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Geschrieben von Alexa1978 am 21.09.2009, 9:52 Uhr

Auswandern - und jetzt stellt sich KV quer

Zum Glück geht es nicht um mich, aber vielleicht möchte mir trotzdem jemand antworten.

Meine Freundin - und Arbeitskollegin - wollte ursprünglich gemeinsam mit ihrem Freund (also KV) und deren Tochter nach Saint-Martin (Karibik) auswandern. Das Ganze ist bereits über mehrere (viele!) Monate hinweg geplant (zukünftige Arbeitsstelle, Wohn-Appartement, Kinderbetreuung, Finanzen ...) und hat schon lange Hand und Fuß.

Meine Freundin (österr. Staatsbürgerschaft) hat dzt. noch ein aufrechtes Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst und hat sich mit Beginn des nächsten Jahres vorerst einmal für 18 Monate freistellen lassen, um zu sehen, ob sie in St. Martin überhaupt Fuß fassen kann. Die Tochter wäre dann noch im KiGa-Alter.

Ihr Freund (dt. Staatsbürgerschaft) hatte eine kleine Firma (Ich-AG?) in Deutschland, ist damit aber Pleite gegangen und eigentlich wollten sie beide gemeinsam neu durchstarten.

Aus welchem Grund auch immer, die Beziehung war wohl nicht stabil genug, und sie leben mittlerweile in Trennung. Meine Freundin hat von Geburt an der Tochter das alleinige Sorgerecht.

Nun ist es so, dass bereits (sehr!) viel Geld in der Verwirklichung dieses Traumes steckt und meine Freundin mind. ein Jahr ihrer Freistellung nach St. Martin möchte.

Der KV möchte dies nun boykottieren. SIE "darf" nicht auswandern (mit Kind), ER behält sich aber das Recht vor, wieder nach D zu gehen (ohne Kind).

Das Recht einmal beiseite lassend (das ist Sache der Anwälte und des Gerichts), wie würdet ihr euch in dem Fall verhalten. Ich möchte meiner Freundin Mut machen, sie unterstützen um den Schritt zu Ende zu gehen. Vorerst ist es ja eine absehbare Zeit von einem Jahr und zwar alleine aus folgenden Gründen:

1. Steckt bereits viel (von ihrem!) Geld in diesem Projekt
2. Ist meine Freundin ab 1.1.2010 unentgeltlich freigestellt, d.h. sie verfügt in Ö über kein Einkommen mehr und ihre (zwar großzügigen) finanziellen Reserven stecken mehr oder weniger im Projekt fest (Güter wurden bereits verfrachtet).
3. Der KV ist ohne Einkommen, hier ist keine finanzielle Hilfe zu erwarten und
4. möchte er lt. eigenen Aussagen ohnehin zurück nach D.

Egal wie man es dreht oder wendet, die Familie wird so und so zerissen. Der Heimatort des KV ist irgendwo an der Grenze von Dänemark.

Ich bin eigentlich jemand, der sich gerne auf die Seite der KV stellt, da ich der Meinung bin, dass die ohnehin zu wenig Rechte (Umgangs-/Aufenthaltsbestimmungsrecht ... *haha* ... welch Ironie) haben, und dass ihnen ihre Kinder oft unter fadenscheinigen Gründen vorenthalten werden.

Aber in diesem Fall ... ?! Was würde meine Freundin erwarten, wenn sie es nicht macht? KV weg (= Deutschland), einige Monate kein Job, bis die Freistellung rückgängig gemacht werden kann (ist von einem freien Dienstposten abhängig), sonst Kündigung, finanzielle Einbußen, kein Unterhalt ...

Würdet ihr in diesem Fall alles d`ran setzen um den Schritt zu wagen, würdet ihr als Freundin dazu ermuntern? Oder würdet ihr sagen: Der KV hat ein Recht auf Umgangs-/Aufenthaltsbestimmungsrecht? (was im Enddefekt ohnehin die Gerichte zu entscheiden haben ... Härtefall ...)

Sie möchte nach St. Martin, tut sich im Moment aber noch schwer mit dem Gewissen.

lG, Alexa

 
3 Antworten:

Eindeutig! :-)

Antwort von Ralph am 21.09.2009, 10:21 Uhr

Hallo Alexa,

1. Es war ein gemeinsamer Plan
2. In beiderseitigem Einverständnis hat SIE viel Geld in das gemeinsame Projekt gesteckt, man kann das auch Investitionen nennen.
3. Das Projekt ist vorangeschritten, läßt sich also nicht so einfach rückgängig machen, angefangen beim ruhiggestellten Dienstverhältnis in Österreich bis zu bereits in die Karibik verfrachteten Gütern.
4. Der KV hat während dieser Planungsphase bereits angedeutet, nicht ewig in der neuen Heimat zu bleiben und sich notfalls alleine abzuseilen. Da er nicht verlangen kann, daß SIE dieselben Kapriolen in der Lebensplanung schlägt, käme das einem Verzicht auf' das Umgangsrecht gleich.

Das kann nur eines bedeuten: Den entworfenen Lebensplan weiter verfolgen. Wenn dies offenbar auch ohne diesen Freund möglich ist, sollte sie kein schlechtes Gewissen haben. Er kann nicht erwarten, daß nur weil er, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr mag, sie jetzt auch alles umwirft und als Draufgabe noch viel geld abschreiben muß.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Auswandern - und jetzt stellt sich KV quer

Antwort von Suka73 am 21.09.2009, 10:22 Uhr

ganz banal (ohne erstmal weiter nachzudenken): deine freundin hat das alleinige sorgerecht. ergo kann sie hin, wo sie will, wie lange sie will und wann sie will ! das nur mal zur einen sache.

das nächste ist natürlich, ne beziehung zwischen vater und kind aufrecht zu erhalten, was sich auf die entfernung sicherlich schwierig gestaltet. aber ich bin mir sicher, dass es auch da eine lösung gibt. es steckt so viel kraft und geld und freude in dem projekt, dass ich es an ihrer stelle durchziehen würde. kann ja auch sein, dass es ihr nach drei monaten gar nicht mehr gefällt. also wäre es meine freundin, ich würde sie ermuntern.

lg sue

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Danke!

Antwort von Alexa1978 am 22.09.2009, 12:40 Uhr

... ich würd` ja mit ihr gehen, wenn ich könnte ;-)

lG, Alexa

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