Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 15.09.2005, 18:06 Uhr

Argument und Gegenargument

Hallo Leena,

jaja, ein Vater ohne elterliche Sorge soll sich sorgen 'dürfen', aber bittesehr ohne Rechte, also ohne autonomen, gleichberechtigenden Elternstatus; das i s t sklavenhaft.

Es war auch keine Rede von ''Müttern'',
die irgendwas machen.

Ja, im 1. Posting oben wird doch all' das deutlich, was ich kritisiere.
Und wenn schon bekannt ist, daß der Mann
Afrikaner unbekannter Herkunft ist, dann
vermeidet doch frau so eine SS, oder?
Mitgehangen, mitgefangen, denke ich.
Und das Kind braucht Mutter und Vater, oder?

Bei Jugendämtern ist bekannt, daß ''viele Mütter'' einen Vater-Kind - Kontakt eher vermeiden, vereiteln oder ihn umgehen wollen.

Und ich bin der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht zu Unrecht eine Vereinbarkeit von Art.6 GG und § 1626a
BGB festgestellt hat, denn 1. hat schon der Gesetzgeber bei der Einführung der
Umformulierung von ''Sorgerecht'' hin zu
''elterlicher Sorge'' den ganzheitlichen berechtigenden und verpflichtenden Charakter ''elterlicher Sorge'' hervorgehoben ebenso wie in der Umformulierung von ''Vater und Mutter'' hin zu ''Eltern''.
Zudem hat das BVerfG
die komplette Aufhebung dieser ganzheitlichen umfassenden elterlichen
Fürsorge fürs Kind in § 1626a (2) für Väter schlichtweg übersehen!
Es gibt noch mehr Schwachpunkte in der Urteilsbegründung.
Ich weise nur darauf hin, daß die BRD
schon in mehreren väterlichen Fällen
vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (!) wegen Rechtsbrüchen verurteilt wurde - viele weitere stehen noch an.

Und wo sind meine ''weiteren Punkte'' polemisch?
MfG Richie

 
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