Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Amelily am 14.09.2005, 19:28 Uhr

Vaterschaft,duldung,Sogerecht(lang)

Hallo,

also von einem gemeinsamen Sorgerecht kann ich in diesem Fall nur abraten.

Ich schreib jetzt zu diesem Thema nur, weil ich bei einer Ausländerbehörde arbeite und mich von daher in der Duldungssache auskenne.

Es ist jetzt nicht so, dass er sofort nach Afrika zurück muss, wenn ihr kein gemeinsames Sorgerecht habt. Wenn er seine Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist, kann er sowieso nicht ad hoc zurückgeführt werden. Von daher kannst Du Dir ja erstmal ansehen, wie sich die Vater-Kind-Beziehung entwickelt.

Aber informiere Dich auf jeden Fall vorher darüber, welche Auswirkungen das gemeinsame Sorgerecht hat.

Beruflich gesehen habe ich schon so einiges gesehen, z.B. ein erpresstes gemeinsames Sorgerecht, wo die Mutter jetzt arge Probleme hat, den (schlagenden) Vater wieder in die Schranken zu weisen.

Achso, das gemeinsame Sorgerecht ist übrigens auch noch kein Garant für ihn um hierzubleiben. Wichtig ist, ob der Vater für das Kind unverzichtbare immaterielle Leistungen erbringt. Das entscheides die Ausländerbehörde mit dem Jugendamt zusammen, welches natürlich die Mutter beteiligt.

Die Frage für Dich ist die, ob Du Dich und Dein Kind für ein Aufenthaltsrecht "benutzen" lassen möchtest. Ich kenn euren Fall nicht genau, aber nach Deinen Äußerungen hört es sich schon danach an.

LG
Amelie

 
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