Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von magarete am 27.05.2010, 11:00 Uhr

Was steht ihr zu?

Er ist den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, Kindesunterhalt geht vor Abbezahlen der Schulden.
Und auch ihr gegenüber ist er unterhaltspflichtig min. bis die Jüngste 3 Jahre alt ist.

Und wie geschrieben hat sie Anspruch als ergänzendes ALG II, ab sofort.

 
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