Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 9:05 Uhr

wenn ein Elternteil in eine andere Stadt ziehen will.. jemand Ahnung?

Guten Morgen,
ich frage hier heute für einen guten Freund von mir.
Folgende Situation. Er ist Ausländer. War zum damaligen Zeitpunkt in Urlaub (einige Monate) in Deutschland. Frau kennengelernt, sie ist Schwanger geworden, nun gut.

Er ist dann wieder zurück. Hat aber dann ein Visum beantragt, weil er es mit dieser Frau versuchen wollte wegen dem Kind.
Visum genehmigt. Er lebt seit 3 Jahren hier. Hat einen guten Job.
Sie sind nun seit 1,5 jahren getrennt, weils zwischen den beiden einfach nicht geklappt hat.

Er leidet sehr unter der Situation, sein Kind nicht bei sich zu haben. Sieht die Kleine aber spätestens jeden zweiten Tag.
So, nun hat die Mutter einen neuen Freund und überlegt ob sie in eine andere Stadt zieht. Ca. 50-60 km von der jetzigen Stadt entfernt.
Mein Freund hat seitdem nur noch Magenschmerzen. Er hat Angst sein Kind zu verlieren. Weil er sie dann nicht mehr so oft sehen kann.
Zumal er wirklich auch viel arbeitet und immer eine 6-Tage-Woche hat.

Er hat seine Familie (Eltern, Geschwister) quasi in seinem Land zurück gelassen und ist wegen der Tochter hier und nun will die Mutter wegziehen. Das erträgt er nicht. Die kleine ist übrigens 2,5 jahre alt.

Hat er irgendwelche Rechte? Die Mutter zieht übrigens nicht wegen Arbeit oder so dahin sondern wegen dem neuen Mann, falls das irgendwie relevat sein sollte... ?!

Habt ihr einen Rat?

Danke und Liebe Grüße

 
33 Antworten:

Re: wenn ein Elternteil in eine andere Stadt ziehen will.. jemand Ahnung?

Antwort von Pamo am 29.10.2012, 9:10 Uhr

Sie braucht seine Zustimmung für den Umzug. Er soll mal flott zum Jugendamt rennen und sich beraten lassen. Und schriftlich Widerspruch gegen den Umzug einlegen. Sie kann ohne Kind umziehen. Würde er das Kind denn selber nehmen wollen?

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Re: wenn ein Elternteil in eine andere Stadt ziehen will.. jemand Ahnung?

Antwort von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 9:14 Uhr

Das wäre sein größter Wunsch das seine Tochter bei ihm leben dürfte... er ist nur wegen der kleinen in Deutschland. Sonst wäre er schon längst wieder "weg", bzw. wäre nie ganz hierher gekommen, wenn es sie nicht geben würde...

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Re: wenn ein Elternteil in eine andere Stadt ziehen will.. jemand Ahnung?

Antwort von Pamo am 29.10.2012, 9:16 Uhr

Dann sollte er der Ex sobald wie möglich schriftlich mitteilen, dass er mit einem Umzug des Kindes nciht einverstanden ist und Alternativen mit ihr diskutieren.

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Re: wenn ein Elternteil in eine andere Stadt ziehen will.. jemand Ahnung?

Antwort von Aprilscherz2000 am 29.10.2012, 9:18 Uhr

Naja ich glaube das Thema hatte wir hier schon öfter und immer wieder taucht auf, das man mit Kind in einem bestimmten Radius umziehen kann.Und mal ehrlich 50-60km find ich nicht die Welt.Dann sieht er sie halt nicht alle 2 Tage für wenige Minuten (kann mir nicht vorstellen das es viele sind, wenn er soviel arbeitet) und dann halt alle 2 Wochen hat er sie 2-3 Tage am Stück.

LG Chrissie

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@ Aprilscherz

Antwort von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 9:21 Uhr

er sieht seine tochter spätestens jeden zweiten Tag. Er hat um 16 bzw. 17 Uhr Feierabend und holt die kleine ab, bringt sie nachhause und bringt sie auch mit ins Bett.. es handelt sich also hierbei um mehr als nur ein paar Minuten.
Vater und Tochter haben eine sehr enge Bindung zueinander.. abgesehen davon nutzt die Mutter dies auch zum teil aus, dann kann sie ungestört mit ihrem neuen Freund sein. Kann ich auch verstehen. Man ist nicht nur Mutter sondern auch Frau.

nichtsdestotrotz... ich sehe das alles als sehr problematisch

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Re: wenn ein Elternteil in eine andere Stadt ziehen will.. jemand Ahnung?

Antwort von shinead am 29.10.2012, 9:28 Uhr

Hat er Sorgerecht?

Wenn ja, kann er Einspruch einlegen.

Wenn nein, sollte er sich das schleunigst besorgen.

Ohne SR ist es so, dass er sich nicht gegen den Wegzug wehren kann. Er könnte dann höchsten die Mutter auf Zahlung der Umgangskosten verklagen.

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@shinead

Antwort von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 9:31 Uhr

das hab ich auch gelesen, dass die Mutter dann quasi dafür Sorge zu tragen hat, dass Vater und Kind(er) sich sehen können. Und der Vater sogar die Fahrtkosten um zu seinem Kind zu kommen vom Unterhalt abziehen kann.

Sie lebt im übrigen von Hartz IV, da ist nichts mit Geld einklagen..

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Re: @shinead

Antwort von Pamo am 29.10.2012, 9:36 Uhr

Ich ging davon aus, dass die beiden bei der Geburt verheiratet waren, dann hätte er mit der Kindsmutter das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sofern gerichtlich nichts anderes festgelegt wurde.

Hat er kein Sorgerecht?

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Re: @ Aprilscherz

Antwort von Aprilscherz2000 am 29.10.2012, 9:36 Uhr

Wenn dann immer Vater und Mutter das Kind ab 16-17 Uhr begeleiten, sehe ich nicht das er sich alleine um sie kümmert.Sonder eher das die Mutter dann sich noch einmischen wird.Vieleicht wären dann die Wochenende indenen Vater und Kind ja dann dem Alltag entfliehen echt lukrativer.
Vieleicht weiß ich auch nicht wie ich mir das so vorstellen soll.Er bespaßt im Kinderzimmer die Kleine damit Mutter mit neuem Freund " Spaß" haben kann.Ne das will so nicht in meinen Kopf.Und ich denke auch nicht das eine vernünftige Mutter ihrem Ex dabei haben will, wenn sie mir ihrem neuen.......

Es wird dann vieleicht weniger Zeit - ABER intensivere.

LG Chrissie

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ich weiß es leider nicht

Antwort von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 9:39 Uhr

Nein, verheiratet waren sie nie. Und ob sie geteiltes Sorgerecht haben weiß ich gerade leider nicht.

Ich werde das heute abend mal erfragen.. wie dumm, solch wichtige Information hab ich nicht erfragt..

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Re: wenn ein Elternteil in eine andere Stadt ziehen will.. jemand Ahnung?

Antwort von Curly-Cat am 29.10.2012, 9:56 Uhr

Letzten Sonntag vormittag war eine Reportage im Radio über Trennungskinder, ich habe nicht alles gehört, aber es sprach auch jemand vom Verein Väteraufbruch. Fand es sehr einseitig, es wurden viele Extremfälle genannt und gegen die Mütter mobil gemacht, die den Vätern die Kinder vorenthalten.

Ich bekomme in meinem Umfeld allerdings eher mit, dass die Männer nicht wirklich in die Gänge kommen, wenn es darum geht, für ihre Rechte einzustehen. Darum würde ich auch dem Freund dringend raten, umgehend den Umzug versuchen zu verhindern und nicht erstmal abzuwarten, was so passiert. Wenn das Kind erst weg ist, wird es sicher sehr viel schwieriger. Wobei ich 50 km auch nicht viel finde, aber da er viel arbeitet und Du nicht schreibst, ob er mobil ist, kann das schon zum Problem werden.

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Genau für solch Fälle

Antwort von Sternenschnuppe am 29.10.2012, 10:29 Uhr

Sind die Rechte der Väter gestärkt wurden um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.
Er hat eine enge Bindung, keine großen Schwierigkeiten, ist Bestandteil des Alltags des Kindes etc. , genau solche Väter haben nun viel weniger Mühe es zu bekommen.

Und auch wenn ansich 50-60km nicht so viel sind, so sehe ich hier eindeutig eine Verschlechterung für das Kind, da es den Vater nun in dieser Regelmäßigkeit sieht,was danach nicht mehr möglich ist.

Bei alle 2 Wochen das Wochenende, würde er den Umzug wohl nicht verhindern können, da dies weiterhin machbar wäre.
Aber das sieht hier ja anders aus.

Wieso zieht der Mann nicht zu ihr ? diese Strecke pendeln viele Menschen täglich wenn der neue Mann dort arbeitet.

Er soll schleunigst zum Jugendamt, und das mit dem Sorgerecht klären und kund tun, dass er gegen einen Umzug ist.

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bei alleinigem ABR und Sorgerecht kann die Mutter das tun

Antwort von chartinael am 29.10.2012, 10:31 Uhr

und ganz ehrlich 50/60km sind ja nun nicht die Welt. Das ist ja wie Berlin und Potsdam oder Dortmund und Bochum oder so. Wenn mein Ex mit sowas käme, würde das die Beziehung als auch den Umgang doch sehr belasten.

Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn er unbedingt will, daß das Kind bei ihm verbleibt, wenn er darum kämpft. Findet er die Mutter denn ungeeignet? Ich würde jedenfalls, wenn der Vater mit sowas ankäme, zu machen. Er möge auch Bedenken, daß wenn das Kind bei ihm lebt, er ebenfalls nciht umziehen kann, ohne daß die KM ihm das gestattet.

Naja, ich find das mal wieder arg komisch. Ist es denn so schlimm, wegen eines Mannes in eine umliegende Stadt zu ziehen? Das Kind geht doch vermutlich noch nicht einmal in eine Einrichtung.

Wäre ich der Vater, würde ich ganz normal das Gespräch suchen und fragen, wie gut sie sich das überlegt hat und wie lange die sich kennen und ob es was ernstes ist und wie ernst und wie man die transitino so angenehm wie möglich für das kind gestallten kann.

im übrigen verlieren väter wirklich nicht ihr kind, nur weil die mutter mit einem anderen mann ihr glück findet.

Na ja ...

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liebe Chartinael

Antwort von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 10:40 Uhr

Nein 50-60 km sind nicht die Welt. Aber ich finde, man darf auch seine Umstände nicht vergessen. Er ist NUR wegen dem Kind in Deutschland. ich persönlich bin beeindruckt davon, das sein Mann sich so sehr um sein Kind kümmert. Kenne ich nämlich von dem Erzeuger meiner Tochter überhaupt nicht.
Es geht ihm auch nicht darum, dass die Ex einen neuen Partner hat.
Die Kleine geht seit August, also gerade erst in die Kita. Die Mutter studiert und lebt von Hartv IV

Der neue Mann könnte ja auch hierher ziehen.. oder?

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Wenn die Mutter studiert, bekommt sie KEIN ALG2

Antwort von chartinael am 29.10.2012, 10:46 Uhr

... mit ALG2 könnte sie eh nicht so mir und dir nichts umziehen.

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Re: Wenn die Mutter studiert, bekommt sie KEIN ALG2

Antwort von Sternenschnuppe am 29.10.2012, 10:51 Uhr

Ne, das geht nicht, Studium finanziert durch den Steuerzahler ?

Aber bei H4 kann sie schon umziehen, wenn der neue sie dann finanziert , das geht schon.
Sind dann ja eine Bedarfsgemeinschaft und beantragen vielleicht noch Wohngeld oder so.....

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Im ersten Jahr sind sie noch keine Bedarfsgemeinschaft...

Antwort von shinead am 29.10.2012, 11:06 Uhr

... da zahlt der Staat noch treudoof für Mutti alleine...

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Re: Im ersten Jahr sind sie noch keine Bedarfsgemeinschaft...

Antwort von Sternenschnuppe am 29.10.2012, 11:08 Uhr

Wenn sie das denn beantragt.
Aber je nachdem wie sie agiert muss das ja gar nicht sein.

Meinte nur weil geschrieben wurde , dass man bei H4 nicht einfach umziehen darf.
Und das geht eben schon ohne Probleme, sofern dann der neue für sie aufkommt.

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Studieren und Hartz IV

Antwort von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 11:10 Uhr

also das sollte von mir auch in keinsterweise herabwertend klingen.. aber ich weiß eben das sie studiert und sicher wohl Bafög oder sowas bekommt, aber ich meine dass sie eben aufstockend Hartz IV erhält...

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Nein, ALG2 bekommt man als Studentin nicht ... auch nicht aufstockend

Antwort von chartinael am 29.10.2012, 11:43 Uhr

...

Und ja, man kann umziehen, wenn man denn dann aus dem ALG2-Bezug herausfällt.

Aber das ist eh akademisch, weil die Studentin kein ALG2 erhält. Studierende haben kein Anrecht auf ALG2-Bezug.

Sie wird sich schon anderweitig finanzieren und der KV wird ihr sicher ordentlich den Unterhalt für das Kind überweisen, wenn er schon so viel arbeitet. Wenn sie studiert, denke ich, daß die nachmittäglichen Besuche des KV möglicherweise auch dazu dienen, daß die Gute mal ein paar Stunden zum Lernen hat.

Eine ausgebildete und beruflich erfolgreiche Mutter ist sicher das Beste, was Mann sich als KV für das Kind wünschen kann.

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60 km sind eine ganze Menge

Antwort von Milia80 am 29.10.2012, 11:53 Uhr

wenn man bedenkt dass der kv das kind mindestens jede 2.nacht in den schlafbegleitet.

wie soll dasbei 60 km gehen, der mann arbeitet bis 16/17 uhr, dann ist feierabendverkehr und die fahrtkann gut und gerne mindestens 1 stunde dauern.

das geht gar nicht und erst recht nicht wenne s um einen mann und nicht um arbeit geht.

so lange sind sie ja ncihtmal zusammen...
und was ist mit dem studium wenn sie umzieht??

ich würde als erstes gsr beantragen und zwar schnell-falls er es nicht hat- und auf jeden fall zum ja und zum anwalt.

sieht er sie zusätzlich noch am we über nacht bei sich?

wenn man mobil ist und das kind eh nur alle 2 we hat dann würde ich die 60 km auch nicht so eng sehen aber in o.g. situation und bei dem beweggrund geht es für mich nicht.

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Re: 60 km sind eine ganze Menge

Antwort von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 12:07 Uhr

Hallo Milia,

ja ich sehe es wie du. Und ja, die kleine ist so gut wie jedes (!!) WE von Samstag auf Sonntag bei ihrem Vater. Wie ich schon erwähnte, ein sehr inniges Verhältnis.
Für mich ist eh fraglich was Mutter macht, wenn Papa soweit weg ist.. das wird für sie ja auch komisch, dass ihre Tochter nicht ständig weg (bei Papa) ist..

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Hä? Wieso ist das Kind immer weg?

Antwort von chartinael am 29.10.2012, 13:23 Uhr

Ich denke er bringt das Kind ca. jeden 2. Abend ins Bett. Doch wohl zu Hause oder wo? Ist die Mutter dann in der Bibliothek? Oder daheim? Ständig weg ist das Kind doch wohl eher nicht. Was heißt denn das Kind von Samstag auf Sonntag haben? Samstag nach der Arbeit doch wohl, wenn er eine 6-Tage-AW hat. Also nee, irgendwas stimmt hier nicht.

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charti

Antwort von Milia80 am 29.10.2012, 13:32 Uhr

was stimmt hier nicht?
mutter hat einen partner, vielleicht ist sie mit diesem unterwegs,geht einkaufen etc??

6 tage woche heißt a nciht dass er sa lang arbeitet, vielelciht bis mittag ud adfür bis sonntag abend?

es gibt nicht nur eine möglichkeit,

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Klar, ist denkbar ...

Antwort von chartinael am 29.10.2012, 13:37 Uhr

... fehlen viele information und ist ja alles nur aus 3. hand.

ich frag mich halt, ob der besagte KV vielleicht Interesse an der AP hat und vielleicht sein Engagement etwas aufschönt. Soll es auch geben. Diese findet ihn ja schon jetzt einen prima Vater nicht so wie den ihres Kindes.

Ich frag mich nur, ob sie es auch gut fände, wenn ihrer ein Kümmervater wäre und dann ihr das Kind nehmen wöllte, weil sie einen anderen hat.

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Re: Hä? Wieso ist das Kind immer weg?

Antwort von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 13:48 Uhr

Ja, er holt die kleine von der Kita oder direkt von zuhause ab, macht was mit ihr. Bringt sie dann nachhause und eben ins Bett. Und bei sich kann er sie nur von Samstag auf Sonntag schlafen lassen, wegen seiner Arbeit.
Was soll daran nicht stimmen?

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Re: wenn man studiert und ein kind hat

Antwort von jessy-less am 29.10.2012, 13:50 Uhr

hat man selbst zwar keinen h4 anspruch, aber das kind! also kann man auch studierend noch h4 beantragen

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es geht doch nicht um einen anderen

Antwort von Milia80 am 29.10.2012, 13:53 Uhr

sondern um den umzug und bei vorgegebener konstellation durchaus berechtigte kritik.

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und noch mal Chartinael...

Antwort von Bellybutton1980 am 29.10.2012, 13:57 Uhr

leider hast du noch immer nicht verstanden, dass es nicht um die neue Partnerschaft geht sondern um den Umgang.

Der neue Freund ist wohl schon länger da und damit gab es auch die ganze Zeit keine Probleme. Es geht lediglich um die Entfernung zwischen Vater und Kind sollte es zu dem besagten Umzug kommen.

Und ja, ich finde es toll, dass es Männer gibt die für ihre Kinder da sind. Gibts leider viel zu wenige.. aber die rosa-rote Brille hab ich auch nicht auf ;-)

Ich danke trotzdem für die Meinungen / Ratschläge !

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Das hieße aber auch, daß der Vater keine Unterhalt zahlt

Antwort von chartinael am 29.10.2012, 14:05 Uhr

... der Vater hier ist aber berufstätig, sogar 6 Tage in der Woche. Da müßte der Unterhalt für das Kind locker drin sein ... und eine nicht erwerbstätige Mutter hat sogar dem KV vorrangig Betreuungsunterhaltsanspruch gegenüber, bevor das Sozialamt leistet. Die KM lebt mit dem neuen Partner nicht zusammen, der neue wohnt in einer anderen Stadt - sie werden also aller Wahrscheinlichkeit nicht jeden Abend miteinander verbringen und dem Ex, der dann das Kind mit ins Bett bringt.

Dh die Mutter ist stets präsent außer in der Nacht von Samstag auf Sonntag, wo der KV das Kind hat.

Ist ja auch wurscht. Kein GSR, Mutter kann hinziehen, wohin sie will mit dem Kind. Ob der Typ so ein aufopferungsvoller Vater ist, wie er hier dargesteltl wird, keine Ahnung. Ist auch egal. Wenn er es ist, wird er sicher alle Register ziehen, damit das Kind nicht wegzieht.

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manchmal hilft auch reden, statt immer gleich rechte fordern...

Antwort von k10284 am 29.10.2012, 14:27 Uhr

ich glaube ein gespräch mit der mutter über die situation und pläne sind vielleicht nicht schlecht, als sich alle rechte einzufordern und sich gegenseitig das leben schwer zu machen....

vor einem jahr wollte ich noch ins ausland ziehen mit meinem sohn. der KV fand das ganz und gar nicht gut, hat aber gesagt, "gut, wir kriegen das geregelt fürs kind". er hat mich unterstützt, obwohl er eigentlich dagegen war. mir ist selbst dann klar geworden, das ich nirgendwo wegen einem anderen mann hinziehe, sondern in der nähe des KV bleibe, weil er uns immer unterstützt und ich mich auch auf ihn verlassen kann, wenns mal probleme gibt! das war mir mehr wert, als ein neues "abenteuer".

vielleicht hätte ich mich aber nicht so entschieden, wenn der KV damals quer geschossen hätte...

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Re: manchmal hilft auch reden, statt immer gleich rechte fordern...

Antwort von shinead am 29.10.2012, 14:39 Uhr

Klar, kann reden helfen.

Aber häufig prallen da einfach zwei Meinungen aufeinander und da hilft dann einfach mal das Recht weiter.

Ich diskutiere ja auch nicht über meine Rechte, sondern fordere sie ein.

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Re: Im ersten Jahr sind sie noch keine Bedarfsgemeinschaft... FALSCH!

Antwort von MarBi am 29.10.2012, 22:34 Uhr

Es ist nicht wahr, dass im ersten Jahr keine Bedarfsgemeinschaft besteht und die Mutter als alleinstehend behandelt und unterstützt wird.

Im ersten Jahr eines Zusammenwohnens eines Hartzlers mit einem Nicht-Hartzler hat man noch die Möglichkeit, mit handfesten Beweisen die "Einstehensvermutung" zu widerlegen. Wobei die Sachbearbeiter da sehr unterschiedlich werten, was ein handfester Beweis ist.
Nach einem Jahr des Zusammenwohnens beispielsweise mit der besten Freundin ist der einzig mögliche Nachweis des "Nicht-Einstehens füreinander", wenn der Nicht-Hartzler den arbeitslosen Schmarotzer rausschmeißt.

Als ich damals einen Freund, bei dem eingebrochen worden war und der nicht mehr zuhause leben wollte, bei mir hab unterkriechen lassen, wurde SOFORT angenommen, dass ich für ihn aufkomme. Er hatte bloß dem Arbeitsamt gemeldet, dass die Post an ihn an meine Adresse schicken sollten. Mir blieb nichts anderes übrig, als ihn rauszusetzen. Die verweigerten Leistungen, um die er 2 Monate lang gekämpft hatte, hat er nie nachgezahlt bekommen. Es hieß, er sei ja in dieser Zeit nicht verhungert, also hätte ich wohl für ihn eingestanden. Dass er sich überall durchgeschnorrt hatte, konnte er nicht belegen.

Kann natürlich sein, dass sich da inzwischen was geändert hat. Aber bestimmt nicht zum Positiven. (Wie auch immer ihr das deuten wollt...)

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