Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Alexa1978 am 29.11.2019, 9:21 Uhr

FOR = berufliche Erstausbildung

Mit einem " Fachoberschul-Abi" wäre doch die berufliche Erstausbildung ohnehin bereits erfolgreich abgeschlossen und demnach würde auch ein zukünftiger Unterhaltsanspruch wegfallen

 
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