Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 05.03.2013, 14:14 Uhr

Unterhaltsabzug

Wir reden von 2 Übernachtungen in der Woche, das ist in der Düsseldorfer Tabelle mit eingerechnet. Daher DARF er da nichts abziehen. Ganz einfach.

Grundsätzlich sind in der DDT das 14-tägige Umgangswochenende und ein Abend in der Woche, sowie die hälftigen Ferien mit einkalkuliert.

Sie müsste noch nicht mal Windeln mitgeben.

Da sie H4 bekommt, die den kompletten Unterhalt mit anrechnen, besser schon gleich ein entsprechendes Schreiben über das Jugendamt an den Herrn versenden lassen. Sonst steht sie in einem Monat mit weniger Geld da. Das muss nicht sein!

 
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