Geschrieben von shinead am 05.03.2013, 14:14 Uhr |
Unterhaltsabzug
Wir reden von 2 Übernachtungen in der Woche, das ist in der Düsseldorfer Tabelle mit eingerechnet. Daher DARF er da nichts abziehen. Ganz einfach.
Grundsätzlich sind in der DDT das 14-tägige Umgangswochenende und ein Abend in der Woche, sowie die hälftigen Ferien mit einkalkuliert.
Sie müsste noch nicht mal Windeln mitgeben.
Da sie H4 bekommt, die den kompletten Unterhalt mit anrechnen, besser schon gleich ein entsprechendes Schreiben über das Jugendamt an den Herrn versenden lassen. Sonst steht sie in einem Monat mit weniger Geld da. Das muss nicht sein!
- Unterhaltsabzug - Maximum 05.03.13, 13:32
- Re: Unterhaltsabzug - Sternenschnuppe 05.03.13, 13:35
- Re: Unterhaltsabzug - mf4 05.03.13, 14:01
- Re: Unterhaltsabzug - Maximum 05.03.13, 14:07
- im Leben nicht - mf4 05.03.13, 14:09
- das scheint ein neuer Trend zu sein - mf4 05.03.13, 14:08
- Re: Unterhaltsabzug - shinead 05.03.13, 14:14
- Re: Unterhaltsabzug...danke euch - Maximum 05.03.13, 20:55
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Wie ist denn das mit H4-Abzug während des Umgangs? Ralph? Sonstwer?
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