Geschrieben von Ralph am 08.12.2012, 11:09 Uhr |
Nachtrag...
Ein Aspekt ist mir gestern später noch in den Sinn gekommen, war aber zu faul, den PC wieder hochzufahren.
Gerade in Deinem Fall ist eine sehr individuelle Prüfung erforderlich. Wenn sie Dich auffordern, Dein Haus zu verkaufen und umzuziehen ist für das Jobcenter damit ja noch nichts gewonnen. Wir bewegen uns bei 7 Personen in einem Wohnungsmarktsegment, in dem das Angebot ganz sicher nicht sprühen wird, vor allem nicht in der von Deiner Kommune vorgegebene Preisspanne (die mußt Du dort erfragen, das kann hier niemand beantworten). Das bedeutet im Umkehrschluß, daß Du wohl recht lange wirst suchen müssen, um überhaupt einen vermietungswilligen Vermieter zu finden. Sofern Du Dich nachweislich redlich bemühst, MUß das Jobcenter zwangsläufig auch für Dein Haus eintreten (nicht für die Tilgung, wie gesagt).
Und es kommen bei mir Zweifel auf, ob in Deinem Einzelfall die Aufforderung zum Umzug einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhält.
Viele Grüße
Ralph
- Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen? - mutti6 07.12.12, 21:45
- Re: Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen? - WurmsMama 07.12.12, 21:52
- Re: Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen? - rabukki 07.12.12, 23:26
- Voreilige Aussage des Jobcenters? - Ralph 08.12.12, 0:51
- @Ralph - mama.frosch 08.12.12, 10:46
- Nachtrag... - Ralph 08.12.12, 11:09
- Re: Voreilige Aussage des Jobcenters? - rabukki 10.12.12, 22:48
- Re: Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen? - Sonnenmond 09.12.12, 8:05
- Re: Kann ich zusätzlich Hilfen beantragen, ohne mein Haus aufgeben zu müssen? - mutti6 10.12.12, 19:46
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