Geschrieben von Maximum am 05.03.2013, 13:32 Uhr |
Unterhaltsabzug
Mal fragen muss
Situation
Kind lebt bei Mutter,Mutter alleinige Sorgeberechtigt.Kind geht jede dritte Nacht zum Vater,wird gegen 18 Uhr geholt und morgen zwischen 6 und 7 wieder gebracht.
Nun ist der Unterhalt grad in Klärung da relativ frisch getrennt.
Er arbeitet hat Mieteinnahmen und 400 Euro Job.Keine Ahnung was er bezahlen muß. Kind groß (6 Jahre ) lebt bei ihm,Baby 1 Jahr bei ihr.
Sie lebt vom Amt.
Er ist der Meinung das er den Unterhalt absenken kann weil das Kind jede 3,Nacht da übernachtet.Das war eine Vereinbarung zwischen den beiden...
Darf jemand den Unterhalt kürzen für die Zeit wo er das Kind hat ???
Re: Unterhaltsabzug
Antwort von Sternenschnuppe am 05.03.2013, 13:35 Uhr
Nein, wegen 2 Übernachtungen in der Woche sicherlich nicht.
Re: Unterhaltsabzug
Antwort von mf4 am 05.03.2013, 14:01 Uhr
was für Kosten verursacht das Kind denn zwischen 18Uhr und 7Uhr morgens?
lächerlich!
Re: Unterhaltsabzug
Antwort von Maximum am 05.03.2013, 14:07 Uhr
keine Kosten...sogar Windeln gibt sie mit...das Kind ist etwa eine Szunde noch wach,schläft dann,wenn sie morgens wach ist bringt er sie zurück...im Schlafanzug ohne Frühstück...ist jawohl lächerlich...ich hoffe nur das er da kein Recht bekommt
das scheint ein neuer Trend zu sein
Antwort von mf4 am 05.03.2013, 14:08 Uhr
Immer öfter liest man das...
Wegen minimalem Umgang möglichst maximal Geld kürzen.
Vater hat das Kind 24h und nun stehen ihm 5€ zu und wenn es nur 12h sind dann wenigstens 2,50€.
Da muss man(N) mal auf den Tisch hauen.... nicht, dass die Ex sich womöglich in den 12h mit den 2,50€ die sie zu viel hat Luxus gönnt.
im Leben nicht
Antwort von mf4 am 05.03.2013, 14:09 Uhr
Will der Fuzzi das einklagen?
Soll er mal. Die wollen sicher auch mal lachen.
Re: Unterhaltsabzug
Antwort von shinead am 05.03.2013, 14:14 Uhr
Wir reden von 2 Übernachtungen in der Woche, das ist in der Düsseldorfer Tabelle mit eingerechnet. Daher DARF er da nichts abziehen. Ganz einfach.
Grundsätzlich sind in der DDT das 14-tägige Umgangswochenende und ein Abend in der Woche, sowie die hälftigen Ferien mit einkalkuliert.
Sie müsste noch nicht mal Windeln mitgeben.
Da sie H4 bekommt, die den kompletten Unterhalt mit anrechnen, besser schon gleich ein entsprechendes Schreiben über das Jugendamt an den Herrn versenden lassen. Sonst steht sie in einem Monat mit weniger Geld da. Das muss nicht sein!
Re: Unterhaltsabzug...danke euch
Antwort von Maximum am 05.03.2013, 20:55 Uhr
ganz dolle....danke
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Anruf Callcenter, will meine Ex sprechen...
Umgangsrecht/ gleiches recht/pflicht für Beide????
Wie ist denn das mit H4-Abzug während des Umgangs? Ralph? Sonstwer?
Off topic: kind im zug
Zum Thema neue Partnersuche hab ich aber immerhin eine Erfolgsgeschichte