Geschrieben von Kalemi2000 am 12.01.2024, 12:48 Uhr |
Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich
Hallo,
ich komme bei meiner Recherche nicht weiter und suche nach Rat :-)
Mein Sohn ist nun 18 geworden, das letzte Jahr hat er Unterhaltsvorschuss bekommen (den hatte ich erst spät beantragt da vorher die Zahlung seit ca. 4 Jahren unregelmässig kamen). Nun äussert sich der Vater gar nicht mehr zum Thema Unterhalt, scheint zu denken das es nun "erledigt" wäre.
Mein Sohn macht jetzt Abitur und möchte evtl studieren.
Einen Anwalt zu finden der deutsch französisches Familienrecht macht ist nicht einfach, auch kostet da bereits eine Beratung 226 Euro.
Hat jemand Erfahrung mit dem Anspruch an im europäischen Ausland lebenden Elternteilen?
Liebe Grüße
Kalemi
Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich
Antwort von Garnele08 am 14.01.2024, 15:38 Uhr
Die Beistandschaft vom JA kann das Kind ab 18 Jahren beratend unterstützen. Habt Ihr da schon nachgefragt?
Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich
Antwort von Phila83 am 22.01.2024, 2:03 Uhr
Der Anspruch richtet sich nach dem Kind/dessen Nationalität/Leben.
Da brauchst du keinen "Extra" erfahrenen Juristen.
Es ist egal, ob der Vater in Jamaika, Paris oder Nuuk lebt.
Berechnet den Unterhalt und fordert ihn ein!
Es gilt der deutsche Satz!
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