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von dhana  am 14.07.2023, 8:01 Uhr

Unterhaltsberechnung

Hallo,

ich frage hier für meinen Bruder, der inzwischen zum Vielleicht-Wochenend-Papa degradiert wurde.

Darf er eigentlich auch eine Unterhaltsberechnung anstoßen - bzw. wer berät eigentlich die Väter.
Jugendamt hat ihm eine Abfuhr erteilt, sie beraten nur denjenigen bei dem das Kind wohnt.

Es geht nicht darum, das er keinen Unterhalt zahlen will, im Gegenteil, seine Tochter ist ihm das Wichtigste, das einzige das ihm geblieben ist. Aber seine Ex tut wirklich alles um Kontakt zu unterbinden und immer noch mehr Unterhalt zu fordern.
Erst war Wechselmodell ausgemacht - dann wurde das Kind von ihr ohne das er das wusste in einer anderen Schule angemeldet - von seine neuen Wohnung aus nicht mehr zu erreicht - also hat sich das Wechselmodell schon erledigt. Obwohl er sich extra eine Wohnung passend zur alten Schule gesucht hat, das das Kind jederzeit hätte beim Papa sein können.
Genauso wenn Kind wenn der Umgangzeit keine Bock mehr hat und Mama anruft, kommt diese sofort und holt Kind ab. Die Tochter ist 13J und spielt derzeit ganz gewaltig mit der Schraube.... entweder Papa springt, oder sie kommt nicht/geht sofort wieder.

Unterhalt: seit Februar geschieden, damals war ja noch das Wechselmodell ausgemacht - also Unterhalt hätte sich wegen ungefähr gleichen Verdienst der Eltern aufgehoben, nachdem jetzt ja nur noch unregelmässiger Umgang stattfindet muss er Unterhalt zahlen - und das runter bis zum Selbstbehalt, und dann kommen noch ständig Forderungen. Momentan zahlt er um die 800 Euro,. ihm bleiben jetzt nur etwa 1200 Euro für ihn selber - und wenn da die Miete weg ist, wirds eng (die Wohnung war ja extra fürs Wechselmodell gesucht, und da auch die Finanzierung passend).

Wie sehr das ganze psychisch belastend ist, brauche ich vermutlich niemand zu sagen.
Für ihn ist schon eine Welt zusammengebrochen, als sie die Ehe beendet hat - inzwischen auch bekannt, das der Next schon am Start war - und jetzt verliert er auch noch die Tochter und hat keine Ahnung war er noch machen kann. Und dann noch die finanziellen Probleme dazu.

Habt ihr eine Idee, wie ich ihm helfen kann?


Gruß Dhana

 
15 Antworten:

Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von Lena_1922 am 14.07.2023, 8:59 Uhr

Das ist richtig - das Jugendamt berät nur den Elternteil bei dem das Kind lebt.

Stutzig macht mich die Schul-Ummeldung - das geht nicht ohne seine Unterschrift?

Den Unterhalt kann er von einem Anwalt berechnen lassen, oder die Mutter auffordern eine Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen.

Wer hat die 800 Euro berechnet ? Bei 800 Euro für eine 13jährige müßte er ein Netto von 5000 Euro (Stufe 12) haben...

Umgangsrecht bei Teenagern ist schwierig - da ist man auf das Goodwill der Kinder angewiesen.

Der Next hat damit nichts zu tun.

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von Pamo am 14.07.2023, 15:13 Uhr

Natürlich kann er den Unterhalt selber berechnen lassen, aber eben nicht beim Jugendamt und kostenlos.

Warum setzt er sich nicht mal mit einer Vätergruppe in Verbindung? Lässt sich über Pflichten und Rechte beraten?

Bspw hätte er sofort reagieren sollen, als die Mutter das Kind an einer anderen Schule angemeldet hat. Das hätte so nicht durchgehen sollen, aber durch seine Passivität konnte die Mutter Fakten schaffen.

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von Phila83 am 14.07.2023, 15:22 Uhr

Ab zum Anwalt. Alles andere ist killefit!

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von 3wildehühner am 14.07.2023, 17:13 Uhr

Er sollte sich dringlichst einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt wenden!
Die Schulummeldung ohne sein Einverständnis hätte nicht stattfinden dürfen!
Warum ist er nicht da direkt zum Anwalt gegangen?
Wenn im Rahmen der Scheidung das Wechselmodell vereinbart wurde, muss das auch eingehalten werden.
Auch diesbezüglich wäre ein sofortiges Einschalten eines Anwaltes wichtig gewesen.
Warum ist er so passiv?

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von dhana am 14.07.2023, 19:58 Uhr

Hallo,

es kommt halt ganz viel zusammen - das größte Problem ist sicherlich, das er sich momentan in einer tiefen Depression befindet und einfach keine Kraft mehr hat. Über ein Jahr lang gab es einfach eine tolle Nachricht nach der anderen. Klar könnte ich da jetzt über die Ex herziehen, lass ich jetzt einfach - ich denke ich darf parteiisch für meinen Bruder sein. Sagen wir einfach es war eine schmutzige Scheidung, und er hat zurückgesteckt, weil er es nicht vor/über das Kind austragen wollte.
Klinikeinweisung liegt inzwischen vor, nur halt noch kein Therapieplatz - ambulant ist er schon in Betreuung, aber reicht nicht.

Schulummeldung hat er der Mutter gesagt, er ist dagegen - eine Woche später kam seine Tochter und hat ihm freudestrahlend erzählt wie toll die neue Schule ist, wie gut es ihr damit geht, das sie schon eine Freundin gefunden hat - sicher hätte er intervenieren können, wollte das Ganze aber nicht auf dem Rücken seiner Tochter austragen. Der Fakt war schon geschaffen, bis er davon erfuhr.
Sicher wurde das Wechselmodel bei der Scheidung vereinbart, aber immer mit der Einschränkung, solange das Kind will und es das Beste für das Kind ist.
Tja - Kind findet neue Schule toll, hat von der Mutter einen Hund bekommen - in der Wohnung des Vaters sind keine Haustiere erlaubt... wo will das Kind dann wohl sein.
Wechselmodell funktioniert halt nur wenn beiden Elternteile zusammenarbeiten.

Anwalt ist auch ein Problem. Durch die hohen Unterhaltzahlungen + Miete ist einfach nicht viel Geld da - aber zuviel Einkommen für Prozesskostenhilfe. Also muss alles selber bezahlt werdern - aber er ist auch deutlich unter den oben genannten 5000 Euro/Monat. Er müsste das aber wirklich nicht nur berechnen lassen, sondern auch vor Gericht durchfechten.

Aber ja ich gebe euch recht, vermutlich kommt er um Anwalt und Kämpfen nicht drum herum. Ob er noch Kämpfen kann, seufz.. ich würde ihm so gern helfen. Sein Totschlagargument ist immer wieder, er wird es nicht auf dem Rücken seiner Tochter austragen - und seufz, ich hätte es nie geglaubt, aber vermutlich würde die Mutter genau das tun.

Früher war meine Nichte ganz oft bei uns, auch mit ihren Cousins (mein Söhne, die meiner Schwester) hatte sie oft und viel Kontakt. Auch die Großeltern.
Das letzte Mal hab ich sie Fasching gesehen, da hatte sie mit der Garde einen Auftritt und wir waren mit dort.

Es tut einfach weh, wenn ich meinen Bruder sehe, aber ich habe keine Ahnung wie ich ihm helfen kann.

Gruß Dhana

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von Pamo am 15.07.2023, 11:34 Uhr

Dein Bruder tut mir sehr leid.

Aber er befindet sich auf einer Schiene, die tatsächlich zum reinen Zahlvatertum führt. Niemand wird das verhindern, außer er wird selber aktiv.

Vielleicht kann er dich bevollmächtigen und du übernimmst die Neuberechnung des Unterhalts für ihn? Vielleicht wird das die Initialzündung für eine Richtungsänderung?

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von Sternenschnuppe am 15.07.2023, 20:54 Uhr

Schließe mich Pamo an. Und er soll schleunigst diesen hohen Unterhalt reduzieren. Was hat er denn netto? Wie kommt es zu den 800€ ?

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von dhana am 15.07.2023, 21:54 Uhr

Hallo,

was er Netto genau hat, weiß ich nicht, aber er ist Beamter im Mittleren Dienst - denke A8/A9? Vermutlich irgendwas um die 3000-3500 Brutto? Netto ein bisserl was über 2k? Lohnsteuerklasse 1 halt inzwischen. So wie ich verstanden habe muss er alles über dem Selbstbehalt ans Kind zahlen.

Eine Anwältin hatte er bei der Scheidung - aber da wurde der Unterhalt gegenseitig aufgerechnet wegen dem Wechselmodell, die Mutter verdient geringfügig mehr, aber das hätte sich wohl aufgehoben.
Nachdem das Wechselmodell gekippt wurde, wurde ihm vom Anwalt der Ex der die Unterhaltberechung mitgeteilt. Aber ich hab einfach zu wenig Ahnung davon, ob diese Berechnung passt. Ging wohl nach Düsseldorfer Tabelle, 1 Stufe höher, da nur ein Kind. Aber ich hab fast das Gefühl da wurde mit dem Bruttolohn gerechnet und kein Kindergeld angerechnet.
Ich bleibe auf alle Fälle dran.

Gruß Dhana

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von kirshinka am 16.07.2023, 0:08 Uhr

Wer hat ihn erzählt, er müsse 800€ Unterhalt bezahlen? Wer hat das berechnet?
Das Gericht macht sowas nicht - also muss er es auch nicht vor Gericht durchfechten.
Einen Anwalt einschalten, der den Unterhalt neu berechnet. Ich würde meinem Brider den Anwalt bezahlen - sonst kommt er da ja nie raus.

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von Pamo am 16.07.2023, 8:40 Uhr

Im mittleren Dienst? Du schätzt sein Nettoeinkommen zu hoch ein.

Falls es keinen Unterhaltstitel gibt, würde ich ab sofort nach Düsseldorfer Tabelle zahlen. Und nein, er muss nicht alles ab Selbstbehalt als Unterhalt zahlen.

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von kirshinka am 16.07.2023, 9:06 Uhr

Genau - er kann ja einfach wie Düsseldorfer Tabelle bezahlen und warten was passiert. Dann ist sie am Zug, hier eine andere Berechnung vorzulegen. Darauf kann er dann reagieren mkt seinem Anwalt und einer Berechnung die seinem Einkommen entspricht.
Oder Zahlt er Ehegattenunterhalt? Für die Scheidung wird er aber ohnehin einen eigenen Anwalt benötigen.

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von Sternenschnuppe am 16.07.2023, 14:06 Uhr

Sofort bitte reduzieren. Laut Urteil gibt es keinen Unterhalt. Also an seiner Stelle würde ich den Dauerauftrag auf maximal 400€ reduzieren, in den Betreff „Unterhalt folgender Monat (Name Kind) unter Vorbehalt)

Dann wird die Ex schon losrennen um das klären zu lassen. Von dem was we einspart kann er dann auch einen Anwalt zahlen.

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von Sue_Ellen am 16.07.2023, 15:02 Uhr

Schließe mich sternenschnuppe an, ich würde gar nix mehr zahlen, dann rennt die elli und dann wird ehrlich berechnet.

Eine trennung in diesem alter ist fürchterlich, da die teenies versuchen, sich die rosinen rauszupicken.
Vll kann er ja mit reitunterricht punkten?
Mein exgatte baute dem kinde einen schminktisch und das war dann der burner?
Dieses wm ist unsäglich in dem alter und ein ende absehbar, da die kids ihre zeit eh lieber mit ihren freunden verbringen.
Dein bruder sollte sich m.e. abnabeln und sich einen weiteren lebensinhalt suchen.
Kinder sind nur geliehen.....

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von desireekk am 16.07.2023, 18:38 Uhr

Liebes,

Auch von mir noch eine Stimme für:
Unterhalt, laut Düsseldorfer Tabelle (Netto Einkommen minus Krankenversicherung für sich und das Kind), und das unter Vorbehalt im Verwendungszweck.
Ich hab mal kurz geschaut: ich schätze das er nicht mehr als 493 € im Monat zahlen muss, das basiert auf einem Einkommen von bis zu 2300 € netto (nach Krankenversicherung).

Also: er soll definitiv sofort den Unterhalt reduzieren. Ich würde nicht dazu raten, gar keinen zu zahlen, das kommt vor Gericht nicht gut, aber auf jeden Fall reduzieren!

Wenn die Mama das nicht cool findet, dann kann sie ja gerne zum Jugendamt oder vor Gericht gehen.
Und wenn die Mutter meint, die Tochter deswegen instrumentalisieren zu müssen, dann wird er das aushalten müssen.
Und seiner Tochter einfach erklären das ist nun mal Gesetze und Rechtsprechung und gilt, nach denen sich alle richten müssen und nicht nur, wenn es ihnen gefällt.

Alles Liebe!

D

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Re: Unterhaltsberechnung

Antwort von Lena_1922 am 17.07.2023, 9:19 Uhr

Hat der auf das schreiben geantwortet?

Eine Stufe höher bei einem Kind ist normal.
Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle (das Original) da gibt es auf der letzten Seite eine Tabelle mit Zahlbeträgen (da ist 50 % Kindergeld) schon berücksichtigt.
Gehalt kann er einfach das Netto von der letzten Jahresabrechnung nehmen und durch 12 teilen und dann noch 5 % abziehen.

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