Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von romankowitz am 29.11.2019, 9:56 Uhr

FOR = berufliche Erstausbildung

ne das stimmt nicht. Das ist keine berufliche Erstausbildung.
Aber er muss keinen Unterhalt bezahlen, wenn sie keine Ausbildung anstrebt. (Ich glaube die Übergangszeit liegt bei 6 Monaten) Aber es ist definitiv ihr Problem. Die Mutter ist doch da raus. Und zweitens wird der Vater sich doch um das Kind kümmern und in Gesprächen feststellen was sie tut und was nicht.

 
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