Geschrieben von ela_wue am 16.10.2016, 23:26 Uhr |
Unterhaltsberechnung
Meine Tochter ist inzwischen fast 11 Wochen alt und ich war bereits in ihrer zweiten Lebens Woche im JA und hab die Beistandschaft beantragt. Das Amt hat direkt den KV angeschrieben und Gehaltsnachweise verlangt. Diese hat er auch brav abgegeben. Die Sache ist nur die, dass er erst seit Juli wieder einen neuen Job hat und davor vier Monate arbeitssuchend war. Das JA besteht aber auf 12 Nachweise. Ich verstehe das nicht. Der Unterhalt wird doch nach aktuellen Einkommen berechnet und nicht nach dem Durchschnitt des letzten Jahres, wie z. B.beim Elterngeld? Jedenfalls warten die jetzt auf die nächste Abrechnung und dann geht es angeblich ganz fix, so der KV.
Ohne die Berechnung bzw den Bescheid brauche ich im Jobcenter gar nicht erst auftauchen. Zum Glück hab ich in weiser Voraussicht genug angespart.
Das mit den UHV kam mir zu spät in den Sinn. Den brauch ich jetzt wohl nicht mehr beantragen. Kommt wahrscheinlich aufs gleiche raus?
Gruß
Ela
Re: Unterhaltsberechnung
Antwort von spiky73 am 17.10.2016, 0:50 Uhr
Ich verstehe jetzt das Problem nicht?
Der Kindsvater war in einem Zeitraum von 12 Monaten vier Monate lang arbeitslos.
Diese Zeit kann er aber doch auch belegen. Dann reicht er halt die alten Abrechnungen bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit ein, für die Dauer der Arbeitslosigkeit den Bescheid vom Arbeitsamt, und seit der neuen Tätigkeit wieder Gehaltsnachweise. Aber das ist doch seine Baustelle und nicht deine.
Wozu brauchst du eigentlich die Berechnung für das Jobcenter? Meinst du die Kindergeldstelle? Dort forderst du den Antrag an, und dann reichst du alle erforderlichen Unterlagen ein, sobald sie dir vorliegen. Die Bearbeitung des Antrags wird eh ein bißchen dauern, das Geld bekommst du dann nachgezahlt.
Re: Unterhaltsberechnung
Antwort von Pamo am 17.10.2016, 6:35 Uhr
Das Jobcenter erwartet, dass die KM sich erst mal selber um den Kindsunterhalt bemüht und zieht die betreffenden Anteile ab. So habe ich es verstanden.
Re: Pamo
Antwort von spiky73 am 17.10.2016, 9:24 Uhr
Aber ich verstehe die Rolle des Jobcenters immer noch nicht?
Entweder arbeitet frau nach dem Mutterschutz, dann hat sie mit dem Jobcenter nichts zu tun. Oder sie bleibt zuhause und bekommt zuallererst Elterngeld. Wird das inzwischen etwa durchs Jobcenter ausgezahlt? Und H4 läuft über die Arge.. Dachte ich zumindest...
Re: Unterhaltsberechnung
Antwort von Gucci75 am 17.10.2016, 9:43 Uhr
Vielleicht hat sie selbst nicht gearbeitet, so dass das JC den UH oder UHV für das Kind in Abzug bringen möchte.
Oder das Elterngeld ist so gering, dass das JC aufstockt, zuvor aber UH/UhV abziehen wird.
Re: Unterhaltsberechnung
Antwort von spiky73 am 17.10.2016, 10:12 Uhr
So oder so sind die ersten Tage und Wochen, bis der Rubel rollt, eine Durststrecke.
Trotzdem bleibe ich dabei, daß die junge Mutter alle Unterlagen, die sie hat, einreicht, und die, die sie noch nicht vorliegen hat, nachreicht.
Irgendwie hat da aber auch der Vater gepennt: Wenn er 12 Gehaltsnachweise vorlegen soll und war eine Zeit lang arbeitslos, dann muß er halt das auch belegen... Oder man hat ihn beim Amt schlecht beraten. Aber das alles darf doch nicht zu Lasten von Mutter und Kind gehen!
Re: Unterhaltsberechnung
Antwort von 32+4 am 17.10.2016, 19:55 Uhr
Mit dem Hinweis der bestehenden Beistandschaft gehst Du zum Jobcenter.
Das reicht.
Bescheid pruefen
Re: Unterhaltsberechnung
Antwort von Hannah79 am 23.10.2016, 2:28 Uhr
Ganz klare Sache, egal was man beantragen möchte - hier offenbar SGB II ("Hartz IV") - man kann und sollte (!) immer so schnell wie möglich den Antrag schon stellen. Die noch fehlenden Unterlagen reicht man dann nach. Wenn das Fehlen der Unterlagen nicht durch dich verschuldet ist, dann wird dir das auch nicht angehängt in den Fristen. Wichtig ist, dass du so bald wie möglich den Antrag stellst, weil dir ja sonst pures Geld verloren geht! Anspruch auf Geld hast du ja erst ab dem Tag der Antragstellung... Wenn das Jobcenter dich wieder wegschickt mit der Begründung du bräuchtest erst den Bescheid um überhaupt einen ANTRAG stellen zu können, dann lass dich nicht wegschicken sondern bestehe auf die Antragstellung. Zur Not über den Vorgesetzten oder im allerschlimmsten Fall einen Anwalt. Einen Antrag kann man immer auf alles stellen... Nur ob's genehmigt wird steht auf einem anderen Blatt. Eine Ablehnung dann aber bitte schriftlich, denn wegen fehlender Unterlagen, die nicht durch dich zu verschulden sind, darf nicht abgelehnt werden. Viel Erfolg!
Hannah
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