Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von yola am 15.09.2005, 10:08 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht und Konsequenzen

Hallo Nadine,

bei gemeinsamem Sorgerecht darfst Du z.B. nicht mehr ohne die Zustimmung des Vater über mehr als 30 km umziehen. Stell Dir also mal ganz hypothetisch vor, Ihr lebt jetzt alle in München und in 1,2 Jahren verliebst Du Dich in einen Mann in HH, der aus beruflichen Gründen dort nicht weg kann und ihr möchtet heiraten (wobei ich davon ausgehe, dass Du Dein Kind mitnehmen möchtest), oder Du kriegst in Kiel, oder in Wien, oder Brüssel Deinen Traumjob, mit Betriebskindertagesstätte und was weiss ich angeboten: Pustekuchen, das kann der Vater gerichtlich verhindern, (oder es zumindest versuchen und Dir viele schlaflose Nächte bereiten), selbst wenn er sich faktisch NULL um das Kind kümmert, es vielleicht schon monatelang nicht mehr gesehen hat und auch nichts zahlt. Das solltest Du Dir gut überlegen und Dich vorher bei einer Beratungsstelle erkundigen. Es gibt in grösseren Städten so Geburtszentren, da ist oft eine Beratungsstelle, auch für solche rechtlichen Fragen angeschlossen. Es lohnt sich, nachzufragen. Ich hab's erst hinterher gemacht und es bitter bereut.

Und an Richie: Auch ich bin sehr dafür, dass der Vater sich regelmässig um die Kinder kümmert, aber ich kann nicht meine berufliche, finanzielle und soziale Existenz ruinieren, nur damit er es bequemer hat. Denn die Worte BEQUEM oder Freizeit oder Erholung, oder auch nur Verschnaufpause sind aus meinem Vokabular seit 21 Monaten gestrichen, dank eines Papas der zwar gerichtlich sein gemeinsames Sorgerecht einfordert, aber weder für die Kinder zahlt, noch sich je um sie gekümmert hätte. Da geht es nicht darum, dass einem liebenden, treusorgenden Vater die Kinder, oder vielmehr 'Stressfaktoren' wie er sie zu nennen pflegte, entzogen wurden, sondern um ein verletztes Ego, das jetzt ohne Rücksicht auf Verluste nicht nur für mich, vor allem auch für unsere Kinder gerächt wird.

LG

Yola

 
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