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Geschrieben von susafi am 21.09.2009, 20:58 Uhr

Widerspruch...

Hallo,

ich möchte bei der ARGE Widerspruch einlegen, gegen einen Erstattungsbescheid, der meiner Meinung nach nicht korrekt ist. Ich habe im Excel ihren Bescheid, mit meinen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt. Meint ihr es wäre zu frech diesen mit an den Widerspruch dran zu hängen, damit sie sehen was ich meine ?

Könnt ihr mir sagen, ob ich folgenden Text verständlich geschrieben habe ? Weiß man, was ich damit meine ?

"In ihrem Erstattungsbescheid begründen sie die Überzahlung u. a. durch das Mutterschaftsgeld, welches ich vom 8.12.2008 – 23.3.2009 erhalten habe. Allerdings ist seit dem 8.12.2008 auch mein ALG I ausgesetzt, welches im Bescheid für den Zeitraum vom 8.12.2008 – 31.3.2009 allerdings mit angerechnet wurde. Da Mutterschaftsgeld und Arbeitslosengeld I genau derselbe Betrag ist, wurde ich in dem Sinne nicht überzahlt, sondern es wurde lediglich unter „falschen“ Namen gebucht."

Tue mich damit gerade ein wenig schwer... wäre nett wenn ihr mir helfen könntet...

lg Suse

 
6 Antworten:

Re: Widerspruch...

Antwort von Melek85 am 21.09.2009, 21:01 Uhr

Hallo,
ich arbeite bei einer Arge. Deine Begründung ist verständlich. Also wenn beides angerechnet wurde, dann ist die Rückforderung falsch.
Widerspruch am Besten persönlich abgeben oder per Einschreiben.

Hoffe, dass es schnell bearbeitet wird.

Melek

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Re: Widerspruch...

Antwort von susafi am 21.09.2009, 21:08 Uhr

das ist nett Danke...

das ist aber nur ein Teil des Erstattungsbescheides, der dem ich widerspreche.

Ist es hilfreich, wenn ich im Schreiben vermerke, das ich die Änderungen, die durch die Geburt entstanden sind nicht widerspreche ?

Soll ich meine Berechnung mit dran hängen oder soll ich lieber warten was kommt und dann nochmal den Betrag vergleichen, der zurück gezahlt werden soll ?

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Re: Widerspruch...

Antwort von Melek85 am 21.09.2009, 21:10 Uhr

Ist es hilfreich, wenn ich im Schreiben vermerke, das ich die Änderungen, die durch die Geburt entstanden sind nicht widerspreche ?
--> ja das kannst du dazu schreiben. Ich würde die Berechnung mit dran hängen, kann ja nicht schaden

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Re: Widerspruch...

Antwort von susafi am 21.09.2009, 21:15 Uhr

Danke dir

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Ich würde es völlig anders machen...

Antwort von Ralph am 21.09.2009, 21:52 Uhr

Hallo Suse,

die Argen sind organisatorisch mehr oder weniger von der Bundesagentur für Arbeit "feindlich übernommen" worden, was sich leider immer mehr negativ auswirkt. Ich weiß nicht, was für einen Sachbearbeiter Du hast, ob (sozialamts-) erfahren oder ursprünglich von der Agentur oder billig eingekauft und nur etwas eingearbeitet. Die Behandlung von Widersprüchen ist sehr unterschiedlich, so erlebe ich es jedenfalls tagtäglich. Manche Sachbearbeiter benutzen ihren gesunden Menschenverstand und helfen einem berechtigten Widerspruch ohne großen Aufwand selbst ab, andere geben das an den Teamleiter und der weiter an die Rechtsstelle. Bis die darüber entschieden hat, kannst Du Dir an fünf Fingern abzählen.

Deshalb mein Ratschlag im Sinne eine raschen Klärung: Gehe persönlich hin, mit Deiner Berechnung, und kläre das persönlich. Ich habe den Verdacht, daß da jemand das System Lohn - ALG I - Mutterschaftsgeld nicht ganz durchdrungen hat.
Nimm auch Bescheide mit wie z.B. Einstellungsbescheid ALG I, Leistungsbescheid der Krankenkasse, und auch die Kontoauszüge mit den jeweiligen Geldeingängen der Leistungsträger wären hilfreich.
Scheue Dich nicht, nach der Teamleitung zu verlangen, wenn Du merken solltest, daß der/die Sachbearbeiter/in Dich abbügeln will.

Erst wenn auch das nichts fruchtet, würde ich den Widerspruch schriftlich einlegen, sofern Du noch genug Zeit hast. Auf die Einhaltung Widerspruchsfrist muß nätürlich peinlichst geachtet werden.

Ich wünsche Dir viel Glück.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Ich würde es völlig anders machen...

Antwort von susafi am 21.09.2009, 22:12 Uhr

Danke für deine Antwort.

Naja wer da sitzt weiß ich nicht genau. Nur habe ich den Eindruck, das sie nicht so wirklich weiß was sie tut. Es fallen halt durch die Geburt meiner Tochter ganz viele Änderungen mit rein, die von Jan-März nicht berücksichtigt wurden sind. Man müsste halt alles nochmal ganz von vorne berechnen. Sie hat wohl nur gesehen oh Mutterschaftgeld muss angerechnet werden, aber das es als Ersatz für Alg I gilt, hat sie definitiv nicht bedacht. Naja ich muss einen Teil zurück zahlen das steht fest. Aber halt nicht ganz so viel, wie sie meint.

Ich werde da morgen mal persönlich hin gehen, trotzt Umzugsstress

lg Suse

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