vater einigen. - Petra28 29.10.12, 16:36
- Aber nicht bezüglich Belangen des ABR und Erziehungsrechtes? - chartinael 29.10.12, 22:02
- Re: Aber nicht bezüglich Belangen des ABR und Erziehungsrechtes? - Petra28 30.10.12, 7:58
- Schulwahl ist eh gegessen und bei Religion wird nichts diskutiert. - chartinael 30.10.12, 8:40
- Re: Schulwahl ist eh gegessen und bei Religion wird nichts diskutiert. - Pamo 30.10.12, 9:36
- Denk schon - chartinael 30.10.12, 9:42
- Re: Denk schon - Pamo 30.10.12, 9:51
- Re: Denk schon - chartinael 30.10.12, 10:04
- Re: Denk schon - Pamo 30.10.12, 10:08
- Ja, ... - chartinael 30.10.12, 10:14
- Re: Denk schon - Pamo 30.10.12, 10:08
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- Re: Schulwahl ist eh gegessen und bei Religion wird nichts diskutiert. - Pamo 30.10.12, 9:36
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- Re: Aber nicht bezüglich Belangen des ABR und Erziehungsrechtes? - Petra28 30.10.12, 7:58
- Aber nicht bezüglich Belangen des ABR und Erziehungsrechtes? - chartinael 29.10.12, 22:02
- Du musst dich in allen anderen Dingen von Belang mit dem Vater einigen. - Petra28 29.10.12, 16:36
Ich frage hier einfach auch nochmal - bzgl. Halloween
Kindergeburtstagsfeierentscheidung
Wenn ein Elternteil in eine andere Stadt ziehen will.. jemand Ahnung?
Frage
Frage zur Vaterschaftsanerkennung
Wie seriös sind solche psychologischen Familiengutachten?
Herausnahme der Kinder wegen autoagressives Verhalten (ritzen)?
Wer sich noch erinner...unterhaltsvorschus
Taufe