Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 14.09.2005, 16:57 Uhr

Vaterschaft,duldung,Sogerecht(lang)

hallo nadine,

also, die vaterschaftsanerkennung - auch vorgeburtlich - hat nichts mit dem sorgerecht zu tun. da ihr nicht verheiratet seid, wirst du das alleinige sorgerecht bekommen, sofern ihr nicht beim jugendamt eine andere regelung trefft. aber das hat suka ja bereits geschrieben.

wie sich jedoch die vaterschaftsanerkennung auf sein aufenthaltsverfahren auswirkt, weiss ich auch nicht genau, aber mein bruder arbeitet bei der ausländerbehörde.

so, ich hab ihn grad erreicht - lt. ihm ist der wohl einzusortieren unter kategorie "wirtschaftsflüchtling". er meint, dass die vaterschaftsanerkennung KEINE auswirkung hat. allerdings könnte es im nachhinein durchaus sein, dass der KV über das kind versucht, umgang geltend zu machen, dass er beim amt angibt, sich um das kind zu kümmern, und auch versuchen könnte, dich zu bezirzen, damit du ihn sich ums kind kümmern lässt und er sich dadurch ein hintertürchen für einen aufenthaltsanspruch offen halten will.

dem könntest du nur dadurch einen riegel vorschieben, indem du bei der ausländerbehörde eine erklärung abgibst (eidesstattliche versicherung?), dass er sich nicht kümmert.

puh, soviel zur grauen theorie. rein aus dem bauch raus würde ich dir raten, ihn als vater anzugeben und dich auf dieses spielchen "gemeinsames sorgerecht" nicht einzulassen. ich kann mir nämlich durchaus vorstellen, dass andere behörden etwas verschnupft reagieren, wenn du beihilfen, unterhaltsvorschuss oder sonstiges beantragst und denen angibst, dass du nicht weisst, wer der vater ist.

viel glück und alles gute!

lg
martina

 
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