Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 15.09.2005, 23:28 Uhr

Argument und Gegenargument

Hallo Leena,

''sklavisch'' oder ''sklavenhaft'' heißt nicht unbedingt auch leibeigen wie im ursprünglichen Sinn, sondern ''unterworfen'' und ''entrechtet'' in einer Angelegenheit.

Und ein ue vater ist in der BRD quasi ohne Rechte, denn ein Umgangsrecht läßt sich nur in wenigen OLG-Bezirken auch wirklich durchsetzen, zumal die Verfahrensdauern einer Entrechtung
gleichkommen.
Ein erfahrener Familienanwalt aus der nächstgrößeren Stadt in der Nähe meines 3. Kindes sagte mir wortwörtlich:
''Vergessen sie ihr Kind! Hier im OLG-
Bezirk ist ein Umgangsrecht nicht durchsetzbar!''

Und die Jugendämter?

Die leisten keine Beistandschaft für umgangssuchende Väter. Dafür haben die gar keine rechtliche Basis. Und einen ausländischen Vater können die wohl kaum
ordentlich beraten wegen der Sprachproblematik. Ich wüßte auch nicht, daß sprachkompetente Mitarbeiter extra dafür eingestellt worden wären, um ausländische V ä t e r zu beraten.
Umgangssuchende Väter müssen sich extra einen teuren Anwalt nehmen, um ihr Rechtsansinnen anzugehen. Auch wird seitens der Rechtssprechung von Vätern erwartet, daß sie erst beim Jugendamt einen Vermittlungsversuch starten
b e v o r sie dann bei Gericht auf Umgang klagen. Das ergibt nocht eine weitere Verzögerung bis zu einem halben Jahr. So geschieht es sehr häufig, daß ein umgangssuchender Vater über ein Jahr
(ohne Umgang) warten muß, bis er überhaupt evtl. ein e r s t e s Urteil hat.

Sicher kann man/frau darüber streiten,
was jetzt ''viele'' heißen soll.
Ich gebe aber auch zu bedenken, daß es sicher viele väter gibt, die gar nicht erst bei den Jugendämtern wegen Umgang auftauchen, die sich das lange, leidensvolle Prozedere eines Umgangsverfahrens mit noch möglicherweise begleitetem Umgang nach längerer Entfremdung antun.
Und natürlich gibt es auch ''viele'' Väter, die keinen oder ungenügend Unterhalt bezahlen und ''viele'', die einen
willkommenen Umgang gar nicht wahrnehmen.

Ich finde es immer wieder erstaunlich, daß die Hammerurteile vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich
bundesrepublikanischer Rechtsverstöße
gegen Väter in solchen (mütterlichen) Antworten wie deiner eben mit keinem einzigen Wort irgendwie gewürdigt oder
gar als Abwertungsanzeichen für deutsche Väter gewichtet wird, muß man doch davon ausgehen, daß diese vielinstanzlichen Verfahren nur die Spitze des Eisbergs sein können, denn wer klagt schon ein Jahrzehnt durch die Instanzen, um menschlich längst hinfällig gewordenes
'Recht' zu bekommen!?

Ich habe nur mal ein Befragungsergebnis
bei Verheirateten gelesen, in dem herauskam, daß 25% der Mütter daheim bleiben wollen. Und ich weiß aus einem Jugandamtsbezirk des Ruhrgebiets, daß
um Beistandschaft ersuchende ue Mütter
zu mehr als 60% negativ auf erfragte
väterliche Umgangsmöglichkeiten reagierten. Ich denke, daß die Zahl inzwischen noch höher ist, zumal die
unehelichen Geburten derzeit schon um die 30% mit stark steigender Tendenz liegen.

Väter können nicht nachträglich entsprechend ihren tatsächlichen Betreuungszeiten Rentenanwartschaften
festlegen lassen. Viele Väter wissen gar nicht, daß sie das v o r h e r beantragen müssen; ansonsten gehen die Erziehungszeiten grundsätzlich an die Mütter.

Männer sind statistisch stärker in ihren (vorwiegenden)Berufsfeldern von Erschwernissen betroffen, Erziehungszeiten wahrzunehmen.

Es ist eine alte Mär, daß gleichqualifizierte, mit gleichem Anforderungsprofil und gleicher Berufszeit versehene Menschen nach Geschlechtern unterschiedlich bezahlt würden.

Hier auch noch ein Bericht von Florian Duesterwald aus väterlichem Erleben:

---------------------------------18.08.00 florian duesterwald florian@duesterwald.com
Ich ärgere mich sehr über Pläne, die Lage von Müttern exklusiv verbessern zu wollen. Das Gegenteil, nämlich eine ehrliche Ausgewogenheit zwischen Mutter und Vater, sollte doch das Ziel sein. Zumindest ich als Nichtjurist habe das Grundgesetz so verstanden.
Ich habe selbst Erfahrungen mit Erziehungsurlaub und vor allem dessen Anerkennung gesammelt, die im Folgenden kurz umreißen will, um die deutliche Schieflage der Chancenverteilung zu verdeutlichen:
Nach Geburt meiner Tochter trat ich ohne Verzug meine sozial wichtige Karriere als Pappa Hausmann an. Zuallererst wurde mir nahe gelegt (lakra), mündlich versteht sich, doch lieber weiter arbeiten zu gehen, da Männer schließlich mehr verdienen würden. Womöglich wäre das für den Staat billiger gewesen wegen der Einkommensgrenzen (?).
Es kam später zu Arbeitslosigkeit der Mutter, die aufgrund der zu geringen Beitragszahlungszeiten zur ges. Arbeitslosenversicherungen in Sozialhilfe resultierten. Erneut wurde mir nahe gelegt, auf Arbeissuche zu gehen anstelle der Mutter. Da dies meine soziale Karriere verhindert und meine Tochter total aus der Bahn geworfen hätte, lehnte ich ab (stellen sie sich mal den allgemeinen aufschreie vor wenn öffentlich verlangt werden würde Frauen sollen sofort automatisch arbeitspflichtig werden bei Arbeitslosigkeit des Ehemannes und Vaters der Kinder). Die Hilfestellung des Staates (hlu) wurde deshalb umgehend ohne weitere Ankündigung dauerhaft eingestellt (leider fehlten zu diesem Zeitpunkt die Mittel für die gerichtliche Klärung).
Nach erreichen der Endstation der dreijährigen Karriere ging es nun um die Berechnung des Anspruches in der gesetzlichen Rentenversicherung. Trotz Erziehungsgeldbezug fand ich keine Rentenpunkte in den Papieren für diese Zeit. Damals spekulierte ich noch auf Softwareprobleme bei der Zuordnung, fälschlicherweise.
Nach meinem zweiten (!) Widersprach gegen den Rentenversicherungsbescheid hatte ich genug von der Geschichte und beauftragte meinen Rechtsanwalt. Dieser legte wiederum Widerspruch gegen den Änderungsbescheid ein, es kam zum Verwaltungsgerichtsverfahren.
Beim Verwaltungsgericht habe ich nun Folgendes lernen müssen: Kindererziehungszeiten werden sofern nicht eindeutig zuzuordnen ist welcher Elternteil überwiegend die Betreuung übernahm automatisch der Mutter zugeschrieben, zum Hohn gleich per Gesetz. In meinem Fall wurde also begründet, da beide Elternteile nicht berufstätig waren zur fraglichen Zeit, ist die Betreung nicht eindeutig dem Vater zuzuordnen. Daher werden Kindererziehungszeiten der arbeitssuchenden Mutter zugeschrieben.

Was hielten sie von der Idee ihre juristischen Gutachter zu beauftragen, nach bereits existierenden Ungerechtigkeiten zu suchen anstelle nach publizistisch praktisch zu verwertender weiteren Verschlechterungsmöglichkeiten des juristischen Status quo ?
Möglichkeiten Kindererziehung und Beruf miteinander zu verbinden gibt es ausreichend, das ist nur eine frage des willens. Ich bin mittlerweile allein erziehend und verbinde beides tagtäglich ohne Gründe zur Beschwerde zu haben. Und das auch nur weil ich moralisch nicht vertreten kann, die grausamen Unterhaltsregelungen des Familienrechts für mich in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichem Grus und vor allem gespannt ,was diesmal im Gesetzgebungsverfahren wieder rauskommt

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MfG Richie

 
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