Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von cube am 17.12.2019, 13:22 Uhr

Wie kommst du denn darauf?

Das der Vater kaum etwas zahlen müsste?
Natürlich muss er Unterhalt zahlen für das bei der Mutter lebende Kind. Gemäß Düsseldorfer Tabelle.
Er hat einen Selbstbehalt und alles, was darüber hinaus geht wird für Unterhaltszahlungen herangezogen. Natürlich wird das bei ihm lebende Kind berücksichtig - aber es entbindet ihn doch nicht davon, für das andere Kind auch finanziell verantwortlich zu sein.

Das sie verheiratet ist hat sie nicht geschrieben. Klar, wenn es um eine Scheidung geht, geht es auch um Trennungsunterhalt. Vorrangig ist aber der Unterhalt für´s Kind.

Aber ja, ich würde ich zu einer anwaltlichen Beratung raten - vor allen Dingen, wenn es um Scheidung mit möglichem Trennungsunterhalt und evt. sogar noch Immobilienwerte dazu kommen.

 
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