Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Weihnachtsfrau am 28.10.2012, 20:27 Uhr

Frage

Hallo zusammen,

ich würde gern eure Meinung hören.

Gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei der Mutter. Trennung ist mehrere Jahre her. Vater besteht nun auf Kopien aller Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen des Kindes seit Geburt. (bis dato hat ihn das sowohl in der Beziehung als auch danach nicht die Bohne interessiert).

Die Unterlagen liegen mir aus verschiedenen Gründen nicht komplett vor.
Bin ich verpflichtet, bei GSR, diese Unterlagen zu kopieren = Bringeschuld?
Oder hat der Kindesvater lediglich das Recht die Informationen einzuholen.

Nein, ich bin nicht bockig, aber aus diversen Gründen sorgt der Vater ständig für "Arbeitsbeschaffung" für mich und beschäftigt mich mit solchen Angelegenheiten.

Danke und viele Grüße,
W

 
7 Antworten:

Re: Frage

Antwort von spiky73 am 28.10.2012, 20:59 Uhr

hallo,

käme der vater nach all den jahren mit so einem anliegen, würde ich ihm ganz gepflegt den vogel zeigen. hat dein ex denn wenigstens eine plausible erklärung für diesen wunsch gehabt?

ich bin nämlich ehrlich, meine unterlagen sind nach spiky-art teilweise einsortiert, teilweise gammeln sie in einer schublade herum, teilweise liegen sie in einer kiste neben dem regal mit den ordnern.
das zu sortieren ist eine sache, die nicht grad in fünf minuten erledigt ist. und ich wüsste auch nicht unbedingt, WAS er da kopiert haben will. meine große hat seit letztem jahr ein eigenes taschengeldkonto, und meine kontoauszüge gehen meinen ex ja nun einen feuchten kehrricht an. der kindesunterhalt, der von meinem ex kommt, den kennt er ja selbst. bei dem versicherungskram treten meine kinder nicht wirklich in erscheinung. von daher wäre das unnötige papierverschwendung.

schriftverkehr, der meine kinder betrifft, sind in erster linie ärztliche gutachten (meine große betreffend), der schriftverkehr wg. vaterschaftsfeststellung (meine kleine betreffend), und ein wust an unterlagen wg. der betreuungskosten (kindergarten, au pair etc.). ich wüsste nicht, was mein ex damit anfangen wollte (wenn er der deutschen sprache mächtig wäre)...

lg, martina.

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Re: Frage

Antwort von Fru am 28.10.2012, 22:09 Uhr

Warum will er den Kontostand vom Kind wissen?

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Re: Frage

Antwort von Weihnachtsfrau am 28.10.2012, 22:30 Uhr

Er sagt, weil es sein Recht ist und gemeinsames Sorgerecht aus Vermögenssorge beinhaltet.

Kind bekam zu einer Festlichkeit auch Geld, wohlgemerkt von meiner Familie und Freundeskreis. Da interessiert ihn auch die Summe und was mit dem Geld passiert ist.

Auf dem Konto sind vielleicht 50 Euro.

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Re: Frage

Antwort von mf4 am 28.10.2012, 22:35 Uhr

Wegen des Kontos muss ich mal fragen...
es gibt ein Konto fürs Kind. Ich nehme an er zahlt was darauf ein und nun will er wissen, ob die böse Ex sich daran vielleicht bereichert... oder was steckt dahinter?


Da geteiltes SR auch geteilte Vermögenssorge beinhaltet würde ich meinen er hat das gleiche Recht auf Einblick wie du.

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Re: Frage

Antwort von Weihnachtsfrau am 28.10.2012, 22:39 Uhr

Er zahlt nichts ein. Ich auch nicht, weil ich weiß, dass er ran könnte.

Er hat das Recht auf Einblick, schon klar. Aber bin ich verpflichtet, ihm die Unterlagen oder Kopien zu liefern, Jahre !!! zurück ?

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Re: Frage

Antwort von shinead am 28.10.2012, 22:42 Uhr

Er würde von mir maximal 2 Jahre rückwirkend bekommen.
Sprich: ich würde die entsprechende Seite aus dem Sparbuch kopieren und gut ist.

Versicherungen werden wahrscheinlich auf Deinen Namen laufen, mit dem Kind als Begünstigtem / versicherte Person (ergibt sich schon daher, dass Kinder nicht volljährig sind).
Daher ist es Deine Versicherung, geht ihn nix an!
Ergo würde ich eine Versicherungsbestätigung der KV anfordern und diese ihm zur Verfügung stellen.

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Re: Frage

Antwort von Pamo am 29.10.2012, 8:36 Uhr

Er kann selber diese Auskünfte einholen. Auch wenn ihm keine Kontokarte oder Sparbuch vorliegt, kann er Zugriff auf das Konto nehmen.
Insofern würde ich da nichts machen, diese Auskünfte kann er selber einholen.

Und Ersparnisse des Kindes würde ich in so einem Fall vor dem Vater geschützt vornehmen. Da gibt es m.W. nichts auf den Namen des Kindes, das der Vater nicht abgreifen kann.

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