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Geschrieben von Madman68 am 26.11.2019, 13:01 Uhr

Unterhalt trotz Job

Hallo, meine ältere Tochter ist 21 und hat ein Fachoberschul-Abi gemacht. Danach hat sie ein duales an einer privaten Uni angefangen (dabei in einer Surfschule als Surflehrerin und Bürokraft gearbeitet). Das Studium hieß irgendwas mit Tourismus/Sport und Wirtschaft. Leider hat sie das Studium vor ein paar Monaten abgebrochen und dann nur noch gejobbt. Seit September arbeitet sie nun als Schulbegleiterin eines Jungen, der ADHS und einen Autismus hat. Es macht ihr großen Spaß. Das ist sehr gut. Ihr Vater, von dem ich mich schon vor der Geburt meiner Tochter getrennt hatte, bezahlt ihr netterweise noch ihren vollen Unterhalt. Aber ich bin mir gar nicht so sicher, ob ich das so gut finde. Denn sie verdient momentan ja genug Geld und der Unterhalt wäre ja dann gut, wenn sie keine Zeit mehr zum Arbeiten hat, weil sie dann noch eine Ausbildung oder ein Studium macht. Bisher hat sie ja weder eine Ausbildung noch ein Studium. Irgendwann wird der KV den Unterhalt einstellen - und sie hat keine Chance mehr auf eine Ausbildung oder ein Studium, weil sie ja dann Geld verdienen muss. Wie seht Ihr denn das?

 
18 Antworten:

Re: Unterhalt trotz Job

Antwort von Holzkohle am 26.11.2019, 14:13 Uhr

ich verstehe nur die Hälfte.

Also der KV zahlt Unterhalt, obwohl er nicht mehr müsste und obwohl eure Tochter mit ihrem Schulbegleiter (wie ist sie denn an DEN Job gekommen - ohne entsprechende Ausbildung, ich frage nur interessehalber) genug Geld bekommt, richtig? Und dir wäre es lieber, er würde zahlen, wenn sie z.B. gerade eine Ausbildung oder ein Studium macht, als jetzt, wo es nicht nötig ist?

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Jetzt muss ich mal anderstrum fragen....

Antwort von Limayaya am 26.11.2019, 14:46 Uhr

die junge Dame ist doch schon 21 Jahre alt.
Ist sie da nicht im Stande, sich selbst um so Sachen zu kümmern? Wäre es nicht ihre Aufgabe, das mit ihrem Vater zu klären, so in etwa "Papa, zur Zeit verdiene ich eigenes Geld. Aber evt. will ich noch mal studieren oder eine Ausbildung machen. Vielleicht wäre es besser, du unterstützt mich dann noch einmal".
Und falls sie das nicht fertig bringt: ist sie wirklich noch so unreif, dass du ihr nicht erklären kannst, dass es Sinn macht, den Unterhalt jetzt auf die Seite zu packen, damit sie ihn dann benutzt, wenn sie noch einmal studieren will und ihr der Vater evt. bis dahin den Geldhahn zudreht?

Mit 21 bist du doch raus aus der Nummer, was, wann und wieviel sie vom Vater bekommt

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Re: Unterhalt trotz Job

Antwort von tonib am 26.11.2019, 15:03 Uhr

Ich kenne auch Schulbegleiter, die Pädagogik-Studenten sind.

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Re: Unterhalt trotz Job

Antwort von KKM am 26.11.2019, 15:33 Uhr

Ich kenne auch eine Schulbegleiterin, die gelernte Altenpflegerin ist und 6 eigene Kinder großgezogen hat.

Tolles Sparmodell, dass die Regierung sich da überlegt hat.

Man lässt diese Leute, die sich sicher viel Mühe geben und den Job mit viel Liebe machen, gegen wenig Geld inklusiv Kinder mit Förderbedarf betreuen und spart sich die teuren Sonderpädagogen ein....
Aber das ist ein anderes Thema, das mich unglaublich wütend macht....

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Re: Unterhalt trotz Job

Antwort von Holzkohle am 26.11.2019, 15:47 Uhr

bei Pädagogik-Studenten oder gelernten Altenpflegern erschließt sich mir ja noch der Zusammenhang. Ich hätte aber tatsächlich gedacht, dass man einen sonderpädagogischen Hintergrund haben muss, wenn man Schulbegleiter für ein ADHS-Kind mit Autismus ist.

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Re: Unterhalt trotz Job

Antwort von Lepri89 am 26.11.2019, 19:32 Uhr

Hallo,
Vorweg möchte ich sagen, dass ich mir nicht sicher bin wie es heute aussieht, da es bei mir schon 10 Jahre zurück liegt.

Mein Vater wollte damals als ich 22 war keinen Unterhalt mehr zahlen, da ich gearbeitet habe und durch eine sehr günstige Miete genug zum Leben hatte. Ihm wurde dann jedoch mitteilt, dass er bis ich eine abgeschlossene Ausbildung/Studium habe bzw 25 Jahre alt bin, er verpflichtet ist den Unterhalt zuzahlen. Wie gesagt weiß nicht wie es heute aussieht.

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Schulbegleiter

Antwort von Tai am 26.11.2019, 22:49 Uhr

Die Schulbegleiter, die den Sohn einer Freundin mit Asperger-Autismus mal recht, mal eher schlecht durch die Schuljahre begleitet haben, waren allesamt junge Schulabgänger, als FSJler oder so.

Der immer höher werdende Bedarf an Schulbegleitern kann so kaum noch gedeckt werden. Woher sollen die sozialpädagogisch ausgebildeten Kräfte kommen?
Außerdem gibt es sicher interessantere Aufgaben.

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Re: Unterhalt trotz Job

Antwort von Madman68 am 27.11.2019, 11:59 Uhr

Ja, genau. So ist es. Und zum Job des Schulbegleiters: Es war gar kein Problem für sie, einen Job als Schulbegleitung zu bekommen. Wahrscheinlich, weil sie auf einer Sozial-FOS ihr FOS-Abi gemacht hat, außerdem sehr nett und unkompliziert ist. Als Schulbegleiter brauchst Du, so viel ich weiß, keine Ausbildung.

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Re: Jetzt muss ich mal anderstrum fragen....

Antwort von Madman68 am 27.11.2019, 12:02 Uhr

Ja klar, das hast Du total Recht. Aber klar hat sie gerade lieber mehr Geld als weniger. Daher denke ich, dass ich als Mutter doch was sagen sollte. Ich wollte ja nur wissen, wir Ihr das seht. Irgendwann steht sie dann da ohne Ausbildung und ohne Unterhalt. Das befürchte ich jetzt mal.

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Re: Unterhalt trotz Job

Antwort von Madman68 am 27.11.2019, 12:04 Uhr

Ach ja, hatte ich noch vergessen: Sie hat schon einige Praktika im sozialen Bereich gemacht, unter anderem in einem Kindergarten und in einer Einrichtung mit Kindern mit Behinderungen.

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Re: Schulbegleiter

Antwort von Shanalou am 27.11.2019, 12:07 Uhr

Hier wird alles genommen. Die einzige Qualifikation ist das Muttersein . Eigentlich unfassbar.

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Re: Jetzt muss ich mal anderstrum fragen....

Antwort von Holzkohle am 27.11.2019, 12:32 Uhr

naja, aber sorry, mit 21 sollte man sich glaube ich schon auf irgendeinem Weg in die berufliche Zukunft befinden, sei es mit einem Studium oder eine Ausbildung; viele haben in dem Alter ihre Ausbildung schon hinter sich.
Klar steht sie früher oder späte ohne Unterhalt da - schlimmer wäre es aber, früher oder noch später ohne Ausbildung dazustehen. Und ich finde, sich nen Ausbildungsplatz oder Studienplatz zu suchen, darf man von einer Ü20jährigen erwarten.... Wirklich rosig geht es niemandem in der Azubizeit (wobei ich mir da bei der Bundespolizei nicht so sicher bin; wir waren neulich zu einem Beratungsgespräch und ich bin ja fast nach hinten umgekippt, als ich das Ausbildungsgehalt gesehen habe...), irgendwann macht man fast immer in jungen Jahren eine finanzielle Durststrecke durch. Bafög gibt es ja auch noch falls studiert wird...

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Re: Unterhalt trotz Job

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.11.2019, 13:24 Uhr

Aber der Unterhaltsanspruch lebt doch wieder auf, wenn sie eine Ausbildung anfängt. Es sei denn, sie läßt sich dafür zu viel Zeit, doch dann gibt es irgendwann elternunabhängiges Bafög, Ausbilungsbeihilfen und ähnliches.

Tatsache ist: Eine ERSTAUSBILDUNG - und das wäre es ja bei ihr - wird immer finanziell unterstützt. Wenn die Eltern raus sind, springt der Staat ein. Das darf man finden, wie man will, aber der Staat hat ein gesteigertes Interesse daran, daß seine Bürger sich selber ernähren können, und das geht mit Ausbildung halt besser als ohne. Verhungern würde sie also nicht, auch wenn der KV aus irgendwelchen Gründen dann nicht (mehr) zahlt.

Mir würde es definitiv mehr Sorgen machen, daß sie so planlos vor sich hin dödelt - da bin ich konservativ. Mein Freund unterstützt seinen dödelnden Sohn auch finanziell, ohne es zu müssen. In dem Fall findet die KM das aber richtig, weil der goldige Prinz garkeinesfalls irgendwas tun soll, was ihn in seiner großartigen Kreativität und seinem Freiheitsdrang bremst. Und das süße Prinzesschen fängt jetzt auch an zu finden, daß sie nach dem Abi doch lieber dödeln würde, anstatt eine Ausbildung zu machen - und Papa muß zahlen, sonst wäre das ja ungerecht. Selbstgemachtes Problem, glaube ich, ich hätte so einen Blödsinn gar nicht erst angefangen. Meinen Kindern war immer vollkommen klar, daß ich zwar jede Ausbildung, die sie machen wollen, innerhalb meiner Möglichkeiten unterstützen werde - daß sie aber jegliche (finanzielle) Unterstützung verlieren, wenn sie sich nicht (mehr) in Ausbildung befinden. So sieht es das Gesetz vor, und so ziehe ich das durch.

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Re: Unterhalt trotz Job

Antwort von zschnecke am 28.11.2019, 16:42 Uhr

Wenn es ein gutes Verhältnis zum Kindsvater gibt, würde ich das Kind auffordern den Vater darüber zu informieren, daß er im Moment nicht unterhaltspflichtig ist.
Falls der Vater das nicht schon weiß. Ich wäre nämlich stocksauer wenn meine Kinder schweigend Geld einsacken würden, daß Ihnen nicht zusteht und mit mir nicht darüber gesprochen haben. Wenn ich erwarte, daß die Eltern der Unterhaltspflicht zuverlässig nachkommen, dann erwarte ich auch, daß das Kind diese nicht unangemessen aussnutzt,

Außerdem würde ich dem Kind vorschlagen, daß den Unterhalt zusparen und für "schlechte Zeiten" aufzuheben.

Falls das Kind aus deiner Sicht nicht richtig mit dem Geld umgeht und sich einen unpassenden Lebensstil angewöhnt würde ich den Vater bitten den Unterhalt für das Kind zu sparen (für schlechte Zeiten oder notwendige Investitionen z.B. eigene Wohnung oder Auto).

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FOR = berufliche Erstausbildung

Antwort von Alexa1978 am 29.11.2019, 9:21 Uhr

Mit einem " Fachoberschul-Abi" wäre doch die berufliche Erstausbildung ohnehin bereits erfolgreich abgeschlossen und demnach würde auch ein zukünftiger Unterhaltsanspruch wegfallen

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Re: FOR = berufliche Erstausbildung

Antwort von romankowitz am 29.11.2019, 9:56 Uhr

ne das stimmt nicht. Das ist keine berufliche Erstausbildung.
Aber er muss keinen Unterhalt bezahlen, wenn sie keine Ausbildung anstrebt. (Ich glaube die Übergangszeit liegt bei 6 Monaten) Aber es ist definitiv ihr Problem. Die Mutter ist doch da raus. Und zweitens wird der Vater sich doch um das Kind kümmern und in Gesprächen feststellen was sie tut und was nicht.

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Re: FOS ... nicht FOR owT

Antwort von Alexa1978 am 29.11.2019, 11:08 Uhr

o.T.

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Re: FOR = berufliche Erstausbildung

Antwort von dhana am 30.11.2019, 18:11 Uhr

Hallo,

Abschluss FOS ist ein schulischer Abschluss - keine Berufsausbildung. Somit keine Erstausbildung, nur ein anderer Schulweg.

Gruß Dhana

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