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Geschrieben von Kolkrabe am 25.01.2024, 14:08 Uhr

Unterhaltsberechnung - zählt mein Einkommen?

Vorab: es geht hier nicht darum, dass mein Partner keinen Unterhalt - oder weniger - zahlen möchte!

Wir bauen gerade Luftschlösser. Würden wir zusammen ziehen, würde mein Einkommen dazu führen, dass er mehr Unterhalt zahlen müsste? Nur bei Heirat, oder?

Seine Ex-Partnerin erhält aufstocken Bürgergeld, daher läuft der Unterhalt über das Amt.

Mir, als Alleinerziehende mit 3 Kindern, geht es nicht darum, dass er weniger zahlen soll. Ich möchte mich nicht an ihm bereichern, ich möchte aber auch nicht draufzahlen müssen.

(Das nur zur Info, falls jemand meine Frage falsch deutet! )

 
3 Antworten:

Re: Unterhaltsberechnung - zählt mein Einkommen?

Antwort von misses-cat am 25.01.2024, 17:10 Uhr

Sein Selbstbehalt sinkt halt dadurch wenn ihr zusammen zieht

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Re: Unterhaltsberechnung - zählt mein Einkommen?

Antwort von Julie1302 am 25.01.2024, 23:16 Uhr

Der unterhalt rechnet sich nach seinem Einkommen und ich meine auch sein Selbstbehalt bleibt gleich.
Zumindest hat mein Anwalt nur die Einkünfte von meinem ex angefordert, die von seiner Frau interessieren momentan nicht.
Im Zweifel mal beim Jugendamt nachfragen. Auf Emails reagieren sie zumindestens hier bei uns recht schnell. Geht ja nur um eine allgemeine info

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Re: Bei einem Mangelfall schon

Antwort von suityourself am 30.01.2024, 11:08 Uhr

Wenn ihr verheiratet seid, würdest du ihm ja zB auch zu Unterhalt/Taschengeld verpflichtet sein - sofern er so wenig verdient und du gleichzeitig sehr viel mehr.
Daher könnte unter Umständen dann dein Einkommen zum Teil (nicht ganz!) mit herangezogen werden - eben im Sinne der ehelichen Unterhaltsverpflichtung seinem Partner gegenüber.

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