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Geschrieben von Anja und Jule am 05.10.2009, 13:51 Uhr

Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Wer hat das nach seiner Trennung durch? Wie läuft das ab? Wird das haus in jedem fall versteigert? Hat man bzw. frau danach 7 Hungerjahre vor sich? Kriegt frau dann keinen Kredit mehr, nicht mal um ein Sofa zu kaufen? Wie sind eure Erfahrungen?

Gruß, Anja.

 
8 Antworten:

Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Antwort von vallie am 05.10.2009, 14:03 Uhr

meinst du, wenn du private insolvenz angemeldet hast oder anmelden mußt?

dann kriegst du keinen kredit mehr. auch nicht nach 7 jahren.

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Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Antwort von Patti1977 am 05.10.2009, 14:09 Uhr

Wenn einer von beiden das Haus allein übernimmt oder ein Käufer sich findet, dann muss nicht versteigert werden. Eine Versteigerung ist auch keine Insolvenz und taucht nicht im Schuldnerregister oder bei Schufa auf.

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Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Antwort von Anja und Jule am 05.10.2009, 15:12 Uhr

Die versteigerung zur aufhebung der gemeinschaft kommt ja nur als letztes mittel in frage. Ich möchte gern das haus allein übernehmen, mein ex ist ausgezogen, ich zahle seit mehreren monaten ALLES alleine. Der Notarvertrag liegt seit Wochen, inzwischen schon 2 oder 3 Monaten, zur Unterschrift bereit. Mein ex hatte ALLE optionen: haus zusammen verkaufen, er übernimmt das haus alleine - alles abgelehnt. und nun sperrt er sich auch bei dieser sache, will mich unter druck setzen. er sagt, er unterschreibt erst, wenn ich seinen eltern unterschreibe, dass sie 12 tausend euro von mir bekommen. ich habe das geld nie gesehen, und nachdem, was ich jetzt alles erfahren habe, bin ich mir nichtmalmehr sicher, wohin das geld geflossen ist. vielleicht hat mein ex das für andere sachen verprasst. lange rede, kurzer sinn - ich bin nicht bereit und auch nicht in der lage, sowas zu unterschreiben und die 12 tausend euro zu bezahlen. ich sehe im moment aals einzige lösung die versteigerung zur aufhebung der gemeinschaft. deswegen habe ich gefragt.

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Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Antwort von mamafürvier am 05.10.2009, 15:45 Uhr

Puh so wie das klingt würde ich lieber mein Haus versteigern lassen als mich auf so seltsame Deals einzulassen.
Ich bin im Nachhinein froh, daß aus dem Hausbau mit meinem Ex nichts wurde. Wohnung verlassen war um einiges einfacher.
lG Kerstin

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Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Antwort von Sidney+BriBri am 05.10.2009, 15:51 Uhr

Oder man ist schlau und regelt es vorab im Vertrag oder hinterher. Meinen Mann habe ich -nach der Trennung- irgendwann zum Notar geschleift und einen Gütertrennungsvertrag machen lassen, dass im Falle einer Scheidung er keine Ansprüche aufs Haus hat. Ist auch nur fair, er hat ja auch kein Geld reingesteckt.

Wurden in diesem Falle schon Gespräche mit der Bank, einem Rechtsanwalt oder Notar schon geführt? Ich würde nochmal genau abklären wie die Rechtslage ist bevor das Haus versteigert wird. Selten bekommt man den eigentlich Verkehrswert wieder rein.

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Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Antwort von Anja und Jule am 05.10.2009, 15:56 Uhr

ja, hinterher ist man immer schlauer. ehrlich, ich bin so weit, dass es mir EGAL ist, wieviel wir dafür kriegen. von mir aus können wir da auch mit jeweils 40 tausend euro schulden rausgehen. da hat ER ein riesen problem, seine eltern kriegen auch nix und ich verdiene an sich nicht schlecht, könnte mir sogar das noch irgendwie leisten...

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Versteigerung ungleich Insolvenz

Antwort von Patti1977 am 05.10.2009, 16:27 Uhr

Hallo,

nun seh ich klarer.

Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft hat nichts mit Insolvenz und den 7 Jahren Wohlverhaltensphase zu tun. Das sind 2 völlig verschiedene Sachen. So wie es aussieht, ist dies die einzige Möglichkeit für dich. Keine Angst, nen Sofakredit bekommt man trotzdem.

Geh auch zu deiner Bank und sprich das mit dem Bankberater ab falls noch Grundschulden auf dem Objekt liegen. Die müssen da nämlich mitziehen. Solange deine Schwiegerelter keine Recht auf dem Objekt eingetragen haben, könne die dir auch nichts. Wie gesagt, wichtig: Die Bank informieren, dort eventuell auch die Kredite dann auf dich umschreiben lassen, wenn alles vorbei ist.

Lg

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Re: Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Antwort von Katharina70 am 05.10.2009, 21:02 Uhr

mach nichts ohne dich mit deinem Anwalt beraten zu haben.
Und lass dich nicht unter Druck setzen- ich weiß ich habe aber nicht leicht reden denn mein NOCH Mann besetzt gerade mein WZ in meiner Wohnung und lässt sich auch nicht aus dem Mietvertrag streichen und das schon seit Jan. Ich wusste nie wofür das gut sein soll und mein Anwalt meinte dann lassen sie ihn doch nun habe ich ihn hier denn es ist seine Wohnung laut Mietvertrag mir bezahlt das Amt nur einen Teil der Miete wie dumm aber auch und obwohl er bei Mama und Papa gemeldet ist belagert er nun mich und die Kids .
Welche sich im Kreis freuen und mich hassen wenn ich sage das er wieder gehen wird.

Unterschreibe nichts wo du später dann das nachsehen hast.

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