Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 05.06.2012, 13:43 Uhr

Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Ich weiß ja nicht, was der werte Herr verdient, aber Dir steht grundsätzlich Betreuungsunterhalt in maximaler Höhe Deines Gehaltes zu.

Verdient er also ordentlich, könntest Du das Elterngeld auf zwei Jahre verteilen (Dir stehen 14 Monate als AE zu) und den Rest über seinen Unterhalt ausgleichen.

Lass Dich diesbezüglich bitte von einem Anwalt beraten.

Rechne auf jeden Fall durch, ob es nicht doch möglich ist, so lange zuhause zu bleiben, wie Du es möchtest.

 
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