Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 05.06.2012, 17:44 Uhr

Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

...im Grunde spielte bei mir irgendwo auch der Gedanke mit rein, dass ich nicht wollte, dass mein Kind mal für den Unterhalt des leiblichen Vaters und/oder dessen Mutter zahlen müsste (bzw. es von den entsprechenden Ämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden könnte). Zumal die Mutter damals schon seit Jahren von Sozialleistungen lebte und sich pro forma emsig bewarb, aber so, dass niemand auch nur auf den Gedanken kommen könnte, sie einzustellen, dann hätte sie ja arbeiten müssen... außerdem war sie ja krank und alles tat ihr immer so weh... *grr*

Von daher tat ich mich insoweit nicht so schwer mit dem Argument, ich würde die Ansprüche meines Kindes abbügeln... da war nichts.

(Dass der Vater dann auch eine entsprechende Hartz-IV-Karriere einschlagen würde, war damals allerdings noch nicht abzusehen... )


(Mittlerweile hat sich das Thema bei uns eh erledigt, weil mein Mann meine Große schon vor 8 Jahren adoptiert hat.)

 
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