Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 27.01.2013, 13:38 Uhr

Widerspruch einlegen

Hallo,

zwar ist alles, was mit Wohnung und Umzug zusammenhängt, kommunal unterschiedlich geregelt, aber in Eurem Fall liegt der Zusammenzug im Interesse eines oder mehrerer Jobcenter. Das macht die Argumentation ziemlich einfach.

Die wichtigste Frage: Hast Du für Deine Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid? Wenn nicht, dann diesen umgehend einfordern. Sobald Du diesen hast, solltest Du Widerspruch einlegen mit der Begründung, daß es sich hierbei um einen Teil der umzugsbedingten Kosten handelt, von denen einige vom Jobcenter ja bereits übernommen wurden. Das Jobcenter hat dem Umzug vernünftigerweise zugestimmt, dann muß aber auch eine Doppelmiete übernommen werden (meine persönliche Einschätzung, die muß nicht maßgebend sein).

Du kannst Dir natürlich mit diesem Bescheid bei einer Beratungsstelle noch Informationen holen. Ich räume einem Widerspruch allerdings hohe Aussicht auf Erfolg ein, deshalb unbedingt den Rechtsweg beschreiten..

Viele Grüße
Ralph

 
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