Geschrieben von anahid am 21.01.2005, 0:08 Uhr |
Unterhaltskürzung, rückwirkende Unterhaltsforderung
hallo,
irgendwie reißt es hier wohl nicht ab..
der vater meiner kinder will für den januar weniger unterhalt zahlen, (er hat noch überhaupt keinen unterhalt für januar gezahlt)da er die kinder 2 wochen in den weihnachtsferien hatte.
ist das rechtens und wenn nicht gibt es irgendwo urteile? habe leider wenig erfolgreich gegoogelt.
weiteres anliegen. durch den umzug letzten sommer ist ja nun auch ein anderes ja zuständig, (habe eine beistandschaft)dieses hat eine prüfung angeregt, da mein ex einige seiner einnahmen nicht oder nur bedingt angegeben hat. so zum beispiel auch nur eine lohnbescheinigung und keine abrechung oder den einkommenssteuerbescheid. der sachbearbeiter hat mir gesagt, dass wenn es hier erhebliche diskrepanzen gibt, (ich erhalte erst seit märz letzten jahres unterhalt), das geld nicht rückwirkend eingetrieben werden kann, da das andere ja ihn nicht in verzug gesetzt hat...
stimmt das so?
vielen, vielen dank für eure hilfe
@rainer
ich habe einen termin bei der örtlichen erziehungsberatungsstelle, die machen auch mediation und ähnliches....
greetz
anahid
- Unterhaltskürzung, rückwirkende Unterhaltsforderung - anahid 21.01.05, 0:08
- Re: Unterhaltskürzung, rückwirkende Unterhaltsforderung - RainerM 21.01.05, 9:42
- Re: danke - anahid 21.01.05, 11:13
- Re: Unterhaltskürzung, rückwirkende Unterhaltsforderung - RainerM 21.01.05, 9:42
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