Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.11.2019, 13:24 Uhr

Unterhalt trotz Job

Aber der Unterhaltsanspruch lebt doch wieder auf, wenn sie eine Ausbildung anfängt. Es sei denn, sie läßt sich dafür zu viel Zeit, doch dann gibt es irgendwann elternunabhängiges Bafög, Ausbilungsbeihilfen und ähnliches.

Tatsache ist: Eine ERSTAUSBILDUNG - und das wäre es ja bei ihr - wird immer finanziell unterstützt. Wenn die Eltern raus sind, springt der Staat ein. Das darf man finden, wie man will, aber der Staat hat ein gesteigertes Interesse daran, daß seine Bürger sich selber ernähren können, und das geht mit Ausbildung halt besser als ohne. Verhungern würde sie also nicht, auch wenn der KV aus irgendwelchen Gründen dann nicht (mehr) zahlt.

Mir würde es definitiv mehr Sorgen machen, daß sie so planlos vor sich hin dödelt - da bin ich konservativ. Mein Freund unterstützt seinen dödelnden Sohn auch finanziell, ohne es zu müssen. In dem Fall findet die KM das aber richtig, weil der goldige Prinz garkeinesfalls irgendwas tun soll, was ihn in seiner großartigen Kreativität und seinem Freiheitsdrang bremst. Und das süße Prinzesschen fängt jetzt auch an zu finden, daß sie nach dem Abi doch lieber dödeln würde, anstatt eine Ausbildung zu machen - und Papa muß zahlen, sonst wäre das ja ungerecht. Selbstgemachtes Problem, glaube ich, ich hätte so einen Blödsinn gar nicht erst angefangen. Meinen Kindern war immer vollkommen klar, daß ich zwar jede Ausbildung, die sie machen wollen, innerhalb meiner Möglichkeiten unterstützen werde - daß sie aber jegliche (finanzielle) Unterstützung verlieren, wenn sie sich nicht (mehr) in Ausbildung befinden. So sieht es das Gesetz vor, und so ziehe ich das durch.

 
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