Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 15.09.2005, 21:59 Uhr

Argument und Gegenargument

"jaja, ein Vater ohne elterliche Sorge soll sich sorgen 'dürfen', aber bittesehr ohne Rechte, also ohne autonomen, gleichberechtigenden Elternstatus; das i s t sklavenhaft."

Auch ein nichtehelicher Vater ist nicht ohne Rechte, auch wenn er ohne gemeinsames Sorgerecht wirklich nicht einen gleichberechtigten Elternstatus hat wie die alleinsorgeberechtigte Mutter. Und ein "Sklave" der Mutter ist er darum auch nicht - er ist darum nicht seiner persöblichen Freiheit beraubt, wird nicht als Sache behandelt und steht auch nicht im Eigentum der alleinsorgeberechtigten Mutter. Ja, es besteht ein rechtliches Ungleichgewicht, aber dies als "Sklaventum" zu bezeichnen, finde ich doch polemisch.

Oder die Aussage, Jugendämter würden Väter in Umgangsfragen gar nicht beistehen, und "ausländischen Vätern erst recht nicht" - wenn ich Mitarbeit bei einem Jugendamt wäre, hätte ich bei dieser Aussage schon das Gefühl, den JA-Mitarbeitern würde pauschal Ausländerfeindlichkeit unterstellt, und die "Väterfeindlichkeit" ist ja auch so eine Sache... :-/

"Bei Jugendämtern ist bekannt, daß ''viele Mütter'' einen Vater-Kind - Kontakt eher vermeiden, vereiteln oder ihn umgehen wollen."

Okay, die Jugendämter haben meist mit den Problemfällen in dem Bereich zu tun, die nichtehelichen Väter, die keine Probleme mit dem Vater-Kind-Kontakt haben, wenden sich schließlich nicht ans Jugendamt. Sicherlich haben die Jugendämter mit "vielen Müttern" zu tun, die einen solchen Kontakt "vermeiden, vereiteln oder umgehen" wollen - aber genauso auch mit "vielen Vätern", die sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht ums Kind kümmern, nicht zahlen etc. Aber deswegen kann man doch auch nicht sagen, dass "viele Väter" sich nicht ums Kind kümmerten. Das käme mir so vor, als ob man einen Scheidungsrichter befragt und der sagt, dass "viele Ehen" wieder geschieden werden...

Aber auch ansonsten wäre ich für etwas Aufklärung dankbar - wieso findest Du, "viele Mütter" wollten "gar keinen Vater, der sich gleichrangig zu ihnen um die Kinder kümmert - er soll schaffen gehen und Kohle beibringen"? Wie kommst Du zu dieser Annahme? Oder wieso können Väter ihre Erziehungszeiten gar nicht entsprechend ihren tatsächlichen Betreuungszeiten rentenmäßig anrechnen lassen? Ich hätte - zugegebenermaßen laienhaft - gedacht, auch Vätern könnten Erziehungszeiten angerechnet werden, wenn sie zwecks Kinderbetreuung nicht Vollzeit arbeiten, und auch Müttern wird Kinderbetreuung doch auch nur insoweit angerechnet, als sie nicht Vollzeit arbeiten, oder? Aber da kenne ich mich nicht so aus, da ich als Beamte (bisher) nicht der Rentenversicherungspflicht unterliege... wundere mich halt nur!

Was die "überwiegend männlichen Berufsfelder" betrifft - die erschweren es auch den Müttern, die in den Bereichen arbeiten, Erziehungszeit zu nehmen oder Teilzeit zu arbeiten, und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kein Problemfeld, dass Männer oder Frauen für sich gepachtet hätten... Außerdem spielt da ja auch noch eine Rolle, dass Männer und Frauen auch bei gleicher Qualifikation etc. und gleicher Arbeit/Leistung eben noch nicht generell gleich bezahlt werden, und solange es weniger finanzielle Einbuße mit sich bringt, wenn frau Erziehungszeit nimmt, als wenn mann das tut - solange ist doch auch so gesehen keine Vergleichbarkeit gegeben. Ich finde, auch das spielt insoweit eine Rolle.

 
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