Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 05.06.2012, 12:46 Uhr

Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Im KH interessiert das keinen aber wenn du UH möchtest muss er die Vaterschaft anerkannt haben und weigert er sich dann wende dich ans Jugendamt.
Sollte er abstreiten der Vater zu sein dann wird er wohl einen Vaterschaftstest machen müssen.

UH-Anspruch hast du und dein Baby auf jeden Fall. Wenn er allerdings nicht zahlungsfähig ist wirst du nichts sehen aber auch für UH-Vorschuss wird das Jugendamt wissen wollen von wem sie den VORschuss ggf. zurückfordern kann, denn das JA schießt es ja dem Vater vor.

 
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