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Geschrieben von Strampelinchen am 15.12.2019, 12:48 Uhr

Angst vor der Trennung

Hallo ihr lieben,

Da mein größeres Kind sich weder mit Papa noch mit Schwester versteht und er auch schon beim Psychologen ist, sowie die ganzen Streits mit Papa und mir mitbekommt werde ich die Leine ziehen und mich trennen. Er verdient fast 2700€ netto und ich wenn es hoch kommt 1300€. Ich werde des ältere Kind mit 8 Jahre mitnehmen und er des kleinere mit 2 Jahre. Die Frage ist weis jemand wie des mit Unterhalt und Unterhalt für mich steht? Ich habe so Angst vor finanziellen Ruin das ich mein Kind nicht mehr versorgen könnte.....! Ich habe auch Angst vor dem allein sein. Weis Vll jemand Rat oder Vll Tipps oder ein paar aufbauende Worte?

Liebe Grüße

 
11 Antworten:

Re: Angst vor der Trennung

Antwort von jannas am 15.12.2019, 13:34 Uhr

Hallo,
habt ihr euch drauf geeinigt, die Kinder aufzuteilen?
Nie hätte ich mein zweijähriges Kind "alleine" gelassen.
Dann mal hoffen, dass Vater und kleines Kind noch lange verstehen...
Alles Gute,
Jannas

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Re: Angst vor der Trennung

Antwort von pauline-maus am 15.12.2019, 13:41 Uhr

du trennst dich , weil dein 8 jhriger nicht mit einem 2 jährigen kleinkind klarkommt?
du trennst dich weil dein sohn und der vater probleme miteinander haben?
du weißt schon , bevor du dich getrennt hast, wer welches kind bekommt?
du hast angst dein kind zu versorgen , dabei hast du doch 2 kinder!?
naja , möglicherweise wirst du wohngeld bekommen und er muss keinen trennungsunterhalt zahlen , bei dem verdienst aber vielleicht ist ja genau das euer ziel!?!?

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NIE:::NIE:::NIEMALS...

Antwort von Ralph am 15.12.2019, 21:57 Uhr

... würde ich die Kinder trennen. Hast Du mit dem Jugendamt gesprochen? Was sagt der Kinderpsychologe? Ein 8jähriger, der sich mit einem 2jährigen nicht versteht?? Mumpitz!!! Das ist nicht der Grund. Eure Streitereien und das Verhältnis zum Vater scheint mir das eigentliche Problem zu sein. Das würde ich aber genau gekärt wissern wollen, BEVOR ich mich trenne und so weitreichende Entscheidungen treffe wie die Trennung der Kinder. Die Trennjung wäre ja so ohne weiteres nicht rückgängig zu machen.

Meine Frau wollte das damals auch, als sie sich trennte, ich die Große, sie den Kleinen, das Jugendamt riet mir, soviel Familie wir möglich zusammenzuhalten und beide Kinder zu nehmen. Genau das habe ich getan, obwohl mein Sohn damals zur Mutter wollte, "damit sie nicht so alleine" ist. Das tat mir in der Seele weh und meine Ex verzeiht mir das bis heute nicht, aber ich weiß definitiv, daß es die richtige Entscheidung war, beide zu nehmen.

Viele Grüße
Ralph

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Re: NIE:::NIE:::NIEMALS...

Antwort von pauline-maus am 15.12.2019, 22:50 Uhr

Das ist richtig, das einzig stabile, was Kinder von Trennungseltern behalten, sind die Geschwister....
Wenn 2 sich streiten ,leiden hier 4....schade

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Re: Angst vor der Trennung

Antwort von cube am 16.12.2019, 9:11 Uhr

Du trennst dich von deinem Mann und weil dein Großer nicht so gut mit der Kleinen kann, trennst du die Kinder gleich mit?
Kanne s sein, dass DU dich überfordert fühlst und die Probleme des Großen nur vorschiebst, um das nichts so sagen zu müssen?
Irgendwann werden die Kinder mal fragen, warum du sie getrennt hast - und dann muss der Große damit leben, dass er es Schuld war und die Kleine damit, das sein großer Bruder ihn so wenig gemocht hat, dass er lieber ohne sie leben wollte. Oder das Mama auf den großen Bruder nicht verzichten konnte, auf sie aber schon.

Tolle Lösung ...

Aber davon ab: Ihr seid euch gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet wenn jeder 1 Kind behält. Der wird auch nicht gegeneinander aufgerechnet.
Jeder von euch hat auch nun auf Grund der Unterhaltsverpflichtung eine Erwerbsobliegenheit. Heißt, du musst dir evt. einen besser bezahlten oder VZ-Job suchen (sofern du noch keinen hast).
Aktuell würde es bei dir eine Mangelfallbrechnung, da dein Einkommen nicht ausreicht, den Mindest-Unterhalt für die Kleine aufzubringen.
Du kannst dann noch Wohngeld, Aufstockung, Kinderzuschlag versuchen.

Frage: will dein Partner die Trennung der Kinder so? Er kann nämlich auch hingehen und beide Kinder haben wollen um sie eben nicht trennen zu müssen.

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Re: Angst vor der Trennung

Antwort von Mala28 am 16.12.2019, 12:17 Uhr

Ist der KV auch der Vater von Kind 8 Jahre?
Also ganz ehrlich, was für Probleme sollte ein Vater und ein 8 jähriges Kind haben, die man nicht lösen kann. Genauso sieht es aus mit Kind 1 und Kind2.

Ist der große eifersüchtig???
Warum willst du die Kinder trennen? Weder der Große noch der Kleine können da was für. Ihr Erwachsenen solltet euch mal an den Tisch setzen und schauen wie ihr das hinbekommt, damit die Kinder nicht leiden.

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Re: Angst vor der Trennung

Antwort von robinsmama2009 am 17.12.2019, 11:50 Uhr

Ich befürworte diese ganze Situation und deine Entscheidung die Kinder zu trennen zwar auch gar nicht, denke aber, dass ihr dafür eure Gründe habt und werde auf dieses Thema nicht weiter eingehen.

Wegen dem Kindesunterhalt würde ich sagen, dass weder du großartig was zahlen musst für das Kind beim Vater, noch von ihm großartig etwas erhältst für das bei dir lebende Kind.

Beim Trennungsunterhalt sieht das meiner Meinung nach ganz anders aus. Hier gilt doch grundsätzlich eine Faustformel GEHALT HÖHER minus GEHALT NIEDRIGER = DIFFERENZ. Und von dieser Differenz steht dir die Hälfte zu, also hier ca. 700€. Allerdings gibt es da noch einige andere Dinge zu beachten wie z.B. den Selbstbehalt, zu zahlende Kredite wie Hauskredit, gemeinsame Schulden etc.pp.

Mein Rat an dich: Lass dir das bitte ALLES noch einmal durch den Kopf gehen. Vielleicht wäre ja auch eine Familientherapie das Richtige für euch.

Und dann, solltest du dich tatsächlich für die Trennung entscheiden, könnt ihr euch beide beim Jugendamt informieren, wie alles geregelt werden kann, wie es Unterhaltstechnisch aussieht etc. Trennungsunterhalt würde ich dann im Nachgang von einem Anwalt regeln lassen. Hole dir einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht und dann kostet der Anwalt auch nichts.

Viel Glück und viel Erfolg

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Re: Wie kommst du denn darauf?

Antwort von cube am 17.12.2019, 13:22 Uhr

Das der Vater kaum etwas zahlen müsste?
Natürlich muss er Unterhalt zahlen für das bei der Mutter lebende Kind. Gemäß Düsseldorfer Tabelle.
Er hat einen Selbstbehalt und alles, was darüber hinaus geht wird für Unterhaltszahlungen herangezogen. Natürlich wird das bei ihm lebende Kind berücksichtig - aber es entbindet ihn doch nicht davon, für das andere Kind auch finanziell verantwortlich zu sein.

Das sie verheiratet ist hat sie nicht geschrieben. Klar, wenn es um eine Scheidung geht, geht es auch um Trennungsunterhalt. Vorrangig ist aber der Unterhalt für´s Kind.

Aber ja, ich würde ich zu einer anwaltlichen Beratung raten - vor allen Dingen, wenn es um Scheidung mit möglichem Trennungsunterhalt und evt. sogar noch Immobilienwerte dazu kommen.

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Re: Angst vor der Trennung

Antwort von wolfsfrau am 17.12.2019, 16:00 Uhr

Bevor du diesen Schritt gehst, versuche, Hilfe und Beratung zu finden.

Ich habe auch mal kurz vor diesem Schritt gestanden, wobei ich es nicht so empfunden habe, dass ich den Stress zwischen meinem Sohn und meinem Mann nicht mehr aushalte, sondern wir als Eltern hatten dauernd solchen Zoff miteinander.

Wir waren letztlich bei einer Eheberatung und es hat uns sehr geholfen.

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Re: Wie kommst du denn darauf?

Antwort von robinsmama2009 am 17.12.2019, 18:01 Uhr

Sicher müsste er Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zahlen für das bei ihr lebende Kind. Sie aber ebenso für das bei ihm lebende Kind. Hier ist doch dann der Normalfall, dass es gegengerechnet wird und er dann eben nur noch eine kleine Differenz zahlen müsste.

Da sie nach Unterhalt für sich gefragt hat, denke ich mal, dass die beiden verheiratet sind.

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Re: Unterhalt kann und darf nicht gegeneinander aufgerechnet werden

Antwort von cube am 18.12.2019, 8:59 Uhr

Ist ja immer wieder mal ein Streitpunkt in solchen Fällen:
X zahlt brav U - Y nicht. X darf nun aber nicht seine U-Zahlungen an das KIND um den ausstehenden Betrag von Y kürzen.
Der Unterhalt ist für das Kind - und das darf nicht dafür bestraft werden, dass sein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ebenso erhält Kind A Unterhalt, obwohl sein Elternteil X zB 10.000 Euro verdient und der Unterhaltspflichtige Y nur den Selbstbehalt hat.
Trennungsunterhalt kann auch nicht gegengerechnet werden - denn der betrifft die Ehepartner und hat mit dem Kind gar nichts zu tun.

Vermutlich wird genau das hier auch zum Streitpunkt werden - denn der Vater wird vollen U zahlen müssen und auch können, während er im Gegenzug von der Mutter vermutlich nur sehr wenig bzw. UHV bekommen wird. Während sie sich vermutlich gleichzeitig beklagen wird (ist nicht böse gemeint - nur realistisch), dass sie kaum über die Runden kommt und der Vater doch eh genug hat.

Das Einzige was einberechnet wird ist das Kindergeld, was als "Einkommen" des Kindes zählt und zur Hälfte in die Berechnungen mit einfließt.

So gesehen sieht es gar nicht so schlecht für die Mutter aus.
1300 Gehalt + 204 Euro KG + 365 Unterhalt (ca? halbes KG bereits abgezogen)= 1869 Euro monatlich.

Sie hingegen müsste eigentlich 267 Euro (halbes LG bereits abgezogen) an ihn zahlen,
Jetzt kann sie aber noch Kinderzuschlag beantragen und bekommt evt. wieder 185 Euro dazu. So dass sie am Ende bei round about 1787 Euro liegt. Plus Trennungsunterhalt im ersten Jahr der Trennung.

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