Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.12.2012, 0:51 Uhr

Voreilige Aussage des Jobcenters?

Hallo Mutti6,

ob Du Aufstocker bist oder "komplett" ALG II beziehst, spielt, was die Rechtsgrundlagen angeht, keine Rolle, es sind die gleichen.

"Das Haus ist zu groß!" Das ist ohne genauere Information nicht zu beurteilen. Wie groß ist denn Dein Haus? In Hamburg sind z.B. bei Mietwohnungen für sieben Personen 121qm angemessen, und selbst, wenn die qm-Zahl höher ist, kommt es dann immer noch auf die Angemessenheit an.
Ist das Haus bezahlt, oder sind Hypothekenraten zu stemmen? In Hamburg ist es so, daß alles, was nicht Tilgung ist, übernommen wird. Dazu gehören die reine Zinsbelastung, Müllgebühren, Wasser, Grundsteuern, Heizkosten, Wartung der Heizungsanlage/Prüfung durch den Schornsteinfeger. NICHT übernommen wird der Tilgungsanteil der Rate, da mit ALGII kein Erwerb von Immobilieneigentum ermöglicht werden soll.

Du siehst, Fragen über Fragen. Das bedeutet aber auch, daß nach meiner Einschätzung kein Sachbearbeiter Deinen Fall innerhalb von fünf Minuten "0815-mäßig" entgültig wird beurteilen und entscheiden können. Das kommt nicht alle Tage vor, daß eine alleinerziehende Mutter von 6 Kindern einen solchen Antrag stellt, da muß tief in die verästelten Durchführungsbestimmungen geschaut werden.

In Hamburg gelten z.B. für eine 7-köpfige Familie derzeit bei Mietwohnungen Obergrenzen von 822,- € Nettokaltmiete zzgl. Betriebs- und Heizkosten. Da ist man ganz schnell bei 1200- 1300,- € Mietkosten, die übernommen werden.

Mein Rat lautet daher: Antrag auf ALG II stellen, alle Hausunterlagen, d.h. Finanzierungsunterlagen, insbesondere die Tilgungspläne, Einstufungen, Müllgebührenbescheid, Grundsteuerbescheid etc. beifügen und den Bescheid abwarten.

Von tacheles.de rate ich ab, da diese Website zu sehr auf Krawall gebürstet ist und dort Ratschläge allzuoft mit kontraproduktiver Propaganda vermischt wird.

Hilfreich ist allerdings der Tipp, bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag auf Lastenzuschuß zu stellen. Die Voraussetzungen sind mir zwar unbekannt, aber es würde sich evtl. lohnen. Allerdings solltest Du beide Anträge, auf ALG II und Lastenzuschuß, parallel stellen und dies beim Jobcenter auch mitteilen. So wahrst Du auf jeden Fall Fristen, sollte der Antrag auf Lastenzuschuß abgelehnt werden.

Ein 200 qm-Haus würde den Rahmem allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit sprengen...

Viele Grüße
Ralph

 
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