Geschrieben von magarete am 27.05.2010, 11:00 Uhr |
Was steht ihr zu?
Er ist den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, Kindesunterhalt geht vor Abbezahlen der Schulden.
Und auch ihr gegenüber ist er unterhaltspflichtig min. bis die Jüngste 3 Jahre alt ist.
Und wie geschrieben hat sie Anspruch als ergänzendes ALG II, ab sofort.
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- Was steht ihr zu? - christine lieb. 26.05.10, 18:28
- Re: Was steht ihr zu? - mamafürvier 26.05.10, 18:36
- Re: Was steht ihr zu? - magarete 27.05.10, 11:00
- Re: Was steht ihr zu? - mamafürvier 26.05.10, 18:36
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