Geschrieben von Patti1977 am 05.10.2009, 16:27 Uhr |
Versteigerung ungleich Insolvenz
Hallo,
nun seh ich klarer.
Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft hat nichts mit Insolvenz und den 7 Jahren Wohlverhaltensphase zu tun. Das sind 2 völlig verschiedene Sachen. So wie es aussieht, ist dies die einzige Möglichkeit für dich. Keine Angst, nen Sofakredit bekommt man trotzdem.
Geh auch zu deiner Bank und sprich das mit dem Bankberater ab falls noch Grundschulden auf dem Objekt liegen. Die müssen da nämlich mitziehen. Solange deine Schwiegerelter keine Recht auf dem Objekt eingetragen haben, könne die dir auch nichts. Wie gesagt, wichtig: Die Bank informieren, dort eventuell auch die Kredite dann auf dich umschreiben lassen, wenn alles vorbei ist.
Lg
- Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - Anja und Jule 05.10.09, 13:51
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - vallie 05.10.09, 14:03
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - Patti1977 05.10.09, 14:09
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - Anja und Jule 05.10.09, 15:12
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - mamafürvier 05.10.09, 15:45
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - Sidney+BriBri 05.10.09, 15:51
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - Anja und Jule 05.10.09, 15:56
- Versteigerung ungleich Insolvenz - Patti1977 05.10.09, 16:27
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - Katharina70 05.10.09, 21:02
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - Anja und Jule 05.10.09, 15:56
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - Sidney+BriBri 05.10.09, 15:51
- Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft - mamafürvier 05.10.09, 15:45
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Kermit ist Totkrank.........................
Fremdbetreuung und permanent ein schlechtes Gewissen:-((
@kristina77
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Ich hab den Paß :)
Was für ein Kopfkissen?
So aus dem urlaub zurück und jetzt geht es los .... WICHTELN