Elternforum Alleinerziehend, na und?

3. Kind obwohl Trennung - Wie verhalten bei Jobcenter + Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehend, na und?
3. Kind obwohl Trennung - Wie verhalten bei Jobcenter + Unterhaltsvorschuss

julienoah

Guten Abend, meine Schwester ist verheiratet und ihr Mann hat sich nach der Geburt des 1. Kindes von ihr getrennt, nach der Trennung kamen sie im Rahmen des Umgangsrechtes nochmal zusammen und es entstand Kind Nr. 3. Danach war aber für beide klar das es keine gemeinsame Zukunft geben wird und sie hat es auch so bei der Unterhaltsvorschussstelle angegeben. Über Scheidung haben sie noch nicht gesprochen und es ist auch kein Thema bei ihnen. Jetzt hat die Unterhaltsvorschussstelle geschrieben das sie entweder ein Scheidungsurteil oder den Antrag haben wollen. Meine Schwester hat geschrieben das eine Scheidung erstmal nicht beabsichtigt ist. Nun ist sie aber wieder mit ihrem Mann intim geworden und es enstand trotz Spirale Kind Nr. 3. Sie hat jetzt große Angst das sie vorm Jobcenter Harzt4 und von der Unterhaltvorschusstelle Unterhaltsvorschuss bekommt. Die beiden haben getennte Haushalte, wohnen 250 km eit entfernt voneinander und sind auch getrennt. Nur weiß sie jetzt nicht wie sie sich verhalten soll bzw. erklären soll das die von ihrem getrennten Ehemann noch ein Kind erwartet. Beim 2. Kind hat sie angegeben das es ein gescheiterter Versöhnungsversuch war, aber wie soll sie jetzt Kind Nr. 3 erklären? Wie sollte sie sich verhalten? Muß sie fürchten das sie kein Unterhalstvorschuss bekommt usw?


Terkey235

Antwort auf Beitrag von julienoah

Wieso zahlt der Ex/Vater der Kinder nicht?


Ralph

Antwort auf Beitrag von Terkey235

Kindesunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, Betreuungsunterhalt? In erster Linie ist der Mann gefordert. Und Deine Schwester sollte sich auch überlegen, sich schleunigst Kinderbetreuung zu suchen und alsbald selbst für Einkommen zu sorgen. Ansonsten beim Jugendamt wahrheitsgemäße Angaben machen, Schwangerschaft trotz Spirale etc., alles andere ist irrsinnig. Ralph


julienoah

Antwort auf Beitrag von Terkey235

Das wurde vom Jugendamt geprüft und er ist nicht zahlungsfähig. Sie hat ab November ein Kitaplatz und ein gespräch beim Jobcenter. Wenn aber bekannt wird das sie schwanger ist werden die Chancen eingestellt zu werden ja ziemlich niedrig sein. Bei Kind Nr. 2 war es so ähnlich. Das Erziehungsjahr ist abgelaufen und sie hat sich arbeitssuchend gemeldet. Aber als sie schwanger war wurde sie natürlich nirgendwo eingestellt.


Julie

Antwort auf Beitrag von julienoah

Deine Schwester wird zwei mal nacheinander zufällig "ungeplant" schwanger (vom "getrennt lebenden" Ehemann, von dem sie sich nicht scheiden lassen will) und zwar beide Male kurz bevor sie wieder anfangen soll, sich um den Broterwerb zu kümmern ? Da wird unser im Prinzip gutes soziales Netz aber zur Hängematte .... Und ich kann gut verstehen, dass das unglaubwürdig wirkt.


Pamo

Antwort auf Beitrag von julienoah

Sie wird sich Fragen gefallen lassen müssen und evtl. keinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Das ist auch sehr verständlich, wenn ein getrennt lebendes Ehepaar keine Scheidungsabsichten zeigt und nach der Trennung weitere 2 Kinder miteinander zeugt. Ich würde ihr den Tipp geben, den Kindsvater und Ehemann auf die erhöhte Erwerbsobliegenheit aufmerksam zu machen. Dann kann er mal anfangen sein Leben umzuorganisieren und für alle 3 Kinder Kindesunterhalt zu zahlen und für seine Frau Trennungsunterhalt.


shinead

Antwort auf Beitrag von julienoah

Ich schließe mich Pamo an. Der Mann unterliegt einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Er soll bitte einen 450 Euro Job annehmen und Unterhalt an seine Kinder zahlen! Ich fühle mich da als Steuerzahler nicht zuständig die Freizeit eines Vaters von 3 Kindern zu finanzieren! Wenn sie keine Leistungen nach dem UVG erhält, könnte ich das nachvollziehen. Ich würde als Sachbearbeiter die Geschichte so auch nicht glauben. Ehrlich gesagt glaube ich das auch nicht so, wie Du es geschrieben hast. M.E. führen die beiden eine dauerhafte, lockere Fernbeziehung. Vielleicht sollten die beiden mal an ihrer Beziehung arbeiten und entweder einen sauberen Schlussstrich (=Scheidung) ziehen, oder sich zusammenraufen und ein gemeinsames Leben anstreben. Was die beiden da veranstalten ist Kindergarten!


mf4

Antwort auf Beitrag von julienoah

Wow was für Zufälle... man sieht sich ab und an zum Umgang und dann trifft er noch an der Spirale vorbei ins Schwarze. Wäre ich Sachbearbeiter des JC oder JA würde ich das äußerst skeptisch sehen.


ansano

Antwort auf Beitrag von julienoah

Hallo alle Zusammen! Also,das mit der Scheidung,die beide nicht wollen kann ich sehr wohl nachvollziehen. 1. Kostet das eine Menge Geld,das beide offensichtlich nicht haben und 2. Ist es für SIE viel besser,denn dann bekommt sie Rentenpunkte/Anwartschaften(oder wie immer sich das nennt).Sollte er dann mal vor ihr gehen würde sie Witwenrente erhalten.-Da liegt doch der Vorteil auf der Hand.... Ich würde es genauso machen! Ich denke schon,dass sie UVG bekommt.Sie kann doch in die Kiste hüpfen mit wem sie will. Dass das nun so bescheiden läuft........nun ja. Ich würde in jedem Fall die Wahrheit angeben.Blöde Fragen muss man/frau sich dann sicher gefallen lassen.Aber in 2Jahren fragt dann auch keiner mehr nach. LG Ansano


Morla72

Antwort auf Beitrag von ansano

Wie ich schon im Aktuell schrub, ist es natürlich ihr Privatvergnügen, mit wem sie "in die Kiste hüpft" und Kindlein zeugt, das allerdings nur so lange, wie sie und Noch-Ehemann diese Kinder auch selbst ernähren können. Wenn dafür die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird, dann hat sie sich bitte auch vermeintlich blöde Fragen gefallen zu lassen. Ganz einfach.


bluerose55

Antwort auf Beitrag von julienoah

Nun muß ich auch mal etwas dazu schreiben. Im anderen Forum hat sie geschrieben das der Mann arbeitet und auch alleinerziehend ist. Daher kann er wohl nicht zahlen. Ich denke nicht das die Schwester zu verheimlichen hat bzw. mit ihre Ehemannn noch zusammen ist. Sie könnte ja auch einfach behaupten das sie das Kind von einem One Night Stand hat wo der Vater unbekannt ist. Da hätte sie den ganzen Ärger nicht und auch keine Angst haben das sie keinen Unterhaltvorschuss bekommt. Soweit ich informiert bin sind gilt vor Gesetz ihr Mann als Vater des Kindes weil die beiden verheiratet sind.


shinead

Antwort auf Beitrag von bluerose55

Schreibst Du das jetzt überall als Antwort? Wenn sie behauptet er sei nicht der Vater (was er per Gesetz als Ehemann ist), dann müsste er die Vaterschaft anfechten um dann mit Pauken und Trompeten durch den Vaterschaftstest bestätigt zu werden. Ein Schelm...


Strudelteigteilchen

Antwort auf Beitrag von julienoah

Let's face it: Natürlich wird sie H4 für das Kind bekommen. Der UHV ist egal, der würde ja angerechnet. Man kann das Kind ja nicht verhungern lassen, nur weil die KM wahlweise zu bescheuert zum Verhüten ist oder den Staat bescheixxt. Dennoch wünsche ich ihr ein paar unangenehme Fragen und peinliche Besuche.