Für alleinerziehende Eltern

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von robinsmama2009  am 17.12.2019, 18:01 Uhr

Wie kommst du denn darauf?

Sicher müsste er Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zahlen für das bei ihr lebende Kind. Sie aber ebenso für das bei ihm lebende Kind. Hier ist doch dann der Normalfall, dass es gegengerechnet wird und er dann eben nur noch eine kleine Differenz zahlen müsste.

Da sie nach Unterhalt für sich gefragt hat, denke ich mal, dass die beiden verheiratet sind.

 
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